Antrag auf Zuschuss

Bitte beachtet die Abgabefrist:

Die Frist für die Annahme eurer Zuschussanträge für das WiSe24/25 ist für alle der 30.09.2024!

Die Frist für Anträge auf einen Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket endet jeweils zum Rückmeldeschluss (für Studierende, die sich zurückmelden) bzw. sechs Wochen nach Immatrikulation (für Studierende, die sich neu immatrikulieren).

Die Antragsfrist für die Zuschussanträge für das Sommersemester 24 ist abgelaufen! Bitte schickt uns keine Zuschuss-Anträge dafür mehr zu.

Aktuelles zum Bearbeitungsstand der Zuschussanträge


Zum Stand der Zuschuss-Anträge

Die Bearbeitung eurer Zuschuss-Anträge für das WiSe 22/23 ist abgeschlossen! Aktuell bearbeiten wir eure Anträge vom SoSe23 . Hierbei gilt die Inflation als Härtegrund pauschal für alle Studierenden. Mehr dazu findet ihr in der Satzung zum Sozialfonds eurer Hochschule, siehe unten.

Demnächst beginnen wir mit der Berechnung eurer Anträge vom SoSe23 und werden euch wieder in Nachfragebriefen um Unterlagen zur Antragsberechnung bitten.

Hast du eine neue Adresse? Dann schreib uns bitte eine Email (siehe unten), damit wir dir die Briefe zustellen können.

Bitte habt Verständnis, dass es wegen Covid-19 und den damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen zum Hauptgebäude zu Verzögerungen gekommen ist. Bitte seht von Nachfragen ab, damit wir uns auf die Bearbeitung eurer Anträge konzentrieren können. Wir informieren euch postalisch wenn es Neuigkeiten zu euren Anträgen gibt!

Danke für euer Verständnis!

Zum Zuschussantrag gehört folgendes Formular:

  • Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket für die TU, UdK und ASH (PDF):

Folgende Dokumente helfen euch beim Stellen des Antrags auf Zuschuss:

  • Erklärungen zum Zuschussantrag
  • Muster für einzureichende Unterlagen

Was ist ein Zuschussantrag?

Wenn du besondere finanzielle Schwierigkeiten habt, das Semesterticket zu bezahlen, dann kommt für dich unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage. Der Antrag auf Zuschuss ist dabei unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Ihr müsst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhaltet dafür auch ein ganz normales gültiges Semesterticket.
Falls der Antrag bewilligt wird, wird dir ein Teil des Ticketpreises oder der gesamte Betrag zurückerstattet.
Dieser Zuschuss wird aus dem Sozialfonds bezahlt, in den alle Studierenden mit ihrem Semesterbeitrag einzahlen. Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds könnt ihr stellen, wenn ihr nachweisen könnt, dass eine besondere Härte euch das Aufbringen des Semesterticketbeitrages erheblich erschwert, euer monatliches Einkommen euren Bedarf nicht überschreitet und ihr nicht über Vermögen verfügt. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein.

Besondere Härten können sein:

  • die Anfertigung der Studienabschlussarbeit,
  • eine nicht oder nur gering vergütete berufspraktische Tätigkeit,
  • für ausländische Studierende die Einschränkung der Arbeitserlaubnis,
  • die Situation als Alleinerziehende(r),
  • eine kostenaufwändige Ernährung wegen einer Behinderung oder Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • eine Erwerbsminderung,
  • die Berechtigung zu Eingliederungshilfe,
  • Kind(er),
  • ein besonders geringes Einkommen,
  • hohe Kosten für die medizinische Versorgung,
  • Kosten für Rückzahlungen an Ämter, Gerichtsgebühren

Weitere gemäß Satzungsänderungen:

  • pauschal für alle: pandemische Lage nationaler Tragweite
  • Pauschal für alle: gestiegene Inflationsrate von 3,0% in mind. einem Monat im Verhältnis zum Vorjahresmonat

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach den gemachten Angaben, sondern ist auch von der Gesamtzahl aller bewilligten Anträge und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Ist der Sozialfonds nicht ausreichend, um alle vollständig auszuzahlen, gilt: Je mehr Studierende einen Zuschuss erhalten, desto geringer wird die Zahlung für jede einzelne Person! Bei der Verteilung der Mittel werden das Verhältnis von Einkommen und Bedarf, der Zeitraum, für den die Härtegründe bestehen, und der Umfang von Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt.
Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall im Semesterticketbüro beraten lassen. Wir helfen euch gerne! So können eventuelle Fragen gleich im Voraus geklärt und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.

Die Anträge werden nach der aktuellen Sozialfondssatzung berechnet. Hier findet ihr die Satzung der TU, die Satzung der UdK und die Satzung der ASH. Verschafft euch einen Überblick anhand der Erklärungen zum neuen Antrag. Wir freuen uns, wenn eure Nachweise so präzise wie möglich sind. Deshalb haben wir für euch ein Muster erstellt, das euch Kopierkosten und uns unnötiges Suchen spart und damit den Bearbeitungsprozess erleichtert.

Auch wenn ihr den Beitrag für die Universität noch nicht überwiesen habt, könnt ihr einen Antrag bei uns stellen. Bitte zunächst nur das ausgefüllte Formular bis zur Frist bei uns abgeben. Ihr erhaltet dann einen Nachfragebrief von uns, erst dann müssen Nachweise eingereicht werden.
Bitte achtet bei den Nachweisen auf die jeweiligen Berechnungszeiträume: Für das Sommersemester 2023 werden Nachweise aus dem Zeitraum von August 2022 bis einschließlich Januar 2023 benötigt. Für das Wintersemester 23/24 benötigen wir die Nachweise aus dem Zeitraum von Februar 2023 bis einschließlich Juli 2023. Die korrekten Zeiträume stehen natürlich auch in unseren Nachfragebriefen. Nachweise können bei uns im Büro zu den Sprechzeiten umsonst kopiert werden. 
Per E-Mail geschickte Nachweise nehmen wir nur an, wenn ihr sie uns in einer pdf-Datei zuschickt. Bitte schickt uns KEINE JPGs, wir können diese aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.


Unser Ziel ist es natürlich so viele Zuschüsse wie möglich noch vor der Rückmeldefrist der Universität auszahlen zu können. Das gelingt uns jedoch nicht immer. Bitte seht davon ab kurz vor der Rückmeldefrist bei uns nachzufragen, wie lange die Bearbeitung eures Antrags noch dauert. Das kostet Zeit, die wir lieber für die Bearbeitung verwenden würden.

Satzungen