27 Sep

Newsletter mit Infos zur BAföG-Reform, Bürgergeld, Nebenkostennachzahlung & Co. – AStA Sozialberatung WiSe 24/25

Wir begrüßen euch mit unserem neuen Newsletter aus der AStA TU BAföG- und Sozialberatung (https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/) im Wintersemester 24/25! Wir beraten Studierende solidarisch und parteiisch rund um Fragen der Studienfinanzierung und Co. In unserem neuen Newsletter wollen wir euch über Neuigkeiten und Änderungen rund um die Themen der AStA Beratungen gebündelt informieren.

Kommt gerne zu unseren Online-Veranstaltungen zur Studienfinanzierung!

Info-Veranstaltung BAföG (Einführung)

Mittwoch 16.10.2024, 11:00 – 12:30 Uhr

Von Zugangsvoraussetzungen des BAföG, über den Leistungsnachweis bis Verlängerungsmöglichkeiten ist alles dabei und somit auch für spätere Semester interessant.

Link: https://conference.astatu.berlin/studienfinanzierungsVA


Info-Veranstaltung: 
Alternative Studienfinanzierung 

Donnerstag 17.10.2024, 16:00 – 17:30 Uhr

Keinen Anspruch auf BAföG? In dieser Veranstaltung wird es um Alternativen zum BAföG gehen (Wohngeld, Bürgergeld, Stipendien & Co.).

Link: https://conference.astatu.berlin/studienfinanzierungsVA

Hinweis: Jitsi ist ein datenschutzorientiertes Tool für Videokonferenzen. Ihr braucht keine App herunterzuladen, sondern könnt direkt im Browser teilnehmen. Am besten funktioniert es über Firefox oder Chrome und am Laptop (nicht Handy).

Übersicht des Newsletters: 

1. BAföG 

1.1 BAföG-Reform
1.2 Studienstarthilfe
1.3 Flexibilitätssemester
1.4. Fachrichtungswechsel
1.5. Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte an die Minijobgrenze
1.6. Freibetrag des Einkommens Abschlussarbeiten
1.7. Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen

2. Bürgergeld/Hartz IV

2.1 Bürgergeld-Erhöhung 2024
2.2 Heiz- und Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld-Anspruch

3. Wohngeldreform

4. FAQ zu Studienfinanzierung

5. Zuschuss- und Befreiungsanträge Semesterticket

1. BAföG

1.1 BAföG-Reform

Am 05.06.2024 sind die neuen BAföG-Änderungen in Kraft getreten. Auf folgende Änderungen gehen wir im Newsletter genauer ein:

    – Studienstarthilfe

    – Flexibilitätssemester

    – Fachrichtungswechsel 

    – Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte an die Minijobgrenze

Weitere Änderung umfassen:

– minimale Erhöhung der BAföG-Sätze

– Höhere Freibeträge auf Einkommen der Eltern

– Einkommen minderjähriger Geschwister wird nicht mehr angerechnet

Alle Infos dazu hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php


1.2 Studienstarthilfe

Ab dem Wintersemester 24/25 gibt es eine Studienstarthilfe. Berechtigte Auszubildende (siehe Link) können eine finanzielle Unterstützung zum Studienstart erhalten. Die Höhe beträgt pauschal einmalig 1.000€ und muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Sie kann ab September beantragt werden. Der Antrag muss bis zum Ende des Monats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. Das bedeutet wenn ihr im Oktober euer Studium beginnt müsst ihr den Antrag spätestens bis zum 30. November stellen. 

Weitere Infos hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/studienstarthilfe/

1.3 Flexibilitätssemester

Das sogenannte „Flexibiliätssemester“ ermächtigt euch, einmalig entweder im Bachelor oder im Master, euren BAföG-Bezug um ein Semester zu verlängern, ohne Angabe von Gründen.  Die Voraussetzung um ein Flexibiltätssemester zu beantragen ist ein erfolgreich erbrachter Leistungsnachweis und dass ihr im vorangegangen Semester noch in der (verlängerten) Förderungshöchstdauer wart. Ihr könnt das Flexibilitätssemester nicht nutzen, um den Leistungsnachweis aufzuschieben. Auch nach dem Flexibilitätssemester kann Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund eines gesetzlich anerkannten Grundes beantragt werden. 

Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier erfahren: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/flexibilitaetssemester.php

1.4 Fachrichtungswechsel

Mit der BAföG-Reform wurde die Frist zum Fachrichtungswechsel angehoben: Ihr könnt nun im Bachelor bis Ende des 4. Fachsemesters euren Studiengang wechseln und weiterhin BAföG gefördert werden.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier:  https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/#k)-Fachrichtungswechsel

1.5. Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte an die Minijobgrenze

Der Freibetrag für eigene Einkünfte wurde von ca. 522,50 € auf 556 € erhöht. Somit kann so viel verdient werden wie es bei einem Minijob möglich ist. Der Freibetrag wird wie immer nicht pro Monat, sondern pro Bewiligungszeitraum (BWZ) gerechet. Also ab Oktober 2024 könnt ihr 6.680€ in einem 12-monatigen BZW verdienen.

Mehr Infos zur Einkommengrenze gibt es hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

1.6.  Freibetrag des Einkommens Abschlussarbeiten

Wenn die Abschlussarbeit im Betrieb nicht unbedingt in euerer Studienordnung vorgeschrieben war, darf die Vergütung nicht komplett von eurem BAföG abgezogen werden. Bisher hat das BAföG-Amt es fälschlicherweise so gehanhabt, dass die Vergütung von Abschlussarbeiten, genau wie die von Pflichtpraktika komplett(!) von euerem BAföG-Betrag abgezogen werden. Ein Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Freibetrag auch für dieses Einkommen gilt. Wir hatten euch auch schon vorher zum Widersprich ermutigt.

Mehr dazu findet ihr hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/rueckwirkender-freibetrag-beim-bafoeg-fuer-abschlussarbeiten-innerhalb-eines-betriebs/

1.7. Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021, erscheint es möglich, dass die BAföG Regelsätze verfassungswidrig sind (weil sie zu niedrig sind). Nun muss das Bundesverfassungsgericht final darüber entscheiden. Damit ihr bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit Geld zurückbekommt, empfehlen wir euch bei jedem neuen BAföG Bescheid innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen, um später von einer möglichen nachträglichen Erhöhung zu profitieren. Ihr habt davon keinerlei Nachteil!

Mehr Infos dazu findet ihr hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg/

2. Bürgergeld/Hartz IV

2.1 Bürgergelderhöhung 2024

Im Januar 2024 ist der Bürgergeldsatz von 502€ auf 563€ gestiegen. Das ist leider immernoch deutlich zu wenig! Bürgergeldanspruch habt ihr im Urlaubs- und Teilzeitsemester. Aber NICHT im Vollzeitstudium.

2.2 Heiz- und Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld-Anspruch

Wenn ihr eine hohe Heiz- und Betriebskostennachzahlung bekommt, entsteht möglicherweise für den Monat ein Anspruch auf Bürgergeld. Wenn eure Lebenskosten in diesem Monat vom eigenen Einkommen nicht gedeckt werden können, habt ihr Anspruch auf Bürgergeld in Höhe des ungedeckten Bedarfs! Die Grundvoraussetzungen sind, dass ihr offiziell in Teilzeit- oder im Urlaubssemester studiert und den Bürgergeld-Antrag in dem Monat stellt, in dem ihr die Nebenkostenabrechnungen zahlen müsst. 


Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier erfahren: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-uebernahmeanspruch-auf.html

3. Wohngeldreform

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld erhöht (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/Wohngeld-Kurzinfo.html). Anspruch auf Wohngeld haben Studierende, die „dem Grund nach NICHT BAföG berechtigt sind. Außerdem habt ihr immer Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr im Urlaubs- oder Teilzeitsemester seid. Allerdings gibt es beim Wohngeld ein Mindesteinkommen, was ihr haben müsst. Wohndgeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus, genauso wie BAföG- und Wohngeld. 

Mehr Infos hier in unserem FAQ: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/#5.-Wohngeld

4. FAQ zu Studienfinanzierung

Wenn ihr Fragen zur Studienfinanzierung habt, findet ihr auf unserer Webseite unser ausführliches FAQ (https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/).

5. Zuschuss- und Befreiungsanträge Semesterticket 

Ihr könnt einen Zuschuss- oder Befreiungsantrag des Semesterticketbeitrags beantragen. 
Die Frist für die Annahme eurer Zuschussanträge für das WiSe24/25 ist für alle der 30.09.2024! 

Mehr zum Zuschussantrag https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/

Die Frist für den Vollbefreiungsantrag ist bis 30.09.2024. Bitte achtet darauf, dass unvollständige Anträge ohne weitere Nachforderung abgelehnt werden.  Mehr zum Befreiungsantrag: https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung/

Die Frist für Neuimmatrikulierte aka Erstis endet 6 Wochen nach erfolgter Immatrikulation!