24 Aug

Hohe Heiz- und Nebenkosten im Winter 22/23? Was ihr tun könnt und welche Unterstützung es gibt

Viele Menschen machen sich derzeit große Sorgen um die steigenden Energiekosten, die massive Inflation und ihre allgemeine finanzielle Situation. Wir wollen in diesem Text ein paar wichtige Infos rund um das Thema der steigenden Neben- und Heizkosten im Herbst/Winter geben. Wir zählen unter anderem finanzielle Hilfen vom Staat auf und wollen aber von Anfang an klar sagen, dass wir die staatlichen „Hilfen“ weder für gut noch für ausreichend halten!


Hartz IV Antrag bei Heiz- und Nebenkostennachzahlung!

Als erstes wollen wir alle Menschen die nicht in Vollzeit studieren (d.h. wenn ihr in Teilzeit studiert, im Urlaubssemester seid oder wenn ihr gar nicht studiert) raten einen Hartz IV Antrag zu stellen, wenn ihr eine Neben- und/oder Heizkostennachzahlung vom Vermieter bekommt! Wenn ihr im Monat der Fälligkeit (also der Monat in dem ihr den Betrag bezahlen müsst) einen Hartz IV Antrag stellt, wird euerem allgemeinen Bedarf (wie viel Geld ihr mindestens zur Verfügung haben solltet) die Nachzahlung drauf gerechnet. Ihr könnt so Geld vom Jobcenter bekommen, auf das ihr ohne die Nachzahlung kein Anrecht hättet. Somit könnt ihr einen Teil der Nachzahlung mit dem Geld vom Jobcenter ausgleichen und bleibt nicht auf dem gesamten Kosten sitzen. Das Geld steht euch zu und es ist euer Recht dieses zu beantragen. Auch ein unvollständiger formloser Antrag im Monat der Fälligkeit reicht aus, ihr müsstet dann die fehlende Dokumente nachreichen, Hauptsache der Antragsmonat ist spätestens der, in dem die Nachzahlung fällig ist. 

Normalerweise schließen sich Wohngeld und Hartz IV aus und man kann entweder das Eine oder das Andere bekommen. Da eine Neben- und/oder Heizkostennachzahlung aber ein „einmaliger Bedarf“ ist, könnt ihr auch im Wohngeldbezug diesen einmaligen Hart IV Antrag stellen, um euch Geld für die Heizkostennachzahlung vom Jobcenter auszahlen zu lassen.

Leider gilt dies nicht für Studierende in Vollzeit, weil diese generell vom Hartz IV ausgeschlossen sind. Alle anderen: macht einen Hartz-IV-Antrag spätestens im Monat der Fälligkeit von der Heizkostennachzahlung!

Wir finden diese Information super wichtig und bitte euch, diese Info zu verbreiten! Mehr Infos findet ihr hier: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-uebernahmeanspruch-auf.html


300€ Energiepauschale für Arbeitnehmer*innen, Minijobber*innen und Selbstständige

Die einmalige Energiepreispauschale von 300€ dient als eine Entlastung für Menschen die stark belastet sind von der derzeitigen Energiepreisentwicklung. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst. Auch was ihr als Minijobber*in oder als Selbständige macht, was passiert wenn ihr BAföG, Hartz IV oder Wohngeld bezieht oder ihr inzwischen nicht mehr lohnarbeitet oder bei einer anderen Arbeitgeber*in seid.

Anspruchsberechtigt sind alle Menschen, die im Jahr 2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt gearbeitet haben. Dafür gibt es keinen Mindestdauer. Dazu gehören auch: Minijobber*innen, Selbständige (z.B. Gewerbe oder Honorartätigkeit etc.), Praktikant*innen (entgeltlich), Werkstudierende, ehrenamtliche Tätigkeiten (mit Ehrenamts- und/oder Übungsleiter*inpauschale).

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ bekommt man normalerweise zum 1. September von der Arbeitgeber*in (diese*r bekommt sie vom Staat erstattet) ausgezahlt. Nichtdestotrotz ist die Pauschale nicht ausgeschlossen für Menschen die erst nach dem 1. September anfangen zu arbeiten. Jedoch wird die Pauschale in diesem Fall nicht von der Arbeitgeber*in ausgezahlt, sondern wird über eine Steuererklärung vom Jahr 2022 ausgezahlt. Von den 300€ zahlt man keine Sozialabgaben aber die Pauschale ist Steuerpflichtig. Wenn ihr BAföG, Hartz IV oder Wohngeld bezieht wird euch die Energiepauschale (anders als zu Beginn kommuniziert) nicht als Einkommen angerechnet! Falls das BAföG-Amt oder Jobcenter euch das Geld trotzdem anrechnet, legt innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein und kommt am besten in unsere Beratung. 

Wichtige Infos für:

Minijobber*innen

Die Energiepauschale bekommst du als Minijobber*in oft nicht nicht automatisch von der Arbeitgeber*in ausgezahlt, sondern du musst dich eigenständig darum kümmern und der Arbeitgeber*in beantragen. Du hast nur Anspruch auf die 300€, wenn der Minijob dein einziger Job ist, ansonsten musst du das Geld über den anderen Job bekommen. Die Arbeitgeber*in muss dann bestätigen, dass du keinen weiteren Job hast und bekommt das Geld dann vom Staat zurückerstattet.

Selbständige

Als Selbstständige bekommst du die Energiepauschale nicht automatisch ausgezahlt, sondern bekommst sie über die Steuererklärung vom Jahr 2022 ausgezahlt. 

Nicht mehr selbe Arbeitgeber*in oder nicht mehr lohnarbeitend

Wenn du in September nicht mehr arbeitest oder bei einer anderen Arbeitgeber*in bist, obwohl du schon in 2022 gearbeitet hast, hast du trotzdem Anspruch auf die Energiepauschale. Die 300€ bekommst du, indem du eine Steuererklärung für das Jahr 2022 machst.

Erst nach dem 1. September 2022 angestellt: Die Energiepauschale bekommst du nicht vom Arbeitgeber, da du nicht am 1. September angestellt warst. Die Energiepauschale bekommst du trotzdem, indem du eine Steuererklärung für das Jahr 2022 machst. 

Krankheit und Elternzeit bis September 2022

Du hast trotzdem Anrecht auf die 300€ Energiepauschale und die Arbeitgeber*in muss dir diese auszahlen! Ansonsten kannst du es über eine Steuererklärung von 2022 bekommen.

Mehr Informationen zur Energiepauschale findet ihr hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html



Heizkostenzuschuss BAföG

Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal BAföG erhalten, sollte jetzt im Herbst (zwischen August und Oktober) automatisch 230€ Heizkostenzuschuss vom BAföG-Amt ausgezahlt bekommen. Wann die Auszahlung genau passiert können wir nicht sagen, weil die unterschiedlichen BAföG-Ämter das unterschiedlich regeln. Ihr könnt aber bei eurem zuständigen BAföG-Amt nachfragen. Für den Heizkostenzuschuss im BAföG muss (anders als am Anfang kommuniziert) kein extra Antrag gestellt werden. Die Heizkostenpauschale kann es zusätzlich zur 300€ Energiepauschale geben! Mehr Infos hier: https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/heizkostenzuschuss-2022.php



Heizkostenzuschuss Wohngeld

Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal Wohngeld bezogen hat, sollte jetzt im Spätsommer/Herbst automatisch 270€ Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen. Die Heizkostenpauschale kann es zusätzlich zur 300€ Energiepauschale geben! Mehr Infos dazu: https://www.mdr.de/brisant/heizkostenzuschuss-auszahlung-wann-106.html



Hartz IV 200€ Einmalzahlung 2022

Im Juli 2022 sollten Menschen im Hartz IV Bezug eine 200€ Einmalzahlung erhalten haben. Sollte ihr Hartz IV bekommen haben und die 200€ Einmalzahlung nicht erhalten haben, fragt bei eurem zuständigen Jobcenter nach!

Hier findet ihr mehr Infos dazu: https://www.hartziv.org/news/20220725-200-euro-hartz-iv-bonus-auszahlung/


Falls ihr weitere Fragen rund um die Studienfinanzierung habt, lasst euch gerne bei uns in der BAföG- und Sozialberatung des AStA TU beraten. Hier findet ihr unsere Beratungszeiten: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/