12 Okt

Newsletter mit Infos zu BAföG, Hartz IV, Heizkosten, Entlastungspaketen & Co. Sozialberatung WiSe 2022/23

Liebe Kommiliton*innen,

wir begrüßen euch mit unserem neuen Newsletter aus der AStA TU BAföG- und Sozialberatung [1] im Wintersemester 2022! Wir beraten Studierende solidarisch und parteiisch rund um Fragen der Studienfinanzierung und Co. In unserem neuen Newsletter wollen wir euch über Neuigkeiten und Änderungen rund um die Themen der AStA Beratungen gebündelt informieren.

Als Erstes wollen wir euch auf zwei Infoveranstaltungen (online) hinweisen, die wir wie üblich zu Beginn jedes Semesters machen:

*Einführungsveranstaltung BAföG: Donnerstag 20.10. 12-13:30, online
Von Zugangsvorraussetzungen des BAföG bis Verlängerungsmöglichkeiten ist alles dabei und somit auch für spätere Semester interessant.
Link: https://conference.astatu.berlin/bafoeg.veranstaltung

*Alternative Studienfinanzierung: Freitag 21.10. 16-17:30, online
Keinen Anspruch auf BAföG? In dieser Veranstaltung wird es um Alternativen zum Bafög gehen (Wohngeld, Hartz IV, Stipendien,…).
Link: https://conference.astatu.berlin/bafoeg.veranstaltung

*The information events on student financing are held in German. If you have questions and do not speak German, please come to our counseling service! https://asta.tu-berlin.de/en/social-and-bafoeg-advising/*

Hinweis: Jitsi ist ein datenschutzorientiertes Tool für Videokonferenzen. Ihr braucht keine App herunterzuladen, sondern könnt direkt im Browser teilnehmen. Am besten funktioniert es über Firefox oder Chrome/Chromium und am Laptop (nicht Handy).

Außerdem noch kurze Hinweise zu zwei wichtigen Themen, die wahrscheinlich viele von euch gerade betreffen: Was tun bei zu höhen Strom/Gas Rechnungen? Dazu findet ihr in unserem Artikel [2] Antworten, aber auch unter den Punkten 2. Hartz IV und 4. „Entlastungspakete“ – was bedeutet das für Studis?

Für aus der Ukraine geflüchtete Studierende (nicht nur mit ukrainischem Pass) haben wir Infos rund um aufenthaltsrechtliche Situationen, Sozialleistungen, Studium in Deutschland, weitere Informationsquellen und Beratungsstellen zusammengestellt. Diese findet ihr auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch. [3]

Achtung an Alle, die bislang kein BAföG bezogen haben: lest unbedingt den Beitrag zu BAföG im Newsletter, denn vielleicht gehört ihr zu denjenigen, die jetzt aufgrund der angehobenen Alters-, Vermögens- oder Einkommensgrenze doch BAföG berechtigt sind!

Wir wünschen euch – trotz allem – einen guten Semesterstart!
Eure BAföG- und Sozialberatung

Übersicht des Newsletters:
1. BAföG
1.1 Bafög Reform – mehr Studierende bekommen BAföG
1.2 „Systemrelevantes“ Einkommen
1.3 50 Jahre BAföG – kein Grund zum Feiern!
1.4 Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren Regelsätzen
1.5 Heizkostenzuschlag für BAföG Beziehende
2. Hartz IV
2.1 Wenn nix mehr geht – Hartz IV als Student*in
2.2 Heizkostenzuschlag
2.3 Vereinfachte Antragstellung bis Dez 31 2022
2.4 Hartz IV Anspruch aufgrund hohe Energiekosten und Abrechnungen
3. Wohngeld
3.1 Wohngeld für Studierende
3.2 Erhöhung ab 2023
3.3 Heizkostenzuschlag
4. „Entlastungspakete“ – was bedeutet das für Studis
4.1 Energiepreispauschale 300 EUR für alle die angestellt waren
4.2 200 EUR für alle Studierenden

5. Hilfe zum Studienstart/Studienabschluss Bewerbung bis 15.10.!
6. Semesterticketbüro
7. Internationale Beratung
8. Hochschulberatung

8.1 Wichtige Hinweise für Prüfungen im WiSe 2022/23
8.2 Teilzeitstudium für alle

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1. BAföG

1.1 Bafög Reform – mehr Studierende bekommen BAföG


Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz verändert sich einiges ab dem Wintersemester 22/23. Auch wenn wir kritisieren, dass die Veränderungen zu spät kommen und zu kurz greifen: es kann sich für euch lohnen, jetzt BAföG zu beantragen! Am besten so schnell wie möglich den BAföG Rechner (https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/) checken und einen Antrag stellen.

Die Änderungen in Kurzfassung:

     * 1) Der BaföG-Höchstsatz steigt für Studierende nur um 5,75%. : Statt 752 EUR kann es künftig bis zu 812 EUR im Monat BAföG geben.

     * 2) Die Altersgrenze beim BAföG erhöht sich auf 45 Jahre!

     * 3) Der Vermögensfreibetrag wird auf 15.000 EUR bzw. 45.000 EUR (ab 30 Jahre) erhöht.

     * 4) Der Kinderbetreuungszuschlag für eure Kids beträgt jetzt 160 EUR pro Monat.

     * 5) Nebenjob und BAföG: euer Minijob bleibt bis 520 EUR beim BAföG anrechnungsfrei!

     * 6) Der Einkommensfreibetrag für eure Eltern steigt um 20,75%!

Ausführlichere Infos und Kritik findet ihr hier [4]

1.2 „Systemrelevantes“ Einkommen

Wer aufgrund der Pandemie einen als „systemrelevant“ eingestuften Job ausübt oder wegen der Pandemie mehr Stunden ableistet, der*dem wird das zusätzliche „systemrelevante“ Einkommen im BAföG bis mindestens Ende Dezember 2022 nicht als Einkommen angerechnet. Ihr braucht dafür eine Bescheinigung eurer Arbeitgeber*in, welche dies nachweist. Dies ermöglicht euch, deutlich mehr als die ab Oktober 6240 EUR im Jahr zu verdienen, ohne dass dies bei eurem BAföG angerechnet wird (gilt in einigen Fällen auch rückwirkend).

Hier könnt ihr die aktualisierte Regelung unter 8. nachlesen: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona.html
Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/artikel/weiterhin-keine-anrechnung-des-systemrelevanten-einkommens-im-bafoeg/

1.3 50 Jahre BAföG – kein Grund zum Feiern!

Weiterhin aktuell, u.a. da die angehobenen BAföG-Sätze nicht mal die Inflation ausgleichen: Wir als AStA TU unterstützen die Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern!“ zu einer dringend notwendigen und grundlegenden Reform des BAföG! Die Forderungen des Bündnisses könnt ihr hier [5] nachlesen.

Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/pressemitteilung/50-jahre-bafog-kein-grund-zu-feiern/

1.4 Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren Regelsätzen

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021, erscheint es möglich, dass die BAföG Regelsätze verfassungswidrig sind (weil sie zu niedrig sind). Damit ihr bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit Geld zurückbekommt, empfehlen wir euch bei jedem neuen BAföG Bescheid innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen, um später von einer möglichen nachträglichen Erhöhung zu profitieren.

Mehr Infos dazu findet ihr hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg

1.5 Heizkostenzuschlag für BAföG Beziehende

Aufgrund der rasant steigenden Energiepreise wurde im Kabinett ein weiterer Heizkostenzuschlag für Studierende, die zwischen September 2022 und Dezember 2022 BAföG beziehen, beschlossen. Der Zuschuss beträgt, unabhängig vom Einkommen, Unterhalt etc. einmalig 345 EUR und soll voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 automatisch ausgezahlt werden. Studierende, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 BAföG bezogen haben, sollten bereits den Zuschuss aus dem Entlastungspaket I von einmalig 230 EUR bekommen haben.

Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

2. Hartz IV

2.1 Wenn nix mehr geht – Hartz IV als Student*in

Normalerweise sind Studierende vom Arbeitslosengeld II Bezug ausgeschlossen. Wenn ihr  jedoch in Teilzeit studiert, könnt ihr parallel Hartz IV/ALG II beziehen. Ihr steht dann dem Arbeitsmarkt für 20 Stunden in der Woche zur Verfügung, 20 Stunden wird für euer Studium angenommen (ihr dürft dann 15 Credits pro Semester machen). Auch wenn ihr einen Nebenjob habt, könnt ihr Hartz IV aufstockend bekommen.

Achtung: Die Frist zum Wechsel ins Teilzeitstudium fürs Wintersemester endet an der TU am 15.11.2022!
Bei Fragen dazu wendet euch gern an uns!

2.2 Heizkostenzuschlag
Ähnlich wie bei dem BAFöG haben Hartz IV Beziehen im Juli 2022 200 EUR ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung hätte automatisch erfolgen sollen für Menschen, die im Juli Hartz IV bezogen haben. Nichtdestotrotz gibt es andere Termine für die Menschen, deren Bedarf im Nachhinein festgestellt wurde.
Weitere Infos findet ihr hier:
https://www.hartziv.org/news/20220725-200-euro-hartz-iv-bonus-auszahlung/#200-Euro-Einmalzahlung-ist-gesonderte-Leistung

2.3 Vereinfachte Antragstellung bis Dez 31 2022

Bis zum 31. Dezember profitieren Erst- und Regulär Hartz IV beziehenden von einer vereinfachten Antragstellung. Wenn ihr kein erhebliches Vermögen (60.000EUR) habt, wird keine Vermögensprüfung stattfinden. Dies ist eine Option für Menschen, die vorher wegen ihrem Vermögen von Hartz IV ausgeschlossen waren.

Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-erleichterter-zugang-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=2

2.4 Hartz IV Anspruch aufgrund hoher Energiekosten und Abrechnungen

Wenn ihr eine hohe Nebenkostenabrechnung bekommt, entsteht möglicherweise für den Monat ein Anspruch auf Hartz IV. Wenn eure Lebenskosten in diesem Monat vom eigenen Einkommen nicht gedeckt werden können, habt ihr Anspruch auf Hartz IV in Höhe des ungedeckten Bedarfs!
Die Grundvoraussetzungen sind, dass ihr offiziell in Teilzeit studiert (siehe 2.1) und den Hartz IV Antrag in dem Monat stellt, in dem ihr die Nebenkostenabrechnungen zahlen müsst.

Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier erfahren: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-uebernahmeanspruch-auf.html

3. Wohngeld

3.1 Wohngeld für Studierende
Wenn ihr „dem Grunde nach“ keinen BAFöG Anspruch habt, also aus anderen Gründen als einem zu hohen Einkommen der Eltern bzw. oder eurem zu hohen Vermögen, wollen wir euch ermutigen, Wohngeld zu beantragen. Akzeptierte Gründe sind z.B., dass ihr zu spät den Studiengang gewechselt habt oder zu lange studiert. Wohngeld ist eine elternunabhängige Sozialleistung, die viele Studis nicht auf dem Schirm haben.

Ihr benötigt dafür jedoch ein Mindesteinkommen: https://www.wohngeld.org/einkommen/#Wie_hoch_ist_das_Mindesteinkommen_fuer_Wohngeld

3.2 Erhöhung ab 2023

Am 01. Jan 2023 tritt die neue Wohngeldreform in Kraft. Mit „Wohngeld Plus“ könnt ihr eine Verdopplung des jetzigen Wohngeldsatzes erwarten. Diese sollte ungefähr 370 EUR pro Monat betragen.
Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/wohngeld-heizkostenzuschuss-2125018

4. „Entlastungspakete“ – was bedeutet das für Studis

4.1. Energiepreispauschale 300 EUR für alle die Angestellt waren
Ihr könnt die Energiepreispauschale von 300EUR erhalten, wenn ihr im Kalenderjahr 2022 gearbeitet habt. In den meisten Fällen wird die EPP automatisch ausgezahlt. Wenn ihr jedoch zum Stichtag 1. September nicht angestellt wart oder Selbständig seid, bekommt ihr das Geld über eure Steuererklärung. Für Arbeitnehmer sollte die EPP bereits ausgezahlt worden sein, manchen Firmen wird jedoch eingeräumt das Geld erst später auszuzahlen.  Fragt danach!

Alle Infos unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

4.2 200 EUR für alle Studierenden
Im Zuge des 3. Entlastungspaketes ist auch eine Einmalzahlung von 200EUR für alle Studenten angedacht. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und über die genaue Ausgestaltung ist noch nicht viel bekannt. Wahrscheinlich wird die Auszahlung jedoch erst im Januar stattfinden.

Mehr Infos: https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/200-euro-einmahlzahlung-studenten.php

5. Hilfe zum Studienstart/Studienabschluss Bewerbung bis 15.10.!

Für alle, die im Wintersemester im 1. Semester sind oder innerhalb der nächsten 12 Monate ihren Abschluss machen: Bis 15. Oktober 2022 kannst du dich auf den Zuschuss zum Studienstart/Studienabschluss bewerben wenn du

    – finanziell bedürftig bist

    – an einer Kooperationshochschule immatrikuliert (siehe Link)

    – in Deutschland gemeldet bist

Weitere Voraussetzungen und Infos hier.

6. Semesterticketbüro

Das Semesterticketbüro bearbeitet einerseits Anträge auf Zuschuss zum Semesterticketpreis und andererseits Anträge auf Befreiung vom Semesterticketpreis.

Du kannst ein Antrag auf Zuschuss stellen, wenn du beispielsweise zu wenig Geld hast, um das Ticket zu zahlen, oder du andere Härtegründe erfüllst. Auf unserer Website kannst du nachlesen, welche Härtegründe es gibt. Im ersten Semester kannst du bis 6 Wochen nach deiner Immatrikulation einen Antrag stellen: https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/

Du kannst ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket stellen, wenn du ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Hierunter fällt z.B. Studienaustausch, gesundtheitliche Gründe und Firmenticket. Das FlowChart auf unserer Webseite erklärt, wohin du dein Befreiungsantrag richten sollst: https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung/

Wenn du dir unsicher bist, ob du in Frage kommst für eine Befreiung oder einen Zuschuss, komm gerne in unserer virtuelle Sprechstunde. Diese kannst du hier buchen: https://asta.tu-berlin.de/semtix/

7. Internationale Beratung

Wenn Du als internationale*r Studierende*r Probleme mit: Aufenthalt, Arbeit, „Ausländer*innen“behörde, Vermieter*in, Studium..etc., dann bist Du bei uns richtig. Wir können keine Beratung vor Ort anbieten. Wir sind weiterhin per Email und Telefon (Montag, 16:00-18:00, Mittwoch, 16:00-18:00) erreichbar.  Für aktuelle Informationen und Änderungen kannst Du unsere Website besuchen.

https://asta.tu-berlin.de/beratung-intern-studierende/

8. Hochschulberatung

8.1 Wichtige Hinweise für Prüfungen im WiSe 2022/23

Keine allgemeinen Freiversuche
Es gibt vorraussichtlich dieses Semester nicht mehr die coronabedingten Freiversuche. Denkt bitte daran wenn ihr Prüfungen anmeldet. Vor allem wenn ihr vor Corona schon einmal in Modulen durchgefallen seid, kann es schnell zu Problemen kommen. Wir versuchen weiterhin die Politik von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass Corona immer noch massive Auswirkungen auf den Studierendenalltag hat, der aktuelle Stand sieht aber eine Abschaffung vor.

Vierter Prüfungsversuch
Regulär gibt es nur drei Prüfungsversuche. Wir haben es als Studierendenvertretung aber geschafft eine weitere Möglichkeit in das Berliner Hochschulgesetz zu verhandeln. So habt ihr die Möglichkeit einen 4. Prüfungsversuch zu bekommen, wenn ihr innerhalb von 6 Wochen nach dem Nichtbestehen der 2. Wiederholungsprüfung (ohne Freiversuch) an einer Studienfachberatung teilnehmt oder zumindest einen Termin für die Beratung nachweisen könnt. Sollte euch keine entsprechende Beratung Angeboten werden, meldet euch bei uns und dem Referat für Prüfungen.

Freiversuch im 1. Fachsemester bei Bachelorstudiengängen
Durch die von uns als Studierendenvertretungen angebrachten Argumente wurde eine Regelung eingeführt, welche dafür sorgt, das eure zum erstmalig im 1. Fachsemester abgelegten Prüfungen als Freiversuche gelten, wenn ihr durchfallt. Als Studienanfänger könnt ihr also mit einer gewissen Ruhe in die ersten Prüfungen gehen. Es ist noch nicht klar, ob diese Regelung auch bei Nichterscheinen zur Prüfung und bei Täuschungen gilt. Geht vorerst davon aus, dass das diese beiden Umstände, wie auch bei der Regelung zu Freiversuchen während der Corona-Pandemie, nicht zu einem Freiversuch führen.

8.2 Teilzeitstudium für alle

Durch die Änderungen im Berliner Hochschulgesetz sieht das Gesetz keine Voraussetzungen mehr für ein Teilzeitstudium vor. Ihr könnt dieses einfach beantragen, wenn es für euch Vorteile bietet.

Unsere Hochschul- und Studienberatung findet ihr unter: https://asta.tu-berlin.de/hochschul-und-studienberatung/

Mehr Informationen stellt die TU Berlin bereit.
Zu aktuellen Prüfungsregeln: https://www.tu.berlin/pruefungen/aktuelles-pruefungen-im-wintersemester-2022-23/pruefungen-im-wintersemester-2022-23
Zum Teilzeitstudium: https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium

Links:
——
[1] https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/
[2] https://asta.tu-berlin.de/artikel/hohe-neben-und-heizkosten-im-winter-22-23-was-ihr-tun-koennt-und-was-fuer-unterstuetzung-es-gibt/
[3] https://asta.tu-berlin.de/artikel/infos-fuer-aus-der-ukraine-gefluechtete-studierende/
[4] https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
[5] https://asta.tu-berlin.de/artikel/mehr-studis-bekommen-bafoeg-infos-und-kritik-zum-27-bafoeg-aenderungsgesetz-2022/
[6] https://bafoeg50.de/reform/
[7] https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg