09 Apr

Newsletter mit Infos zu BAföG, Bürgergeld, Nebenkostennachzahlungen & Co. – AStA Sozialberatung SoSe 24

Liebe Kommiliton*innen,

wir begrüßen euch mit unserem neuen Newsletter aus der AStA TU BAföG- und Sozialberatung im Sommersemester 2024! Wir beraten Studierende solidarisch und parteiisch rund um Fragen der Studienfinanzierung und Co. In unserem neuen Newsletter wollen wir euch über Neuigkeiten und Änderungen rund um die Themen der AStA Beratungen gebündelt informieren.

Info-Veranstaltung BAföG: Dienstag 16. April von 16-17:30, online 

Von Zugangsvoraussetzungen des BAföG bis Verlängerungsmöglichkeiten ist alles dabei und somit auch für spätere Semester interessant.

Link: https://conference.astatu.berlin/studienfinanzierungsVA

Alternative Studienfinanzierung: Donnerstag 18. Oktober 16-17:30, online

Keinen Anspruch auf BAföG? In dieser Veranstaltung wird es um Alternativen zum BAföG gehen (Wohngeld, „Bürgerhartz“, Stipendien,…).

Link: https://conference.astatu.berlin/studienfinanzierungsVA

Hinweis: Jitsi ist ein datenschutzorientiertes Tool für Videokonferenzen. Ihr braucht keine App herunterzuladen, sondern könnt direkt im Brwoser teilnehmen. Am besten funktioniert es über Firefox oder Chrome und am Laptop (nicht Handy).


Übersicht des Newsletters: 

1. BAföG
1.1 Freibetrag des Einkommens beim BAföG für Abschlussarbeiten innerhalb eines Betriebs
1.2 Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen
1.3 Ausfälle von Lehre im Zuge von Streik und die Möglichkeiten im BAföG
1.4 BAföG-Reform zum WiSe 24/25

2. Bürgergeld
2.1 Bürgergeld-Erhöhung 2024
2.2 Heiz- und Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld-Anspruch

3. FAQ zu Studienfinanzierung

4. Zuschuss- und Befreiungsanträge Semesterticket


1. BAföG

1.1 Freibetrag des Einkommens beim BAföG für Abschlussarbeiten innerhalb eines Betriebs

Wenn die Abschlussarbeit im Betrieb nicht unbedingt in euerer Studienordnung vorgeschrieben war, darf die Vergütung nicht komplett von eurem BAföG abgezogen werden. Bisher war es so geregelt, dass die Vergütung von Abschlussarbeiten, genau wie die von Pflichtpraktika komplett(!) von euerem BAföG-Betrag abgezogen werden. Ein Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Freibetrag auch für dieses Einkommen gilt.

Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/artikel/rueckwirkender-freibetrag-beim-bafoeg-fuer-abschlussarbeiten-innerhalb-eines-betriebs/

1.2 Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021, erscheint es möglich, dass die BAföG Regelsätze verfassungswidrig sind (weil sie zu niedrig sind). Damit ihr bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit Geld zurückbekommt, empfehlen wir euch bei jedem neuen BAföG Bescheid innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen, um später von einer möglichen nachträglichen Erhöhung zu profitieren.

Mehr Infos dazu findet ihr hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg/

1.3 Ausfälle von Lehre im Zuge von Streik und die Möglichkeiten im BAföG

Für zukünftige Arbeitskämpfe der studentischen Beschäftigen in Berlin, wollen wir euch auf folgendes hinweisen: Wenn durch Streiks bei euch Lehrveranstaltungen und Tutorien ausfallen und euer Studium sich dadurch verlängert, ist dies ein klarer gesetzlicher Grund euren Leistungsnachweis im BAföG zu verschieben und/oder das BAföG über die Förderungshöchstdauer zu verlängern! Kommt frühzeitig in unsere Beratung, um euch über diese Möglichkeiten zu informieren!

Infos zum Arbeitskampf findet ihr hier: https://tvstud.berlin/

Solidarität mit allen Streikenden!

1.4 BAföG-Reform zum WiSe 24/25

Die Bundesregierung hat ihre Versprechen rund um das BAföG im Koalitionsvertrag gebrochen. Mit der neusten „Reform“ in 2024 werden sogar die „BAföG-Schulden“ von derzeit 10.010 € auf 11.550 € erhöht. Dies trifft sowohl neue BAföG-Bezieher*innen, als auch Menschen die noch nicht zurückgezahlt haben oder sich in der Rückzahlung befinden. Auch die dringend notwendige Erhöhung des BAföG-Satzes wurde nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf ist noch sicher, Protest lohnt sich noch! Mehr dazu hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesregierung-will-bafoeg-rueckzahlungssumme-um-1-540e-erhoehen-und-die-bafoeg-saetze-sollen-nicht-steigen/

Aber es gibt auch positive Änderungen, wie z.B. die Einführung eines sog. „Flexibilitätssemeser“, die Möglichkeit im vierten statt wie bisher im dritten Fachsemester zu wechseln oder die „Studienstarthilfe“

Alle Änderungen hier im Überblick: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php

2. Bürgergeld

2.1 Bürgergelderhöhung 2024

Im Januar 2024 ist der Bürgergeldsatz von 502€ auf 563€ gestiegen. Das ist leider immernoch  deutlich zu wenig!

2.2 Heiz- und Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld-Anspruch

Wenn ihr eine hohe Heiz- und Betriebskostennachzahlung bekommt, entsteht möglicherweise für den Monat ein Anspruch auf Bürgergeld. Wenn eure Lebenskosten in diesem Monat vom eigenen Einkommen nicht gedeckt werden können, habt ihr Anspruch auf Bürgergeld in Höhe des ungedeckten Bedarfs! Die Grundvoraussetzungen sind, dass ihr offiziell in Teilzeit  oder im Urlaubssemester studiert und den Bürgergeld-Antrag in dem Monat stellt, in dem ihr die Nebenkostenabrechnungen zahlen müsst. Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier erfahren: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-uebernahmeanspruch-auf.html

3. FAQ zu Studienfinanzierung

Wenn ihr Fragen zur Studienfinanzierung habt, findet ihr auf unserer Webseite unser ausführliches FAQ.

4. Zuschuss- und Befreiungsanträge Semesterticket 

Ihr könnt einen Zuschuss- oder Befreiungsantrag des Semesterticketbeitrags beantragen. 

Die Frist für die Annahme eurer Zuschussanträge für das SoSe24 ist für alle der 30.04.2024!

Mehr zum Zuschussantrag https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/

Die Frist für den Vollbefreiungsantrag ist bis 31. März. 2024. Bitte achtet darauf, dass unvollständige Anträge ohne weitere Nachforderung abgelehnt werden.  Mehr zum Befreiungsantrag: https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung/