F.A.Q.s

1. Was ist das Semesterticket eigentlich genau und was kostet es?
Das Deutschlandsemesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). An der TU ist dies in Sommersemester24 nur als digital zugänglich. Die Studienausweise sind keine Fahrkarte mehr. Der Link zum Semesterticket wurde durch Studiensekretariat gesendet und ist für alle gleich. an der UDK gilt weiterhin das Ticket in Form einer Karte.

2. Wie lange ist das Semesterticket gültig?

Laut dem Vertrag immer einen Tag vor, bzw nach Beginn bzw. Ende des ersten Semesters, d. h.:
Im Sommersemester: vom 1.April – 30. September.
Im Wintersemester: vom 1. Oktober – 31. März.

3. Wo darf ich damit fahren?
Mit dem Deutschlandsemesterticket kannst du landesweit auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes ÖPNV sowie Regionalbahen fahren. Ausgenommen sind nur ICE/EC-Züge (Aushänge am Bahnhof beachten).

4. Wen oder Was darf ich mitnehmen?
Das Deutschlandsemesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern), Gepäck, einem Hund, einem Kinderwagen. Leider ist keine Fahrradmitnahme mehr möglich. Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

5. Muss ich das Deutschlandsemesterticket überhaupt erwerben?
Ja, das Deutschlandsemesterticket ist ein Pflichtbeitrag für alle ordentlichen Studierenden der TU/UdK/ASH Berlin. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und Rückmeldung.In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich. Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und Zuschüssen hat das Studierendenparlament der TU Berlin durch die Semesterticket-Satzung, nach § 18 a IV Berliner Hochschulgesetz vom 4. Dezember 2001, geregelt. Diese Satzung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (AMBl. TU) Nr. 7/2002, sowie im Anzeiger der Universität der Künste Nr. 1/2003 S. 9 veröffentlicht. Befreiungsanträge von ASH-Studierenden bearbeitet das Semesterticketreferat der ASH. Mehr Infos hier: https://asta-ash.eu/referat-fuer-semtix/

6. Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?
Nein, du kannst das Abonnement zurückgeben. Sobald du das Semesterticket für das entsprechende Semester erhalten hast, gehst du damit zum Zeitkartenbüro des Verkehrsunternehmens, bei dem du das Abonnement gekauft hast. Dort können die nicht gebrauchten Monatsmarken zurückgeben werden und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Du kannst dich auch bei uns melden, damit wir dir helfen, sich von anderen Abos außerhalb Fristen kündigen darf.

7. Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Wie läuft das mit dem Semesterticket?

Wenn du an einer anderen Hochschule in Deutschland immatrikuliert bist dann bist du an der Hochschule, an der du Erstimmatrikuliert bist beitragspflichtig. D.h. dass du dich von Beitragspflicht an der zweiten Uni befreien lassen kannst. Wenn die zweite Uni in Berlin ist, ist dafür die Studiensekretariat zuständig.

Wenn deine andere Hochschule außerhalb Berlin-Brandenburg ist dann musst du bei der zweiten Uni einen Antrag auf Befreiung stellen. Diesen Antrag bitte an uns (semesterticketbüro) schicken.

8. Wie bekomme ich das Ticket?

Das hängt davon ab, an welcher der drei Hochschulen du studierst:

Das Semesterticket der TU Berlin ist ausschließlich als Digital zugänglich.
Link fürs Einloggen:

Zugriff auf das digitale Deutschlandsemesterticket einzurichten:

https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=5f9c379c567a6decadae13a5b6132ece [1 [2]]

     * Die Anmeldung erfolgt über den oben genannten Link zum Campus Portal mit Geburtsdatum und Ihrer siebenstelligen Matrikelnummer/TUB-ID (z.B. 0123456). bitte die Matrikelnummer mit 0 davor eintragen
     * Wählen Sie das Deutschlandsemesterticket aus.
     * Es öffnet sich ein QR-Code, welcher bei Fahrkontrollen vorgezeigt werden muss. Zusätzlich müssen Sie ein amtliches Lichtbilddokument mitführen.


Eure Studiausweise sind keine Fahrkarte mehr. Falls Ihr die von der Fahrkarteseite einscannen lässt zeigt das als gesperrt. bitte achte darauf, der Studienausweis nur von der Universitätseite einscannen zu lassen, falls eine Überprüfung des Ausweises benötigt ist.

Um das Ticket offline zu benutzen muss das in Google- oder Applewallet gespeichert werden.


Das Semesterticket der ASH und UdK Berlin werden im Wintersemester24/25 ausschließlich als digital vorhanden.

Bei weiteren Fragen wende dich als UDK-Studierende an die IPA sowie an der ASH an das Immatrikulationsamt.

Da dir die Tickets an deine Postadresse geschickt werden ist es wichtig, dass du deine Adressinformationen gegenüber der Univerwaltung aktuell hältst.

9. Ich fahre immer mit dem Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich freistellen lassen?
Nein, eine Befreiung von der Beitragspflicht gibt es nur für Studierende, die aus gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen (siehe Punkt 12) das Ticket nicht nutzen können. Wenn du es nicht benutzen willst, es aber prinzipiell könntest, musst du es auch bezahlen. Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Das heißt, alle Studierende kommen gemeinsam für den Preis auf, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird.

10. Ich bin als Austauschstudent*in bzw. Stipendiat*in an der TU/UdK/ASH Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Ja, auch Studierende, die nur befristet an der TU/UdK/ASH immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten natürlich dafür das Semesterticket.

11. Ich wohne nicht im Tarifbereich ( nicht in Deutschland ). Da kann ich das Ticket doch gar nicht benutzen. Muss ich es trotzdem zahlen?
Ja, wenn du außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets wohnst, musst du immer noch den Betrag in Volle zahlen. Es sei denn, dass du aus studienbedingten Gründen wie ein Pflichtpraktikum oder Auslandssemester im Rahmen deines Studiums in Berlin im Ausland bist.

12. Was für Möglichkeiten gibt es denn, sich von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreien zu lassen?
Von der Zahlungspflicht generell befreit sind Studierende, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben oder den Besitz des Beiblattes mit zugehöriger Wertmarke direkt beim CampusCenter der TU /IPA der UdK nachweisen. Ansonsten kann nur dann von der Beitragspflicht befreit werden, wenn einer der Befreiungsgründe erfüllt wird, die in dem Vertrag der Studierendenschaft mit dem VBB festgeschrieben sind und außerdem einen Antrag auf Befreiung im Semesterticket-Büro stellt. Befreiungsberechtigt ist:

– wer das Ticket aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nutzen wird/kann.

– wer sich studienbedingt, mindestens drei zusammenhängende Monate in einem Semester, nicht im Tarifbereich Deutschland aufhält.***

** bei ASH: Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums im Praxissemester, im Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens vier- in begründeten Ausnahmefällen auch drei – zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten.

13. Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss?
Befreiung: Wer das Ticket nicht nutzen kann oder will und einen der Gründe unter Punkt 12 erfüllt, kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Du erhältst dann einen Studierendenausweis, auf dem der Vermerk „Semesterticket“ nicht angebracht ist (UDK) oder eine deaktivierte QR code (TU). Dieser Studierendenausweis gilt dann auch nicht als Fahrberechtigung. Aufgrund eines nachzuweisenden Befreiungsgrundes musst du das Ticket also nicht zahlen, kannst es dann aber auch logischerweise nicht nutzen. Zuschuss: Bei besonderen finanziellen Schwierigkeiten und/oder, wenn diverse Härtefälle erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds zu stellen. Schau doch einfach mal bei uns im Semesterticketbüro zur genaueren Beratung vorbei. Du solltest aber wissen, dass der Antrag auf Zuschuss unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren abläuft. Du musst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhältst dafür auch einen ganz normalen, als Semesterticket gültigen Studierendenausweis. Wird deinem Antrag auf Zuschuss stattgegeben, erhältst du den zuvor gezahlten Beitrag für das Semesterticket und den Sozialfonds zurückerstattet, darfst das Ticket aber natürlich auch nutzen.

14. Wann kann ich den Beitrag für die Rückmeldung um das Semesterticket und den Sozialfonds reduzieren?

Wenn du deinen positiven Befreiungsbescheid vor der Rückmeldefrist erhälst, dann kannst du vermindert einzahlen. Wir raten davon ab vermindert einzuzahlen, weil es zu Säumungsgebühren oder sogar Exmatrikulation führen kann.

15. Was passiert, wenn ich meinen Antrag nach der Rückmeldefrist einreiche?

Es können nur vollständige Monate befreit werden, die Rückzahlung erfolgt dann anteilig.

16. Was passiert, wenn ich bis zum Rückmeldeschluss die Semesterticketbeiträge nicht gezahlt habe, weil ich einen Befreiungs- oder Zuschussantrag gestellt habe und noch keine Antwort erhalten habe?

Du wirst nicht zurückgemeldet. Die Universität wird deine Rückmeldung/Immatrikulation nicht erledigen, bevor du nicht alle Beiträge bezahlt hast, zu denen du verpflichtet bist. Bei einem Zuschussantrag musst du ohne jede Ausnahme den Ticketbeitrag zunächst einzahlen, erhältst ihn jedoch erstattet, falls deinem Antrag zugestimmt wird. Hast du deinen Antrag auf Befreiung zu spät gestellt (der Antrag sollte spätestens 2 Wochen vor Rückmeldeschluss im Semesterticketbüro eingetroffen sein), solltest du den vollen Betrag einzahlen. Nach Ende der Rückmeldefrist wird nämlich eine Mahngebühr fällig. Für Studierende, die sich zu spät rückmelden, übernimmt die Universität außerdem keine Garantie für die fristgerechte Zustellung des Semestertickets/Studierendenausweises. Auch nicht für eventuelle Kosten für Fahrkarten, falls das Tickt zu spät bei dir eintrifft. Also besser rechtzeitig alles erledigen bzw. sich bei uns im Semesterticketbüro informieren, dann sollte es auch keinen Stress geben.

17. Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?

Ja. Auch Studierende, die direkt neben der Uni wohnen, müssen den Beitrag zum Semesterticket zahlen. Es lohnt sich aber auch in diesem Fall sich im Semesterticketbüro über einen Zuschussantrag zu informieren.

18. Ich habe mein Ticket verloren – was soll ich tun? (Udk)

Gehe bitte zum IPA (UDK) und gib dort eine Verlustanzeige auf. Es wird dann ein neuer Studierendenausweis/Semesterticketausweis für dich in Auftrag gegeben. Die Ausstellung eines neuen Ausweises kostet an der UDK 10,23 € sowie an der ASH 12,00€.

19. Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss stellen?

Wenn du einen Antrag stellen willst, brauchst du zuerst ein Antragsformular. Diese findest du entweder direkt im Semesterticketbüro oder auf der Homepage. Technische Universität Berlin Semesterticket-Büro H 8113- 8114 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Tel. 314-28038. Entscheidend für die Bearbeitung ist der fristgerechte Eingang im Semesterticketbüro.

20. Was ist eigentlich das Semesterticket-Büro und wo finde ich es?

Das Semesterticket-Büro ist die zuständige Stelle für alle Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht und Anträge auf Zuschuss zum Semesterticket. Die aktuellen Öffnungszeiten findest du immer auf unserer Homepage http://asta.tu-berlin.de/semtix 

Du findest uns in den Räumen H 8113-8114 und kannst uns erreichen unter Telefon: 314-28038 Fax: 314-28162 E-Mail: semesterticket@asta.tu-berlin.de

Während dieser Zeiten stehen dir unsere Mitarbeiter*innen persönlich oder auch telefonisch bei Fragen oder Beratungsbedarf zur Verfügung.