Das Semesterticketbüro ist eine Einrichtung des AStA TU Berlin, des AStA der Universität der Künste und des AStA der Alice Salomon Hochschule, die gemeinsam mit der Hochschule betrieben wird.
Die Aufgaben des Semesterticketbüros umfassen
– die Bearbeitung von Befreiungs- und Zuschussanträgen,
– Auskünfte aller Art zum Semesterticket und
– Abrechnung des Semestertickets mit den Verkehrsunternehmen.
Das Semesterticketbüro wird von den jeweiligen AStAs finanziert und fachlich geleitet. Es arbeitet unter der Rechtsaufsicht der TU-Leitung und ist räumlich im Ergeschoss des AStA-Gebäudes gelegen (TK-Gebäude).
Was ist das Deutschlandsemesterticket?
Alle Studierenden erhalten automatisch ein Deutschlandsemesterticket. Der Preis für das Ticket ist in den Semestergebühren enthalten. Das Deutschlandsemesterticket ist ein normales Deutschlandticket, mit den selben Bedinungen. Ihr könnt damit also deutschlandweit auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des ÖPNV sowie in Regionalbahnen fahren. Ausgenommen sind nur ICE- und EC-Züge (Aushänge am Bahnhof beachten). Leider gibt es aber keine Fahrradmitnahme mehr!
Neues Verfahren mit dem Semesterticket ab Sommersemester 2025:
ab dem Sommersemester 2025 wird das Deutschlandsemesterticket von der S-Bahn Berlin als Handy-Ticket bereitgestellt. Alle wichtigen Informationen dazu findet ihr hier: https://sbahn.berlin/tickets/alle-tickets/schueler-azubis-studenten/deutschlandsemesterticket/?tabs=tbc-t4
Wir haben euch hier den Prozess an der TU Berlin kurz zusammengefasst:
Das Semesterticket muss zu Beginn jedes Semesters neu bestellt werden!
Bestellung:
- Besucht die Seite abo-antrag.de/studium und wählt die TU Berlin aus
- Verifiziert euch mit eurem TU-login über Shibboleth
- Ihr gelangt zu einem vorausgefüllten Formular. Akzeptiert die Bedingungen und klickt auf „Bestellung abschließen“
- Ihr erhaltet eine Bestellbestätigung per Email
Ticketabruf in der S-Bahn Berlin App:
- Ladet euch die S-Bahn Berlin App herunter
- Wählt in der App Menü -> Mein Abo aus
- Wählt in der Übersicht die TU Berlin aus
- Registriert euch mit euren TU-Zugangsdaten
- Das Ticket wird innerhalb von 24-72 Stunden in der App angezeigt
Nutzung des Semestertickets:
- Es wird euch jeweils nur das Ticket für den laufenden Monat angezeigt. Ab dem zweiten Monat wird das Ticket automatisch zum Monatswechsel aktualisiert. Dafür muss euer Handy angeschaltet und mit dem Internet verbunden sein.
- Da es in den U-Bahn-Tunneln häufig nur schlechtes oder gar kein Netz gibt, empfehlen wir euch, die S-Bahn App vor Antritt der ersten Fahrt im Monat einmal zu öffnen, während ihr eine stabile Internetverbindung habt. So kann das Ticket sicher aktualisiert werden, und ihr spart euch Stress bei einer Kontrolle.
- Das Ticket ist erst 1-7 Tage vor Semesterstart abrufbar
- Aktiviert automatische Updates für eine reibungslose Nutzung
Wenn Ihr bei einer Kontrolle technische Probleme mit dem Ticket habt und eine Strafe zahlen sollt, stellt einen Widerspruch bei den Verkehrsbetrieben und setzt euch mit Campus Center in Verbindung!
Wer kann ein Deutschlandsemesterticket erhalten? Wer nicht?
- Grundsätzlich sind alle Studierenden verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu bezahlen.
- Seit Sommersemester 2025 müssen auch Studierende in weiterbildenden Studiengängen, Promotionsstudierende und Teilzeitstudierende das Ticket kaufen.
- Auch ein Jobticket oder ein anderes Abonnement berechtigen nicht zu der Befreiung vom Semesterticket. Achtet also darauf, dass ihr eure anderen Abonnements rechtzeitig kündigt!
- Die folgenden Gruppen sind nicht für das Semesterticket berechtigt, und bekommen den Semesterticketbeitrag automatisch vom Campus Center zurückerstattet:
- Gasthörer\*innen
- Zweithörer\*innen
- Studierende, die ausschließlich in einem Abend, – Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
- Studierende im Urlaubssemester.
Wer ausgeschlossen ist von der Berechtigung das Semesterticket zu erhalten, findet hier Informationen dazu, welche Ticketalternativen in Frage kommen könnten:
https://asta.tu-berlin.de/artikel/wie-bekomme-ich-als-studierender-das-9-euro-sozialticket-how-to/
Antrag auf Befreiung vom Semesterticket:
Einen Antrag auf Befreiung könnt ihr stellen, wenn ihr das Semesterticket nicht braucht. Ihr zahlt dann den Beitrag nicht, aber erhaltet auch kein Ticket. Berechtigt sind:
- Studis, die aus gesundheitlichen Gründen den ÖPNV nicht nutzen können
- Studis, die sich mindestens 3 zusammenhängende Monate studienbedingt im Ausland aufhalten (z.B. Auslandssemester oder Praktikum)
- Studis, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind.
Wir bearbeiten nur Befreiungsanträge der TU und UdK. ASH-Studierende wenden sich bitte für eine Befreiung an das Semesterticketbüro der ASH.
Weitere Informationen zum Antrag auf Befreiung findet ihr hier.
Antrag auf Zuschuss vom Semesterticket
Der Antrag auf Zuschuss ist für Studis gedacht, die sich das Semesterticket nicht leisten können, weil sie einen Härtefall erlitten haben. In diesem Fall bezahlt ihr das Semesterticket ganz normal, und könnt es auch normal verwenden. Wenn euer Antrag angenommen wird, bekommt ihr den Semesterticketbeitrag zurückerstattet. Weitere Informationen findet ihr hier.
Wenn ihr gerade in einer schwierigen finanziellen Situation seid:
Wir möchten euch die Sozial-und BAföG-Beratung ans Herz legen:
https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/
Zudem kann das Studierendenwerk unter Umständen Nothilfe leisten:








