16 Aug

Verlängerung von auslaufenden Studiengängen

Hinweise zur individuellen Verlängerung von auslaufenden Studiengängen
(z.B. Psychologie, Informatik, Bauingenieurwesen, Soziologie (Diplom), Vermessungswesen)

Der Akademische Senat der TU hat 2014 die Auslaufsatzung (AuslaufSa) beschlossen. Dort ist geregelt, wann das letzte Mal die Möglichkeit besteht, in den einzelnen „Alt“-Studiengängen Prüfungen abzulegen.
Für die Studiengänge Diplom-Psychologie, Informatik, Bauingenieurwesen, Soziologie (Diplom) und Vermessungswesen wurde der 30.09.2016 als Tag der letztmaligen regulären Prüfung bestimmt. Viele wissen jedoch nicht, dass man den Termin mit einem Härtefallantrag verschieben kann, der vor dem Auslaufen des Studienganges gestellt werden muss. Damit ihr wisst, was für Härtefälle es gibt und wie der Antrag formuliert werden muss, hat die Hochschulberatung des AStAs der TU Berlin einen Härtefallreader erstellt, den ihr unter folgendem Link abrufen könnt.

Ein Blick lohnt sich für alle, die ihr Diplom oder ihren Magister an der TU noch zu Ende studieren wollen. Lest ihn euch durch, formuliert einen Antrag und kommt zu unseren Sprechzeiten vorbei, bevor (!) ihr den Antrag einreicht. Wir können euch weiterhelfen.
Falls ihr euren Antrag bereits eingereicht habt und über ihn noch nicht entschieden wurde, könnt ihr „nachbessern“, sofern ihr bei der Lektüre unseres Readers feststellt, dass dies notwendig ist.
Wenn euer Antrag auf Fristverlängerung bereits abgelehnt oder diesem nur teilweise stattgegeben wurde, solltet ihr zeitnah (!) unsere Beratung aufsuchen. Wir überprüfen dann zusammen mit unserem Anwalt, ob das Fach in eurem speziellen Fall das Ermessen korrekt ausgeübt hat.
Also egal an welchem Punkt eures Härtefallverlängerungsverfahrens ihr seid, ein Besuch bei der Hochschulberatung des AStAs der TU Berlin lohnt immer.

Unsere Sprechzeiten findet ihr unter:
https://asta.tu-berlin.de/website_test/hochschul-und-studienberatung/