22 Jul

Infos für aus der Ukraine geflüchtete Studierende

+++ English version here +++

+++Ukrainisch und Russisch hier+++

Wir wollen euch hier eine Übersicht für alle Geflüchteten aus der Ukraine bereitstellen. Ob ihr selbst geflüchtet seid oder Leuten aus der Ukraine mit der deutschen Bürokratie helfen wollt, hier findet ihr Antworten auf die folgenden Fragen: Auf welche rechtlichen Grundlagen könnt ihr euch beziehen? Welche Sozialleistungen können in Anspruch genommen werden?  Welche Zugangsvorraussetzungen gibt es an einer deutschen Uni? Auch wenn sich einiges getan hat, können wir nicht ausschließen, dass sich Regelungen noch ändern oder neue hinzukommen.  Wir verweisen daher unten noch auf einige Links mit aktuellen Infos, sowie auf andere kostenlose Beratungsstellen an die ihr euch wenden könnt.

Allgemeine Infos zum Aufenthaltsstatus

  • Nach der verlängerten Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7.3.2022 dürfen sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 31.08.2022 legal visumsfrei in Deutschland aufhalten. Ab 1.9. gilt voraussichtlich ein visumsfreier Aufenthalt für 3 Monate ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Nach Ablehnung eines Aufenthaltstitels besteht aber auch vor Ablauf der 90 Tage kein legaler visafreier Aufenthalt mehr.
  • Ukrainer*innen, anerkannte Flüchtlinge in der Ukraine, Drittstaatsangehörige, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, und ihre engen Verwandten können einen Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG als „Kriegsflüchtlinge“ bekommen. Damit dürfen sie z.B. arbeiten, studieren und ihren Wohnort frei wählen.  Dieser soll von der Ausländerbehörde LEA vorerst für 2 Jahre ausgestellt werden.
  • Kriegsflüchtlingen (meistens auch Drittstaatler*innen) wird im Regelfall abgeraten, einen Asylantrag zu stellen, weil dies zum Arbeitsverbot, zur Einweisung in Sammelunterkünfte und bei Ablehnung zu aufenthaltsrechtlichen Nachteilen führt (§ 10 AufenthG). Lasst euch auf jeden Fall dazu beraten! (siehe Beratungsangebote)
  • Im Ankunftszentrum Flughafen Tegel des LAF werden Kriegsflüchtlinge ohne Obdach registriert und mit Bussen auf andere Bundesländer verteilt. Wer Arbeit, bestimmte nahe Angehörige oder eine private Unterkunft in Berlin nachweist, erhält dort eine Zuweisung nach Berlin. Die Berliner Ausländerbehörde LEA verlangt dafür den Nachweis einer Anmeldung beim Bürgeramt, eines (Unter)mietvertrags oder einer Wohnungsgeberbescheinigung. Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann online bei der Ausländerbehörde LEA beantragt werden: https://service.berlin.de/dienstleistung/330875
  • Sobald eine Fiktionsbescheinigung erstellt worden ist (auf der § 24 erwähnt ist), dürfen sie  arbeiten.
  • Sobald sie einen Antrag auf AsylbLG/SGB II/SGB XII gestellt haben, können sie medizinisch behandelt werden.
  • Ein Antrag für einen anderen Aufenthaltszweck, z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Studieren, ist auch während des Antragsverfahrens nach § 24 AufenthG oder während des Besitzes eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG möglich. Nach einer Ablehnung des Antrags nach § 24 AufenthG ist ein solcher Antrag voraussichtlich nur möglich, wenn der legale Aufenthalt nach der bis zum 31.08.2022 verlängerten Ukraine-Aufenthalts-ÜbergangsVO noch gilt.
  • Bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) gibt es jedoch einiges zu beachten – z.B. braucht es ein Sperrkonto mit über 10.000 €, um zu garantieren, dass das Studium finanziert werden kann oder eine Bürgschaft. Außerdem könnt ihr mit dieser Aufenthaltserlaubnis keine Sozialleistungen beziehen. Ihr dürft (mit Ausnahmen) 120 volle bzw. 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Lasst euch unbedingt beraten!

Anspruch auf Sozialleistungen

  • Egal, ob der Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG schon erteilt worden ist oder nicht: für alle, die aus der Ukraine geflüchtet sind, besteht Anspruch auf Sozialleistungen.
  • Wer einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG hat kann ab 1. Juni 2022 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Hartz IV) bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter nach SGB XII beantragen. Außerdem ist  eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung = Fingerabdrücke und Foto) und eine Speicherung  der Personendaten mit Foto im Ausländerzentralregister (AZR) vorgeschrieben. Diese erkennungsdienstliche Behandlung wird seit 1.6.2022 direkt im Ankunftszentrum gemacht, sonst aber beim Termin im LEA.
  • Menschen ohne diese Dokumente (z.B. wenn sie erst online den Termin beim LEA beantragt haben oder noch keine Fingerabdrücke abgegeben haben) haben weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).  Schickt das Antragsformular dem Sozialamt des Bezirkes, wo der*die Antragsteller*in sich aufhält. Wenn man weder eine Anmeldung noch einen Untermietvertrag vorliegen kann, am besten eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen.
  • Kontakt mit Ämtern am besten immer per Post oder Fax, Email ist nicht rechtssicher!
  • Studierenden, die ihr Studium in der Ukraine online weiterführen, haben leider keinen Anspruch auf BAföG
  • Bei allen Fragen rund um Sozialleistungen wendet euch gerne an die AStA TU BAföG- und Sozialberatung!

Medizinische Behandlung

  • Das Sozialamt oder Jobcenter des Bezirks macht beim Antrag eine Anmeldung bei einer der vier Krankenkassen (GKV), die mit Berlin einen Vertrag nach § 264 Abs. 1 SGB V haben. In der Übergangszeit bis zur Krankenkassenkarte reicht eine Kopie der Anmeldebescheinigung bei GKV für den Anspruch auf Behandlung. Die Versicherungsnummer könnt ihr telefonisch bei der Versicherung erfragen!

Bus/Bahn

  • Wer bereits ein festes Ziel in Deutschland oder Westeuropa hat, sollte das kostenlose HelpUkraineTicket der Deutschen Bahn nutzen undmit der Bahn an den gewünschten Zielort weiterreisen. Das HelpUkraineTicket kann man sich im HBF Berlin und in Dresden, München oder Nürnberg ausstellen lassen. Dazu braucht ihr eine Ukraine ID einen Aufenthaltstitel der Ukraine (z.B. Studierenden-ID): bahn.de/info/helpukraine. Das Angebot endet nach aktuellen Informationen am 31. Oktober 2022, über eine Verlängerung muss sich ggf. informiert werden

Zugang zur Uni

Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule / Universität 

  1. Sprachkenntnisse

Um sich in ein auf Deutsch unterrichtetes Studium einzuschreiben wird offiziell das Deutschniveau C1 gefordert. Allerdings halten die Hochschulen verschiedene, anerkannte Sprachtests (unterschiedliche Sprachniveaus) für ausreichend. 

  • DSH- Gesamtergebnis DSH-2 oder DSH-3
  • Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom – GDS oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom oder die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)) des Goethe-Instituts 
  • Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II (DSD II)
  • Die Deutsche Sprachprüfung II (DSP II) des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München –
  • Die Zulassungsprüfung TestDaF mit mindestens 16 Punkten (in allen Teilprüfungen ist mindestens das Ergebnis 4 zu erreichen).
  • TELC Deutsch C1 Hochschule
  • Der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestandene Prüfungsteil „Deutsch“ (FSP Deutsch)
  • Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht (Unterrichtssprache Deutsch)
  • Ausländische Zeugnisse, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ausgewiesen sind

Die genannten Sprachprüfungen sind leider alle kostenpflichtig. 
Weitere Informationen: https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/bewerbung-einschreibung-master/zugangsvoraussetzungen/sprachkenntnisse

2) Hochschulzugangsberechtigung 
Um sich ohne (deutsches) Abitur in eine Hochschule / Universität einzuschreiben, muss man das ausländische / originale Schulzeugnis  in eine vergleichbare Abiturnote übersetzen. 
Um sich an einer deutschen Hochschule / Universität zu bewerben kann die Platform Uni-Assist verwendet werden. Eine weitere hilfreiche Webseite ist Anabin. Hier kann im Voraus nachgeschlagen werden, ob das ausländische / originale Schulzertifikat anerkannt wird. 
Weitere Informationen: https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/bewerbung-einschreibung-bachelor/studieninteressierte-mit-auslaendischen-bildungsnachweisen/zugangsvoraussetzungen/hochschulzugangsberechtigung/
Weitere hilfreiche Webseiten:
Hinweise für Menschen aus Ukraine https://www.uni-assist.de/tools/laenderhinweise/laenderdetails/country/ua/
Checklist für die Uni Bewerbung https://www.uni-assist.de/tools/checklisten/
Anabin Schulabschluss Anerkennung: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt

Nützliche Links und Beratungsstellen

Infos:

  • Generelle Infos für Geflüchtete aus der Ukraine von der Stadt Berlin (Ankunft, Sozialleistungen, Wohnungssuche, medizinische Versorgung, psychologische Hilfe, Unterstützung für Geflüchtete mit Behinderung): https://www.berlin.de/ukraine/

Beratungsstellen: