18 Sep

Beschlossen: verlängerte „individuelle Regelstudienzeit“ für das BAföG während Corona + „Freiversuch“ bei Prüfungen

UPDATE: Das Gesetz ist jetzt online abrufbar. Das Studierendenwerk Berlin hat zugesagt, dass sie das Gesetz anwenden! Ihr könnt bei euren Anträgen/der Kommunikation mit dem BAföG-Amt auf das Corona-FAQ des Studierendenwerks hier verweisen: https://www.stw.berlin/unternehmen/themen/corona-faq.html

„Betrifft alle Studierende, die im Sommersemester 2020 immatrikuliert sind/waren. 
Eure Regelstudienzeit und somit auch die Förderungshöchstdauer wird um ein Semester erhöht.“


Und hier auf Twitter, hat das Studierendenwerk auch darauf verwiesen, dass es keine Begründung für eine Verlängerung bedarf: https://twitter.com/StuWeBerlin/status/1309492941304537089

„Wir haben das Rundschreiben des Senats Anfang der Woche erhalten und wenden es selbstverständlich an. Alle Sachbearbeiter*innen sind informiert. Wir können nun ohne zusätzliche Begründungen das Berliner Nullsemester und die Verlängerung der Regelstudienzeit anwenden.“

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Gestern am 17. September 2020 wurde das Berliner Hochschulgesetz angepasst und die „individuelle Regelstudienzeit“ um ein Semester verlängert. Das bedeutet ihr bekommt ein Semester länger BAföG und zwar unabhängig davon ob ihr schon in einer „Förderung über die Förderungshöchstdauer“ seid. Wichtig hierbei ist nur, dass ihr im Sommersemester 2020 noch BAföG berechtigt wart. Wir verstehen den die Änderung des Gesetzes so, dass ihr keinerlei extra Unterlagen einreichen müsst, sondern ein normaler Folgeantrag für das nächste Semester reicht. Gleiches gilt übrigens auch wenn ihr erst in den nächsten Semestern am Ende eurer Förderungshöchstdauer ankommt, auch dann bekommt ihr ein Semester länger BAföG.

Außerdem wurde eine „Freiversuchsregelung“ rückwirkend für das Sommersemester 2020 und das kommende Wintersemester 2020/21 eingeführt. Das bedeutet konkret, alle Prüfungen die ihr angetreten habt und nicht bestanden wurden, werden euch nicht als Fehlversuch angerechnet und ihr habt weiterhin genauso viele Prüfungsversuche wie vorher! Insbesondere für Studierende, die schon im zweiten oder dritten Prüfungsversuch sind bedeutet diese Regelung eine Entspannung. Wenn ihr im Sommersemester 2020 wegen eines nicht bestandenen Drittversuchs exmatrikuliert wurdet, wendet euch an die Uni und/oder an die Hochschul- und Studienberatung hier im AStA.

Leider gilt die verlängerte Regelstudienzeit nicht für die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Bachelorsemester. Hier wird eine sehr große Gruppe an Studierenden im Stich gelassen, die genau die gleichen Probleme haben, wie die Studierenden, die am Ende ihrer Förderungsdauer stehen. Uns wurde vom Senat mündlich mitgeteilt, dass das BAföG-Amt auch hier angewiesen wurde weniger bürokratisch vorzugehen. Wir sind skeptisch was diese mündlichen Zusagen angehen und müssen leider davon ausgehen, dass das Amt weiterhin bei einer Verschiebung des Leistungsnachweises ausführliche Begründungen und Belege fordert. Die Gründe für eine Verschiebung sind die selben wie bei einer „Förderung über die Förderungshöchsdauer“.
Wenn ihr weniger als 120 Credits nach dem 4. Bachelor Fachsemester habt, lasst euch den Leistungsnachweis NICHT(!) positiv ausstellen, sondern schreibt eine Mail oder bucht einen Termin in unserer BAföG- und Sozialberatung! Es gibt meistens anerkannte Gründe, warum ihr die Leistungen nicht erbringen konntet und somit den Leistungsnachweis verschieben könnt und somit länger mit BAföG studieren könnt. Wir versuchen weiter Druck aufzubauen und auch eine Regelung für den Leistungsnachweis zu bekommen.

Und noch zum Schluss, die Gesetzesänderung ist ein sehr kleiner Schritt der viel zu spät kommt. Es hätte bundesweit eine Öffnung des BAföG geben müssen. Außerdem hätte in Berlin die Regelstudienzeit wirklich gesetzlich ausgesetzt werden müssen, so wären auch die Probleme mit dem Leistungsnachweis gelöst. Leider wurden unsere Forderungen ignoriert und und nur dieser kleine Schritt realisiert. Außerdem wurde das Gesetz noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und ist somit noch nicht wirksam, das dauert vermutlich noch ein paar Tage.

Pressemitteilung der Landesregierung: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.993402.php

Gesetz online abrufbar: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/gvbl/g20440758.pdf