StuPa der TU Berlin fordert Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
Bei fünf Enthaltungen und keinen Gegenstimmen wurde auf der 2. ordentlichen Sitzung des 40. Studierendenparlaments der TU Berlin am 05.12.2019 einstimmig beschlossen:
Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)!
Für die Wiederanerkennung ihrer Gemeinnützigkeit!
Das Studierendenparlament (StuPa) der Technischen Universität Berlin verurteilt das Vorgehen des Finanzamts für Körperschaften I des Landes Berlin, welches der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzog. Damit verbunden sind Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.
Das Berliner Finanzamt handelt damit anders als das Finanzamt Oberhausen-Süd, das der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Dieser besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei. Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll.
Die VVN-BdA wurde von Überlebenden der Konzentrationslager 1947 gegründet und ist seitdem die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschist*innen in Deutschland. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfer*innen sowie deren Nachkommen. Und sie hat gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind, unter anderem durch den Einsatz für die Errichtung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten und vielfache Zeitzeug*innenarbeit.
Wie das Internationale Auschwitz Komitee und die Jüdische Gemeinde zu Berlin und andere Institutionen auch, betrachtet das StuPa der TU Berlin den Vorgang als nicht hinnehmbaren Skandal. Es ist entsetzlich und empörend, dass nach den nationalsozialistischen Verbrechen ein Verein von Überlebenden dieses Terrors als nicht gemeinnützig angesehen wird.
Auch vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Vergangenheit der Technischen Hochschule (TH) Berlin, der heutigen Technischen Universität Berlin, gilt es dieser gegenwärtigen Geschichtsvergessenheit in Politik und Verwaltung entschieden entgegenzutreten. An der TH Berlin wurden etwa jüdische Studierende vom Rektor, dem überzeugten Nationalsozialisten Ernst Storm, vom Studium ausgeschlossen und mit einem Verbot belegt, wonach sie die Hochschule nicht mehr betreten durften. Zudem wurden auch jüdische wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ausgeschlossen. Einige von ihnen konnten später aus Deutschland fliehen, aber nicht alle konnten der NS-Tötungsmaschinerie entkommen.
Das StuPa der TU Berlin solidarisiert sich mit der VVN-BdA und fordert die Wiederanerkennung ihrer Gemeinnützigkeit!
Zudem unterstützt das StuPa der TU Berlin in diesem Zusammenhang die öffentliche Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA des #unteilbar-Bündnisses unter dem Titel „Antifaschismus ist gemeinnützig – Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!“ (www.unteilbar.org/gemeinnuetzig).