Newsletter mit Infos zu BAföG, „Bürgerhartz“, Nebenkostennachzahlungen, Semesterticket & Co. – AStA Sozialberatung WiSe 23/24
Semester-Newsletter WiSe 23/24
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Liebe Kommiliton*innen,
wir begrüßen euch mit unserem neuen Newsletter aus der AStA TU BAföG- und Sozialberatung im Wintersemester 2023/24! Wir beraten Studierende solidarisch und parteiisch rund um Fragen der Studienfinanzierung und Co. In unserem neuen Newsletter wollen wir euch über Neuigkeiten und Änderungen rund um die Themen der AStA Beratungen gebündelt informieren.
Übersicht des Newsletters:
1. Semesterticket Ende und Sozialticket
2. BAföG
2.1 Haushaltskürzungen im BAföG
2.2. Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen
3. Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld Anspruch aufgrund hoher Energiekosten und Abrechnungen
4. Bürgergeld
4.1 Unter 25. Jährige Verdienst
4.2 Einkommensfreibetrag leicht erhöht
4.3 3.000€ ALG 2 Ehrenamt auf Jahr und nicht Monat seit Juli
5. FAQ zu Studienfinanzierung
1. Semesterticket Ende und Sozialticket
Das Studierendenparlament der TU Berlin beschloss am 8. Juni 2023 das Semesterticket zu den aktuellen Konditionen nicht zu verlängern, da das Angebot des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) ein Solidarmodell nicht rechtfertig. Solidarmodell bedeutet, dass alle Studierenden unabhängig von der Nutzung ein Ticket bezahlen müssen. Verhandlungen über rechtzeitige Alternativen, wie das Berliner 19-Euro-Ticket für Studierende oder die Aufnahme in das Berliner 9-Euro-Sozialticket sind für das Wintersemester gescheitert.
Als erste Alternative bietet sich nun mehr das 49€ Ticket (Deutschlandticket) an. Hier erfahrt ihr wie ihr dieses kurzfristig erwerben könnt. Bitte informiert euch auch bei eurer Arbeitgeber*in ob ihr euch das Jobticket bezuschussen lassen könnt.
Bekommt ihr bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, seid ihr für das 9-Euro-Sozialticket berechtigt. Beachtet das BAfög-Bezieher*innen dabei nicht eingeschlossen sind.
2. – BAföG
2.1 Haushaltskürzungen im BAföG
Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionvertrag eine zweistufige grundlegende BAföG-Reform versprochen. Bisher gab es nur ein kleines und komplett unzureichendes Reförmchen zum Wintersemester 2022/23. Jetzt hat das FDP-geführte Finanzministerium im kommenden Haushalt die Ausgaben für das BAföG drastisch gekürzt um ganze 440 Millionen Euro und nochmal halb soviel beim Schüler-BAföG. Die dringend notwendige Erhöhung und Reform des BAföG rückt damit, trotz den klaren Versprechen im Koalitionsvertrag in weite Ferne und die Bundesregierung beweist wiedereinmal: Studierende und die Armut von Studierenden interessiert sie kein Stück! Hier dazu eine Stellungnahme des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs). Wir verurteilen diese Kürzungen aufs schärfste und fordern die Bundesregierung auf ihre Versprechen zu halten und das BAföG endlich armutsfest und gerecht zu gestalten.
2.2. Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu höheren BAföG-Regelsätzen
Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021, erscheint es möglich, dass die BAföG Regelsätze verfassungswidrig sind (weil sie zu niedrig sind). Damit ihr bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit Geld zurückbekommt, empfehlen wir euch bei jedem neuen BAföG Bescheid innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen, um später von einer möglichen nachträglichen Erhöhung zu profitieren.
Mehr Infos dazu findet ihr hier.
3. Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld Anspruch aufgrund hoher Energiekosten und Abrechnungen
Wenn ihr eine hohe Nebenkostenabrechnung bekommt, entsteht möglicherweise für den Monat ein Anspruch auf Bürgergeld. Wenn eure Lebenskosten in diesem Monat vom eigenen Einkommen nicht gedeckt werden können, habt ihr Anspruch auf Bürgergeld in Höhe des ungedeckten Bedarfs! Die Grundvoraussetzungen sind, dass ihr offiziell in Teilzeit studiert und den Bürgergeld Antrag in dem Monat stellt, in dem ihr die Nebenkostenabrechnungen zahlen müsst. Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier erfahren.
4. Bürgergeld
Falls ihr kein BAföG bekommt, ist eine Alternative zur Finanzierung eures Studiums „Bürgerhartz“ (Arbeitslosengeld II, Bürgergeld). Um Anspruch darauf zu haben müsst ihr ihr entweder in Teilzeit studieren oder im Urlaubssemester sein und weitere Voraussetzungen erfüllen. Hier findet ihr weitere Infos dazu.
Für alle die bereits Bürgergeld beziehen (oder ab kommenden Semester beziehen wollen) haben sich ab Juli 2023 ein paar Dinge geändert. Kurz die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
4.1 Der Freibetrag für Einkommen aus Schüler*innen- und Studierendenjobs bei unter 25-Jährigen erhöht sich auf 520 €!
Das heißt, wenn ihr einen Minijob neben dem (Teilzeit-) Studium habt und Geld vom Jobcenter bezieht, könnt ihr die 520 € komplett behalten. Weist euer Jobcenter darauf hin, falls sie es noch nicht berücksichtigt haben! (§ 11b Abs. 2a S. 1 Nr. 4 SGB II)
4.2 Auch der Einkommensfreibetrag für alle über 25-Jährigen verändert sich:
Ein Grundfreibetrag für Bruttoeinkommen von 100€ bleibt, den ihr behalten könnt. Zwischen 100-520€ dürft ihr dann 20 % zusätzlich behalten, bei 520-1000 € sind es 30 %.Kleines Rechenbeispiel: Wer Bürgergeld bekommt und 520€ verdient darf nun 100€ Freibetrag + 84 € (20% von den 420 €) zusätzlich behalten. (§ 11b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II)
4.3 Einkünfte aus Ehrenamt, Übungsleitertätigkeit oder Aufwandsentschädigung bleiben bis zu 3.000€ im Jahr anrechnungsfrei (§11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II)
5. FAQ zu Studienfinanzierung
Wenn ihr Fragen zur Studienfinanzierung habt, findet ihr auf unserer Webseite unser FAQ.