14 Jun

Wie bekomme ich als Studierende*r das 9-Euro-Sozialticket? [HOW TO]

+++English version here.+++

Berechtigt für das 9-Euro-Sozialticket (Berlin AB) seid ihr, wenn ihr Sozialleistungen bezieht wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld („Bürgerhartz“), Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Leider sind Studierende, die BAföG beziehen, nicht miteingeschlossen, wir als AStA fordern von der Politik das so schnell wie möglich zu verändern! 

Am häufigsten haben Studierende von dieser Liste Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld. Damit bekommt ihr dann automatisch einen Berechtigungsnachweis (QR Code) und könnt euch das 9 Euro Ticket bei der BVG kaufen. Deshalb erklären wir hier kurz die beiden Optionen.

Zu entscheiden, welches der beste Weg für euch ist, eure Studienfinanzierung und ein Ticket zu sichern, hängt sehr von eurer individuellen Situation ab. Deshalb kommt gern in die BAföG und Sozialberatung des AStA um zusammen zu schauen, was für euch passt! 

Wir beraten:

Wohngeld

Die wichtigsten Voraussetzungen für Wohngeld sind:

1. Wohngeld und BAföG schließen sich aus! 

Nur wer nicht „dem Grunde nach Anspruch“ auf BAföG hat, kann Wohngeld beantragen. Zum Beispiel: 

  • wenn du schon länger als Regelstudienzeit studierst
  • über 45 Jahre alt bist
  • im Zweitstudium oder in Teilzeit studierst etc. und deshalb keinen Anspruch auf BAföG hast. 
  • Wenn du jedoch grundsätzlich Anspruch auf BAföG hast, aber z.B. wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern kein BAföG bekommst, kannst du auch kein Wohngeld erhalten.

Du brauchst für das Beantragen von Wohngeld einen BAföG-Negativbescheid. Den kannst du hier beim Studierendenwerk beantragen.

2. Wohngeld ist keine „normale“ Sozialleistung sondern ein Mietzuschuss. 

  • Du musst ein Mindesteinkommen nachweisen. 
  • Als Einkommen gelten hier Lohnzahlungen, BAföG als Bankdarlehen, Unterstützungsleistungen von Freund*innen und Familie. Auch Sachleistungen wie z.B. wenn du regelmäßig Essen von Foodsharing bekommst können als Einkommen gezählt werden.
  • Das Mindesteinkommen wird etwa so berechnet:

Grundbedarf (Geld- und Sachleistungen)* + deine Warmmiete + Krankenversicherung

*Der Grundbedarf richtet sich in etwa nach dem „Bürgerhartz“ Regelsatz, dieser beträgt für Alleinstehende ab 2023 502 € im Monat.

  • Du musst mindestens 80 % des Mindesteinkommen selbst aufbringen können. 
  • Die Höhe ist kompliziert zu errechnen und abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Haushaltsmitglieder sind nicht gleich die Anzahl der in einer Wohnung gemeldeten/lebenden Personen, sondern nur Familienmitglieder, (Ehe)Partner*innen, Kinder etc. 
  • Wohnst du in einer WG gelten deine Mitbewohner*innen nicht als Haushaltsmitglieder, deshalb musst du auch nicht ihr Einkommen usw. angeben!

EU/EWR-Bürger*innen haben nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz auch Anspruch auf Wohngeld. 

Achtung: Wenn ihr einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) habt, kann das Beantragen von Wohngeld und anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld die Verlängerung von eurem Aufenthalt gefährden

Bitte beachten: 

  • Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen dauert in Berlin leider häufig mindestens 2 Monate!
  • Alle Antragsunterlagen und das zuständige Bürgeramt/Wohnungsamt findest du hier.

Bürgergeld

Normalerweise können Studierende im Vollzeitstudium kein Bürgergeld bekommen. Anders ist es aber, wenn du in Teilzeit studierst (oder im Urlaubssemester bist). Teilzeitstudium bedeutet, dass du offiziell ca. 15 Credits im Semester machen darfst, in dieser Zeit nicht studentisch Krankenversichert sein kannst und auch keinen Anspruch auf BAföG hast. 

Das Jobcenter zahlt dann jedoch deine Krankenversicherung, Miete, Heizkosten und zusätzlich den Regelsatz (502 € für Singles).

Im Teilzeitstudium

  • studierst du offiziell 20 Stunden in der Woche und 
  • stehst dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zur Verfügung. 
  • D.h. das Jobcenter kann dich Stellenangebote schicken auf die du dich bewerben sollst. 
  • Wenn du einen Nebenjob hast, kannst du trotzdem Bürgerhartz aufstockend bekommen! Dabei werden dir 100€ (oder sogar 520€ wenn du unter 25 Jahre alt bist) von deinem Einkommen nicht angerechnet. Alles was darüber liegt bleibt entweder 20% oder 30% anrechnungsfrei. 
  • Meistens sind die Jobcenter entspannter, wenn du nebenbei schon einen Job hast und vermitteln dich nicht in einen weiteren Job.

Voraussetzungen kurz und knapp:

  • Teilzeitstudium innerhalb der Fristen (15. Mai oder 15. November für das jeweilige Sommer- oder Wintersemester) in deinem TUPort  beantragen
  • Meist möchte das Jobcenter einen „BAföG-Negativbescheid“, den bekommst du vom Studierendenwerk ausgestellt. Infos dazu hier.
  • Deine Staatsangehörigkeit ist relevant. Für Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. Aufenthalt zum Zweck des Studiums § 16b AufenthG) kann das Beantragen von Sozialleistungen den Aufenthalt gefährden, lass dich also unbedingt vorher beraten!
  • Wenn du bei deinen Eltern, mit Partner*innen oder Kindern zusammenwohnst, ist die Berechnung deutlich komplizierter, weil ihr dann zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört und auch ihr Einkommen mitberechnet wird. WGs sind keine Bedarfsgemeinschaft, daher musst du auch nicht das Einkommen etc. deiner Mitbewohner*innen angeben!
  • Du musst einen Antrag beim Jobcenter stellen. Hier findest du raus, welches Jobcenter für dich zuständig ist.
  • Direkt Antrag stellen! Wie beim BAföG und Wohngeld auch, gilt im Bürgergeld: 
  • der Antragsmonat als Auszahlungsmonat. Konkret: wenn du z.B. im Oktober Bürgergeld beantragst, bekommst du das Geld ab Oktober gezahlt, auch wenn Unterlagen erst später nachgereicht werden. Wenn du erst im November den Antrag stellst, ist das Geld für Oktober verloren. 
  • Das bedeutet: so schnell wie möglich einen formlosen Antrag stellen, auch wenn du noch nicht alles ausfüllen kannst oder alle Unterlagen bereit hast.

Achtet auf die Schriftform beim (formlosen) Antrag d.h. mit Unterschrift + Post/Fax oder persönlich abgeben (nicht per Mail)!

Weitere Infos und ein ausführliches FAQ zu Studienfinanzierung findest du hier: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/