F.A.Q.s

  1. Was ist das Semesterticket-Büro und wo finde ich es?
    Das Semesterticket-Büro ist zuständig für Befreiungs- und Zuschussanträge.
    Aktuelle Öffnungszeiten: http://asta.tu-berlin.de/semtix.
    Adresse: Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum: TK 17
    Tel: (aktuell nicht verfügbar), Fax (aktuell nicht verfügbar).
    E-Mail: semesterticket@asta.tu-berlin.de.

  2. Was ist das Semesterticket eigentlich genau und was kostet es?
    Das Deutschlandsemesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den
    Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). An der TU ist es seitdem Sommersemester 2024
    ausschließlich digital verfügbar. Studienausweise sind keine Fahrkarte mehr. Der Link zum
    Semesterticket wurde vom Studiensekretariat verschickt und ist für alle Studierenden
    gleich.

  3. Wie lange ist das Semesterticket gültig?
    Das Ticket gilt laut Vertrag immer einen Tag vor bzw. nach Beginn und Ende des Semesters:
    Sommersemester: 1. April – 30. September
    Wintersemester: 1. Oktober – 31. März

  4. Wo darf ich damit fahren?
    Mit dem Deutschlandsemesterticket kannst du deutschlandweit auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des ÖPNV sowie in Regionalbahnen fahren. Ausgenommen sind nur ICE- und EC-Züge (Aushänge am Bahnhof beachten).

  5. Wen oder was darf ich mitnehmen?
    Das Ticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6.
    Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern), Gepäck, einem Hund und einem Kinderwagen.
    Eine Fahrradmitnahme ist leider nicht mehr möglich. Ansonsten gelten die allgemeinen
    Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

  6. Muss ich das Deutschlandsemesterticket überhaupt erwerben?
    Ja, das Deutschlandsemesterticket ist ein Pflichtbeitrag für alle ordentlichen Studierenden
    der TU/UdK/ASH Berlin. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und
    Rückmeldung. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein
    Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich. Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und Zuschüssen hat das Studierendenparlament der TU Berlin durch die Semesterticket-Satzung, nach § 18 a IV Berliner Hochschulgesetz vom 4. Dezember 2001, geregelt. Diese Satzung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (AMBl. TU) Nr. 7/2002, sowie im Anzeiger der Universität der Künste Nr. 1/2003 S. 9 veröffentlicht. Befreiungsanträge von ASH-Studierenden bearbeitet das Semesterticketreferat der ASH.
    Mehr Infos hier: https://asta-ash.eu/referat-fuer-semtix/

  7. Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich
    jetzt doppelt bezahlen?

    Nein. Du kannst dein Abonnement zurückgeben. Sobald du das Semesterticket erhalten
    hast, gehst du damit zum Zeitkartenbüro des Verkehrsunternehmens, bei dem du das Abo
    gekauft hast. Dort können nicht genutzte Monatskarten zurückgegeben werden, und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Wir unterstützen dich auch bei Kündigungen außerhalb der regulären Fristen.

  8. Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Wie läuft das mit dem
    Semesterticket?

    Wenn du an einer weiteren Hochschule in Deutschland immatrikuliert bist, bist du an der
    Hochschule beitragspflichtig, an der du zuerst immatrikuliert wurdest. An der zweiten
    Hochschule kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen.

  9. Wie bekomme ich das Ticket?
    Ab dem Sommersemester 2025 wird das Deutschlandsemesterticket in Berlin von der S-
    Bahn Berlin als digitales Ticket bereitgestellt. Studierendenausweise sind keine Fahrkarte
    mehr! Für Kontrolleur*innen wird das Ticket auf dem Ausweis als ungültig angezeigt.

    Bestellprozess für TU Berlin:
    Auf www.abo-antrag.de/studium Ticket bestellen.
    Verifizierung über Shibboleth.
    Bestellbestätigung erhalten.

    Ticketabruf über die S-Bahn Berlin App:
    Ticket ist 1–7 Tage vor Semesterstart abrufbar.
    App am besten max. 2 Wochen vor Semesterbeginn installieren
    Automatische Updates aktivieren.
    Bei späterer Bestellung kann die Anzeige 24–72 Stunden dauern.
    Handy muss für Aktualisierung mit dem Internet verbunden sein

    Mehr Infos: https://sbahn.berlin/tickets/alle-tickets/schueler-azubis-studenten/deutschlandsemesterticket/

    Studierende der UdK und ASH finden unter diesem Link auch eine Anleitung zur Verwendung des Semestertickets. Bei weiteren Fragen wende dich als UDK-Studierende an die IPA sowie an der ASH an das Immatrikulationsamt.

    Probleme bei der Anmeldung des Semestertickets
    Wenn es technische Probleme bei der Anmeldung gibt, kontaktiert bitte die S-Bahn Berlin durch dieses Kontaktformular.

  10. Ich fahre immer mit dem Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann
    ich mich freistellen lassen?

    Nein. Eine Befreiung gibt es nur für Studierende, die aus gesundheitlichen oder
    studienbedingten Gründen (siehe Punkt 12) das Ticket nicht nutzen können. Wenn du es
    nicht benutzen willst, es aber nutzen könntest, musst du es bezahlen. Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Das heißt, alle Studierende kommen gemeinsam für den Preis auf, damit die Leistung für alle deutlich günstiger wird.

  11. Ich bin als Austauschstudent*in bzw. Stipendiat*in an der TU/UdK/ASH
    Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?

    Ja. Auch Austauschstudierende und Stipendiat*innen, die befristet immatrikuliert sind,
    müssen den Beitrag zahlen und erhalten dafür das Ticket.

  12. Ich wohne nicht in Deutschland. Muss ich das Ticket trotzdem zahlen?
    Ja. Auch wenn du außerhalb des Gültigkeitsbereichs wohnst, musst du den vollen Beitrag
    zahlen, außer du bist studienbedingt mindestens drei Monate im Ausland (z. B.
    Pflichtpraktikum oder Auslandssemester).

  13. Welche Möglichkeiten zur Befreiung gibt es?
    Eine Befreiung ist möglich, wenn:
    – du nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung hast. (Bitte direkt beim CampusCenter der TU /IPA der UdK nachweisen)
    – du das Ticket aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen kannst.
    – du dich studienbedingt mindestens drei Monate nicht in Deutschland aufhältst.

    **ASH: Befreiungen des ASH werden nicht von uns bearbeitet. Bitte Infos von ASH beachten: www.asta-ash.eu/referat-fuer-semtix/.

  14. Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss?
    Befreiung: Du erhältst eine Rückerstattung vom Semesterticketbeitrag, kannst das Ticket aber auch nicht nutzen.
    Zuschuss: Du zahlst zunächst, kannst das Ticket nutzen, erhältst aber ggf. den Beitrag bei Bewilligung zurück.

  15. Wann kann ich den Beitrag für die Rückmeldung um das Semesterticket und den Sozialfonds reduzieren?
    Wenn du deinen positiven Befreiungsbescheid vor der Rückmeldefrist erhälst, dann kannst du vermindert einzahlen. Wir raten davon ab vermindert einzuzahlen, weil es zu Säumungsgebühren oder sogar Exmatrikulation führen kann.

  16. Was passiert, wenn ich meinen Antrag nach der Rückmeldefrist einreiche?
    Es können nur vollständige Monate befreit werden, die Rückzahlung erfolgt dann anteilig.

  17. Was passiert, wenn ich Beiträge nicht zahle, da mein Antrag noch läuft?
    Ohne Zahlung keine Rückmeldung. Zuschussanträge erfordern zunächst volle Zahlung. Bei
    Befreiungsanträgen, die zu spät gestellt wurden, muss ebenfalls gezahlt werden.
    Für Studierende, die sich zu spät rückmelden, übernimmt die Universität außerdem keine Garantie für die fristgerechte Zustellung des Semestertickets/Studierendenausweises. Auch nicht für eventuelle Kosten für Fahrkarten, falls das Tickt zu spät bei dir eintrifft.

  18. Ich wohne in Fußnähe zur Uni. Muss ich zahlen?
    Ja. Auch in diesem Fall bist du beitragspflichtig. Ein Zuschussantrag kann sinnvoll sein.

  19. Was passiert nach der Exmatrikulation?
    Das Ticket verliert sofort seine Gültigkeit.
    TU: Restbetrag wird nach Angabe der IBAN in TUB-Online-Portal erstattet.
    UdK/ASH: Bitte direkt das Immatrikulationsamt kontaktieren.

  20. Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss?
    Formulare gibt es im Semesterticketbüro oder online auf unserer Website.
    Zuschuss: https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/
    Befreiung: https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung

Aktualisiert: 4. September 2025