Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Bitte beachtet folgende aktuelle Hinweise:

  • Für das Sommersemester 2024 gelten veränderte Bedingungen für die Befreiung von der Semesterticketpflicht. Trotz langwieriger Verhandlungen akzeptiert der VBB bestimmte Befreiungsgründe nicht. Ihr könnt gerne einen Termin zur Beratung mit uns vereinbaren. Der link dazu ist auf der Startseite
  • bitte achtet darauf, dass ein Befreiungsantrag ohne dazu passenden Nachweise sofort abgelehnt wird. bitte im Zweifel bucht Euch einen Termin bei uns ab.
  • Promovierende wurden vom Semesterticket rausgenommen. Promovierende, die bisher die Gebühren für das Semesterticket bezahlt haben, müssen einen Antrag auf Auszahlung im TU Online Portal stellen. Bitte reichen Sie uns keinen Antrag diesbezüglich.
  • Wichtig: Wir empfehlen euch stark, die Rückmeldegebühren vollständig zu bezahlen, um keine Exmatrikulation zu riskieren.

WICHTIG:

Bitte bezahlt zunächst den vollen Semesterbeitrag, damit ihr keine Säumnisgebühr zahlen müsst oder die Exmatrikulation riskiert!

Ihr benötigt eines der folgenden Antragsformulare, je nach dem an welcher Uni ihr eingeschrieben seid:

Die Befreiungsgründe haben sich in dem neuen Vertrag etwa verändert. Falls Sie nicht wissen, welche Begründung anzukreuzen, laden wir Ihnen zu unseren Sprechstunden ein. Termine sind hier: https://termine.astatu.berlin/5

Falls ihr bei Antragsgrund No.3 „Studienbedingte Abwesenheit“ eine Bestätigung von eurem*eurer Betreuer*in braucht nutzt dieses Formular:

Grundsätzlich sind alle Studierenden der TU, UdK und ASH Berlin verpflichtet, das Semesterticket zu zahlen. In bestimmten Fällen können Studierende automatisch von der Beitragspflicht ausgenommen sein, das regelt dann das Immatrikulationsbüro bzw. IPA.

Außerdem gibt es Gründe, in denen ihr eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen könnt, zum Beispiel wenn ihr im Ausland studiert oder im Urlaubssemester seid. Je nach Universität, sind die Zuständigkeiten anders geregelt. In einigen Fällen (siehe unten) ist es für TU- und UdK-Studierende notwendig, ein Antragsformular (siehe oben) auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen im Semesterticketbüro abzugeben. In welchen Fällen sich Studierende von der Beitragspflicht befreien lassen dürfen, wird im Semesterticketvertrag geregelt.

Automatisch werden vom Campus Center/IPA von der Beitragspflicht ausgenommen:

  1. Studierende, die nicht Mitglied der TU/UdK/ASH oder der Studierendenschaft sind (Neben-, Gasthörer)
    Erledigt das Campus Center/IPA automatisch!
  2. Studierende, die an einer weiteren Hochschule des Landes Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ihre Beiträge zahlen (Doppelimmatrikulation)
    Erledigt das Campus Center/IPA automatisch!
  3. Schwerbehinderte, die einen Ausweis besitzen, der sie zur kostenloser Beförderung berechtigt:
    Erledigt das Campus Center/IPA NICHT automatisch. Ihr müsst einmalig eine Farbkopie des Behindertenausweises im Campus Center der TU abgeben! Ganz unten auf dieser Seite findet ihr weitere Informationen

Auf Antrag im Semesterticketbüro werden für ein oder mehrere Semester von der Beitragspflicht befreit:

Wichtig: Dieses Semesterticketbüro bearbeitet NUR Befreiungsanträge von TU und UdK – die ASH-Studierenden reichen ihre Anträge beim AStA der ASH ein.

  1. Studierende die aus einem gesundheitlichen Grund den in einem Semester den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können (ärztliches Attest notwendig!) Ausgenommen sind Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die sich im Campus Center dauerhaft befreien lassen können (siehe oben).
  2. Studierende, die sich für mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters aus studienbedingten Gründen außerhalb des Bereichs Berlin ABC aufhalten (zum Beispiel Auslandssemester, studienbedingtes Praktikum, Verfassung der Masterarbeit im Betrieb…)
  3. Studierende in Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengängen, in einem Teilzeitstudium, einem weiterbildenden Studium, weiterbildenden Masterstudiengängen, Promotionsstudierende oder weitere Studienmöglichkeiten.
    Liste der Studiengänge, in denen Studierende sich immer befreien lassen können (PDF)
    [Link wird in Kürze aktualisiert. Entschuldigung!]
  4. Studierende im Urlaubssemester. Achtung: Wer den Antrag erst nach Semesterbeginn stellt, bekommt bereits angebrochene Monate der Gültigkeitsdauer anteilig nicht mehr erstattet!

Immatrikulation erst nach Semesterbeginn

Wer erst mehr als einen vollen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert wird, bekommt für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht genutzt werden konnte, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Für diese Rückerstattung müsst ihr einen Antrag mit dem Befreiungsgrund „Immatrikulation“ stellen.

Exmatrikulation

Bei Exmatrikulation während des laufenden Semesters wird für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht mehr genutzt wird, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Diese Rückerstattung regelt das Campus Center/IPA. Bei analogen Fahrausweisen (UdK) ist der Zeitpunkt der Rückgabe des Studierendenausweis im IPA entscheidend.

Achtung: Wer sich von der Beitragspflicht befreien lässt, bekommt auch kein Semesterticket! 
Bei TU Studierenden ist die Campuscard für den Zeitraum der Befreiung ungültig, UdK-Studierende müssen ihr Ticket beim IPA abgegeben.

Vermindert Einzahlen
Es ist nicht möglich, vermindert einzuzahlen, ohne dass ihr einen Bescheid erhalten habt, dass ihr von der Zahlungspflicht befreit seid.

Hinweise und Bekanntmachungen zur Befreiung vom Semesterticket ab dem SoSe 2020 /SAP:
Aufgrund der Systemumstellung der TU Berlin Verwaltung auf SAP ergeben sich einige Änderungen für Antragsteller*innen auf Befreiung. 

Dies betrifft nur Studierende der TU Berlin. Für die UDK bleibt alles wie gehabt. 

  1. Die Rückzahlung des Semesterticketbeitrags erfolgt nicht wie bisher automatisch. Nach Erhalt des Bescheids musst du im TUB-Portal unter SAP „Zahlungsübersicht” im Blick behalten. Hier wird dann ein positiver Betrag erscheinen. Du musst deine IBAN in SAP hinterlegen und kannst dann im TU-Portal die Auszahlung beantragen . Falls du schon gemindert eingezahlt hast, musst du sicherstellen, dass deine vom Semesterticketbüro bereits bearbeitete Befreiung im TUB-Portal hinterlegt ist und diese gegebenenfalls bestätigen.

  2. Das Semesterticketbüro bearbeitet nur noch Anträge mit den folgenden Gründen: Gesundheit, studienbedingte Abwesenheit, Firmenticket
    Alle anderen Befreiungsgründe werden vom Campus-Center bearbeitet!
    Bitte sendet die Anträge mit den Gründen „Studiengang“, „Urlaubssemester“, „Immatrikulation“ an das Campus-Center. Bitte wendet euch bei Fragen zu euren Anträgen, die diese Gründe betreffen, an das Campus-Center. 

  3. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen zukünftig nicht mehr jedes Semester einen neuen Antrag stellen. Ihr solltet jedoch eure Zahlungsübersicht im TUB-Portal im Blick behalten.

Genauere Informationen zur Befreiung von der Pflicht zum Semesterticket durch das CampusCenter und zum Ablauf findet ihr hier:
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/semesterticket/

Nach Befreiung vom Semesterticket

Das in der CampusCard integrierte Semesterticket wird nach Befreiung automatisch reaktiviert, wenn das befreite Semester vollendet ist! Es muss kein neues Ticket beantragt werden!
Wenn es Probleme gibt, bitte meldet euch bei uns!

Wenn ihr wegen inaktivem Ticket in einer Kontrolle Probleme habt und EBE zahlen sollt, stellt einen Widerspruch bei den Verkehrsbetrieben und setzt euch mit uns in Verbindung!

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