Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Wichtige Info’s

  • Anträge ohne Nachweise werden direkt abgelehnt.
  • Frist: immer der 15. des Vormonats.
  • Bitte zahle zuerst den vollen Semesterbeitrag, damit du keine Mahngebühren oder Exmatrikulation riskierst.
  • Du kannst nicht weniger überweisen, solange du keinen offiziellen Befreiungsbescheid hast.
  • Wenn du befreit wirst, bekommst du kein Ticket oder dein Ticket wird deaktiviert für das entsprechende Semester
  • Eine spätere Reaktivierung des Semestertickets ist für das befreite Semester nicht möglich
  • Ein Jobticket, Teilzeitstudium oder Promotion sind alleine keine Gründe für eine Befreiung.

-> Weitere Info’s findet du im Abschnitt Info’s über Befreiung

Ab sofort können Befreiungsanträge für das Wintersemester 2026/27 eingereicht werden. Für vollständige Erstattung Antrag bis zum 15. September 2026 einreichen mit dem korrekten Nachweis!

Anträge und Formulare

Falls ihr bei Antragsgrund No.3 „Studienbedingte Abwesenheit“ eine Bestätigung von eurem*eurer Betreuer*in braucht nutzt dieses Formular: