26 Apr

Gekippter Mietendeckel: Was Mieter:innen jetzt dringend beachten sollten!

Der Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil das Land Berlin nach Auffassung des Gerichts derzeit nicht die gesetzgeberische Kompetenz hat. Wir sehen den Bund jetzt in der Verantwortung endlich zu Handeln und eine bundesweite Möglichkeit zu schaffen, die immer weiter steigenden Mieten zu deckeln!

Für viele Berliner:innen bedeutet das Urteil, dass sie jetzt teilweise große Summen an ihre Vermieter:innen zurückzahlen müssen. Wir wollen euch hier einen kleinen Überblick geben, worauf ihr unbedingt achten solltet. Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass es in vielen Fällen dringend erforderlich ist bis Ende April zu Handeln!

  • Rückzahlung und Kündigung: Nachzahlungen der letzten Monate, sollten in diesem Monat (April 2021) zurückgezahlt werden, weil sonst eine Kündigung droht. Einige Vermieter:innen haben schon Kündigungen verschickt, dies ist nicht rechtsmäßig! Lasst euch in solchen Fällen unbedingt bei den untern verlinkten Mietrechtsberatungen beraten!

  • „Schattenmiete“: Wenn ihr euren Mietvertrag erst nach Beginn des Mietendeckels abgeschlossen habt, habt ihr oft eine sog. „Schattenmiete“ im Mietvertrag. Wenn dies auf euch zutrifft, dann überweist die Rückzahlung erstmal nur unter Vorbehalt! Und lass euch unbedingt in einer Mitrechtsberatung beraten. Es kann sein, dass die Schattenmiete nicht rechtswirksam ist und eure günstigere Miete zählt und ihr somit auch das Geld zurückbekommen könnt.

  • Finanzierungsmöglichkeiten der Rückzahlung: Es gibt unterschiedliche Wege wie Menschen, die sich die Rückzahlung nicht leisten können damit umgehen können! Wichtig ist, oft ist es notwendig, dass ihr bis Ende April 2021 handelt! Hier gibt es Informationen, wie ihr die Rückzahlung über das Jobcenter, das Wohngeld oder den Fonds des Berliner Senats regeln könnt:

  • Anlaufstellen für Beratungen: Außerdem können wir euch empfehlen euch an Mietrechtsberatung wie der BerlinerMieterGemeinschaft oder dem Berliner Mieterverein zu wenden, dort Mitglied zu werden und euch beraten zu lassen! Bei Fragen rund um das Thema ALG 2 (auch bezogen auf den Mietendeckel und die Übernahme der Rückzahlung und auch wenn ihr (noch) kein ALG 2 bezieht) wendet euch an die kostenlose Beratung von Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin!

Falls ihr weitere Fragen zur Studienfinanzierung in Zeiten von Corona habt, hier findet ihr unser FAQ dazu: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/corona-folgen-studienfinanzierung/

Außerdem unterstützen wir als AStA TU Berlin die Kampagne und das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, hier könnt ihr euch darüber informieren: https://www.dwenteignen.de/