Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Bitte beachtet folgende aktuelle Hinweise:

  • Für das Wintersemester 24/25 gelten veränderte Bedingungen für die Befreiung von der Semesterticketpflicht. Trotz langwieriger Verhandlungen akzeptiert der VBB bestimmte Befreiungsgründe nicht. Ihr könnt gerne einen Termin zur Beratung mit uns vereinbaren. Der Link dazu befindet sich auf der Startseite.
  • Bitte beachtet, dass ein Befreiungsantrag ohne die dazu passenden Nachweise sofort abgelehnt wird. Bei Unsicherheiten bucht euch bitte einen Termin bei uns.
  • Promovierende sind im Wintersemester 24/25 für das Deutschlandsemesterticket berechtigt, können sich jedoch nicht mehr aufgrund des Promotionsstudiums befreien lassen.
  • Wenn euch ein Urlaubssemester genehmigt wird, verliert ihr den Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket und der Betrag wird rückerstattet.
  • Jobticket oder alle andere Abos müssen rechtzeitig gekündigt werden. der Besitz über ein Jobticket ist kein Grund für Befreiung von der Zahlungspflicht.
  • Teilzeitstudium? Auch kein Grund für eine Befreiung.
  • Wichtig: Wir empfehlen euch dringend, die Rückmeldegebühren vollständig zu bezahlen, um keine Exmatrikulation zu riskieren.

WICHTIG:

die Frist für den Vollbefreiungsantrag ist bis 31. September. 2024. Bitte achtet darauf, dass unvollständige Anträge ohne weitere Nachforderung abgelehnt werden.

Bitte bezahlt zunächst den vollen Semesterbeitrag, damit ihr keine Säumnisgebühr zahlen müsst oder die Exmatrikulation riskiert!

Ihr benötigt eines der folgenden Antragsformulare, je nach dem an welcher Uni ihr eingeschrieben seid:

Die Befreiungsgründe haben sich in dem neuen Vertrag etwa verändert. Falls Sie nicht wissen, welche Begründung anzukreuzen, laden wir Ihnen zu unseren Sprechstunden ein. Termine sind hier: https://termine.astatu.berlin/5

Falls ihr bei Antragsgrund No.3 „Studienbedingte Abwesenheit“ eine Bestätigung von eurem*eurer Betreuer*in braucht nutzt dieses Formular:

Grundsätzlich sind alle Studierenden der TU, UdK und ASH Berlin verpflichtet, das Semesterticket zu zahlen. In bestimmten Fällen können Studierende automatisch von der Beitragspflicht ausgenommen sein, das regelt dann das Immatrikulationsbüro bzw. IPA.

Außerdem gibt es Gründe, in denen ihr eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen könnt, zum Beispiel wenn ihr im Ausland studiert oder im Urlaubssemester seid. Je nach Universität, sind die Zuständigkeiten anders geregelt. In einigen Fällen (siehe unten) ist es für TU- und UdK-Studierende notwendig, ein Antragsformular (siehe oben) auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen im Semesterticketbüro abzugeben. In welchen Fällen sich Studierende von der Beitragspflicht befreien lassen dürfen, wird im Semesterticketvertrag geregelt.

Automatisch werden vom Campus Center/IPA von der Beitragspflicht ausgenommen:

  1. Studierende, die nicht Mitglied der TU/UdK/ASH oder der Studierendenschaft sind (Neben-, Gasthörer)
    Erledigt das Campus Center/IPA automatisch!
  2. Studierende, die an einer weiteren Hochschule des Landes Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ihre Beiträge zahlen (Doppelimmatrikulation)
    Erledigt das Campus Center/IPA automatisch!
  3. Schwerbehinderte, die einen Ausweis besitzen, der sie zur kostenloser Beförderung berechtigt:
    Erledigt das Campus Center/IPA NICHT automatisch. Ihr müsst einmalig eine Farbkopie des Behindertenausweises im Campus Center der TU abgeben! Ganz unten auf dieser Seite findet ihr weitere Informationen

Auf Antrag im Semesterticketbüro werden für ein oder mehrere Semester von der Beitragspflicht befreit:

Wichtig: Dieses Semesterticketbüro bearbeitet NUR Befreiungsanträge von TU und UdK – die ASH-Studierenden reichen ihre Anträge beim AStA der ASH ein.

  1. Studierende die aus einem gesundheitlichen Grund den in einem Semester den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können (ärztliches Attest notwendig!) Ausgenommen sind Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die sich im Campus Center dauerhaft befreien lassen können (siehe oben).
  2. Studierende, die sich für mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters aus studienbedingten Gründen außerhalb des Bereichs Berlin ABC aufhalten (zum Beispiel Auslandssemester, studienbedingtes Praktikum, Verfassung der Masterarbeit im Betrieb…)
    Liste der Studiengänge, in denen Studierende sich immer befreien lassen können (PDF)
    [Link wird in Kürze aktualisiert. Entschuldigung!]

Immatrikulation erst nach Semesterbeginn

Wer erst mehr als einen vollen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert wird, bekommt für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht genutzt werden konnte, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Für diese Rückerstattung müsst ihr einen Antrag mit dem Befreiungsgrund „Immatrikulation“ stellen.

Exmatrikulation

Bei Exmatrikulation während des laufenden Semesters wird für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht mehr genutzt wird, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Diese Rückerstattung regelt das Campus Center/IPA. Bei analogen Fahrausweisen (UdK) ist der Zeitpunkt der Rückgabe des Studierendenausweis im IPA entscheidend.

Achtung: Wer sich von der Beitragspflicht befreien lässt, bekommt auch kein Semesterticket! 
Bei TU Studierenden ist die Campuscard für den Zeitraum der Befreiung ungültig, UdK-Studierende müssen ihr Ticket beim IPA abgegeben.

Vermindert Einzahlen
Es ist nicht möglich, vermindert einzuzahlen, ohne dass ihr einen Bescheid erhalten habt, dass ihr von der Zahlungspflicht befreit seid.

Hinweise und Bekanntmachungen zur Befreiung vom Semesterticket ab dem SoSe 2020 /SAP:
Aufgrund der Systemumstellung der TU Berlin Verwaltung auf SAP ergeben sich einige Änderungen für Antragsteller*innen auf Befreiung. 

Dies betrifft nur Studierende der TU Berlin. Für die UDK bleibt alles wie gehabt. 

  1. Die Rückzahlung des Semesterticketbeitrags erfolgt nicht wie bisher automatisch. Nach Erhalt des Bescheids musst du im TUB-Portal unter SAP „Zahlungsübersicht” im Blick behalten. Hier wird dann ein positiver Betrag erscheinen. Du musst deine IBAN in SAP hinterlegen und kannst dann im TU-Portal die Auszahlung beantragen . Falls du schon gemindert eingezahlt hast, musst du sicherstellen, dass deine vom Semesterticketbüro bereits bearbeitete Befreiung im TUB-Portal hinterlegt ist und diese gegebenenfalls bestätigen.

  2. Das Semesterticketbüro bearbeitet nur noch Anträge mit den folgenden Gründen: Gesundheit, studienbedingte Abwesenheit, bei der Immatrikulation an 2 Hochschulen.
    Alle anderen Befreiungsgründe werden vom Campus-Center bearbeitet!
    Bitte sendet die Anträge mit den Gründen „Studiengang“, „Urlaubssemester“, „Immatrikulation“ an das Campus-Center. Bitte wendet euch bei Fragen zu euren Anträgen, die diese Gründe betreffen, an das Campus-Center. 

  3. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen zukünftig nicht mehr jedes Semester einen neuen Antrag stellen. Ihr solltet jedoch eure Zahlungsübersicht im TUB-Portal im Blick behalten.

Genauere Informationen zur Befreiung von der Pflicht zum Semesterticket durch das CampusCenter und zum Ablauf findet ihr hier:
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/semesterticket/

Nach Befreiung vom Semesterticket

Wenn ihr wegen inaktivem Ticket in einer Kontrolle Probleme habt und EBE zahlen sollt, stellt einen Widerspruch bei den Verkehrsbetrieben und setzt euch mit Campus Center in Verbindung!

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