27 Jul

Verzögerungen bei Rückerstattung bezüglich des 9-Euro-Ticket

Wenn ihr nicht in den Monaten Juni bis August vom Semesterticket befreit wart, steht euch eine Rückzahlung von 69,9 Euro zu! Die Universitätsverwaltung hat die Aufgabe übernommen, ein Modul im TUB-Portal hierfür programmieren zu lassen. Leider sind die Software-Entwickler_innen noch nicht weiter damit, sodass wir euch nicht mitteilen können, genau wie ihr euer Geld wiederbekommt. Das ist sehr ärgerlich, weil das 9-Euro-Ticket als Entlastungsmaßnahme für Bürger*innen von der Bundesregierung für den Sommer verabschiedet wurde und TU-Studierende weiterhin nicht davon profitieren. Wir als AStA der TU kritisieren die Uni hierfür und setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Geld schnellstmöglich ausgezahlt wird! Falls sich wer fragt, wie mensch auf 69,9 Euro kommt, ist es folgendermaßen zu erklären:

Das Semesterticket kostet für ein Semester, also sechs Monate, in Berlin für das Sommersemester 193,80 EUR (ohne Zuschuss vom Senat). Diesen Betrag haben die meisten von euch bereits mit der Rückmeldung für das Sommersemester 2022 für sechs Monate im Vorfeld bezahlt. Der monatliche Preis liegt somit bei 32,3 EUR.

Hiervon müssen nun jeweils 9 Euro pro Monat abgezogen werden, denn auf diesen Betrag wird der Preis für ein Monatsticket nun für die Monate Juni, Juli und August reduziert. 32,3 – 9,00 = 23,3 EUR – Erstattung pro Monat. Betrachtet auf drei Monate ergibt das: 23,3 * 3= 69,9 EUR – Erstattung für drei Monate. In Berlin ergibt sich dadurch ein Erstattungsbetrag in Höhe von 69,9 EUR wenn ihr in den Monaten Juni, Juli und August in einer Hochschule in Berlin immatrikuliert wart und euer Semesterticket bezahlt habt. (Sozialfond, Befreiungen wegen Schwerbehinderung, Urlaubssemester, Auslandssemester etc. sind davon ausdrücklich ausgenommen).