16 Jan

Rückwirkend: Freibetrag des Einkommens beim BAföG für Abschlussarbeiten innerhalb eines Betriebs

Habt ihr im Studium eine Vergütung für eure Abschlussarbeit innerhalb eines Betriebs bekommen?
Wenn die Abschlussarbeit im Betrieb nicht unbedingt in euerer Studienordnung vorgeschrieben war, könnt ihr jetzt einen Teil eueres Geldes zurückfordern! Vorher war es so geregelt, dass die Vergütung von Abschlussarbeiten, genau wie die von Pflichtpraktika komplett(!) von euerem BAföG-Betrag abgezogen werden. Ein Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Freibetrag auch für dieses Einkommen gilt.

Dadurch steht euch die Möglichkeit offen, einen Überprüfungsantrag nach §44 zu stellen. Ihr könnt damit zu viel angerechnete Beträge 4 Jahre rückwirkend zurückfordern. Schreibt dafür eurem BAföG-Amt einfach einen unterschriebenen Brief, hängt folgendes PDF an und nennt den Zeitraum, in dem das Geld angerechnet wurde!

https://asta.tu-berlin.de/wp-content/uploads/2024/01/BafoegRundschreiben.pdf

Bei Problemen meldet euch bei uns!
AStA TU Bafög- und Sozialberatung