Keine Befreiung für Promovierende
Hallo, ab Wintersemester24/25 erhalten auch Promovierende das Deutschlandsemesterticket, können sich jedoch nicht mehr aufgrund des Promotionsstudiums befreien lassen. Wenn euch ein Urlaubssemester genehmigt wird, verliert ihr den Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket und der Betrag wird rückerstattet. Jobticket oder alle andere Abos müssen rechtzeitig gekündigt werden. der Besitz über ein Jobticket ist kein Grund für Befreiung […]