12 Mai

50 Jahre BAföG – kein Grund zu feiern!

Wir als AStA TU unterstützen die Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern!“ zu einer dringend notwendigen Reform des BAföG!

Auf Initiative des freien zusammenschluss von student*innen (fzs) hat sich ein Bündnis aus verschiedenen studentischen, gewerkschaftlichen und politischen Jugendorganisationen gegründet, das sich für selbstbestimmte Bildung für alle einsetzen. Das BAföG sollte ursprünglich dazu dienen, Menschen mit weniger Einkommen eine Chance auf Bildung zu ermöglichen. Anders als anfangs ist das BAföG jedoch kein Vollzuschuss mehr (sondern 50% Zuschuss und 50% Darlehen) und die Förderquote 2021 mit unter 11% historisch am Tiefpunkt. Zudem sind viele Menschen faktisch weiterhin vom BAföG ausgeschlossen – internationale Studierende, viele Schüler*innen, Studierende, welche die (ohnehin für die gestellten Anforderungen zu kurze) Regelstudienzeit nicht einhalten können – um nur einige zu nennen. Auch die Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern stellt für viele eine Hürde zum BAföG dar. Der BAföG Satz ist außerdem angesichts steigender Mieten und Lebenserhaltungskosten viel zu niedrig. Dies sind nur einige Punkte, die zu kritisieren sind. Die Reformforderungen des Bündnisses für das BAföG könnt ihr hier nachlesen. Unterschreibt auch die Petition für ein gerechteres BAföG.

Die Forderungen des Bündnisses sind:

  • Rückkehr zum Vollzuschuss: der Verschuldungszwang ist einer der Hauptgründe, kein BAföG zu beantragen oder erst gar kein Studium aufzunehmen. 
  • Wiedereinführung des allgemeinen Schüler*innen-BAföGs ab Klasse 10 ohne Sonderbedingungen: Um allen Schüler*innen den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung grundsätzlich zu ermöglichen, müssen auch alle Schüler:*nnen grundsätzlich förderfähig werden. Selbstverständlich auch die Mehrheit, die noch bei ihren Eltern wohnt. Denn: Bildungsungleichheiten verschärfen sich bereits in der Schule und im Übergang von der Schule zur Hochschule.
  • Anpassung der Fördersätze an die Realität: Der BAföG Höchstsatz liegt weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Geldsorgen stehen erfolgreicher Bildung im Weg. die Sätze müssen deshalb sofort massiv angehoben werden und automatisch alle zwei Jahre angepasst werden.
  • Flexibler & realistischer Wohnkostenzuschuss:  Mieten sind nicht überall gleich. Wohnpauschalen müssen deshalb dem örtlichen Bedarf entsprechen.
  • Klare Perspektive zur familienunabhängigen Förderung: das aktuelle BAföG baut auf einem veralteten Familienbild auf. Wessen Familie die eigene Ausbildung nicht unterstützen will oder kann, obwohl sie es nach BAföG rechtlich müsste, hat keine Chance auf Förderung. Der einzige Weg, der aktuell bleibt: die eigenen Eltern verklagen. Wir plädieren für eine Schul-, Studien- und Ausbildungsfinanzierung, die Betroffene ohne Umwege fördert und ihnen als Individuen zur Selbstständigkeit verhilft.
  • Erhöhung der Elternfreibeträge: Durch zu niedrige Elternfreibeträge erreicht das BAföG Menschen aus den unteren und mittleren Mittelstandsschichten nicht, die es dringend nötig hätten. Bis das System familienunabhängig aufgestellt ist, müssen die Elternfreibeträge massiv und relational zu Mittelstandseinkommen erhöht werden, um die Förderquote wieder deutlich anzuheben.
  • Unabhängigkeit vom Aufenthaltsstatus: wer in der BRD lernt, muss auch gefördert werden können. BAföG muss deshalb für alle zugänglich sein. Egal, was auf ihrem Pass steht.
  • Altersunabhängigkeit: Wer studiert hat wenig Zeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Egal in welchem Alter. Die Altersgrenze von 30 bzw. 35 Jahren muss deshalb fallen. So ermöglichen wir selbstbestimmte Entscheidungen über den eigenen Bildungsweg, zu jeder Zeit. Lebenslanges lernen darf keine Floskel bleiben. 
  • Unabhängigkeit von Regelstudienzeit und Abschaffung der Leistungsnachweise: Bildungsbiografien sind heute sehr unterschiedlich. Viele studieren de facto in Teilzeit. Für selbstbestimmte Bildung müssen diese Einschränkungen weichen.
  • Digital- & Lernmaterialpauschale: zusätzlich zur Förderung braucht es eine bedarfsgerechte Pauschale für elektronische Geräte, Literatur etc.
  • Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung: Ordentliche Vergütung für Arbeit! Die Vergütung muss jährlich automatisch angepasst werden auf Grundlage der Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
  • Förderbedingungen für Berufsschüler*innen und Meister-BAföG angleichen: Ob jemand studiert oder eine Ausbildung aufnimmt darf keine Geldfrage sein, weder das eine noch das andere darf finanziell schlechter gestellt sein. Die Konditionen der Förderungen müssen deshalb für alle gleich gut sein.

Zusätzlich dazu müssen im Kampf für selbstbestimmte Bildung die kapitalistischen Verhältnisse, in denen individuelle Leistungsfähigkeit und Profitmaximierung (und nicht die Lebensumstände und Wünsche der in ihnen lebenden Menschen) im Mittelpunkt stehen, kritisiert und abgeschafft werden.

Presseanfragen zur Kampagne bitte direkt dort stellen: https://bafoeg50.de/kontakt/presse/