17 Jan

„Individuell verlängerte Regelstudienzeit“ gilt auch in diesem Wintersemester 2021/2022

Die „individuell verlängerte Regelstudienzeit“ gilt auch im für das Wintersemester 2021/2022, das wurde am 13.01.2022 durch die Senatskanzlei in einer Pressemitteilung verkündet. Hier haben wir Infos für euch zusammengestellt, diese könnt ihr somit auch auf das aktuelle Wintersemester 2021/2022 anwenden:


Leider sind weder der Berliner Senat, noch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bisher auf unserer anderen Forderungen eingegangen. Das verurteilen wir aufs schärfste und fordern weiterhin:

  • BAföG grundlegend reformieren, 650€ Grundbedarf plus 400€ Mietzulage in Berlin. Forderungen von „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum feiern“ ausnahmslos umsetzen

  • Bundesweite Überbrückungshilfe für Studierende reformieren und reaktivieren

  • Verlängerung und Vereinfachung der Aufenthaltserlaubnis von internationalen Studierenden und Schaffung finanzieller Unterstützung z.B. Zugang zum BAföG oder anderen Sozialleistungen

  • Den Technikfonds vom Land Berlin wieder öffnen


Wenn ihr Fragen habt, wie sich die „individuell verlängerte Regelstudienzeit“ auf euer BAföG und/oder den Leistungsnachweis auswirkt oder ihr andere Fragen zur Studienfinanzierung habt, kommt per Videosprechstunde mit Termin unsere BAföG und Sozialberatung:

In unseren FAQ „Corona: Folgen & Studienfinanzierung“ haben wir euch zu Beginn der Pandemie die wichtigsten Antworten rund um Corona und die Studienfinanzierung zusammengestellt: