Hier findet ihr zusammengefasst alle kurz- und langfristigen Veränderungen und neuen Regelungen für Prüfungen, Fristen und Studienorganisation.
Die Regelungen haben sich in den letzten Wochen leider immer wieder geändert und sind auch aktuell noch im Wandel. Politisch ist viel los und wir kämpfen konstant für bessere Bedingungen für die Studierenden, vor allem nach den Einschränkungen durch die Pandemie. Wir werden euch hier bald über die wichtigsten News für das kommende Wintersemester 20/21 und die gesamte Corona-Zeit informieren. Bitte schaut regelmäßig rein.
Die aktuellen Infos sind teilweise leider nicht mehr up to date. Bitte kommt bei Fragen sicherheitshalber in die Sprechstunden.
English version below!
Schriftliche Prüfungen
Seit dem 19.03.2020 finden keine schriftlichen Präsenz-Prüfungen mehr statt. Dies bedeutet für euch, dass ihr euch nicht extra von euren etwaigen Prüfungen abmelden müsst. Die Prüfungsanmeldungen werden automatisch storniert. Natürlich gilt eine abgesagte Prüfung auch nicht als verpasster/durchgefallener Prüfungsversuch, sondern wird nicht gezählt. Wenn die Prüfungen, die ihr geplant hattet, abzulegen, Wiederholungsversuche mit Jahresfristen waren, sowerden diese bis zum 31.03.2021 verlängert. Dies gilt sowohl für Prüfungsversuche, deren Jahresfrist am 31.03.2020endet als auch für die zum 31.09.2020. Für alle Prüfungen, die noch stattfinden (z.B. schriftliche Hausaufgaben) oder nur verschoben werden und NICHT komplett abgesagt wurden, gilt: Ihr könnt euch ohne Angabe von Gründen bis spätestens am Tag der Prüfung (jedoch rechtzeitig vor Beginn der Prüfung) abmelden. Ihr müsst dafür eine Mail an eurer zuständiges Prüfungsteam und die*den jeweilige*n Prüfer*in schreiben. Bei Abmeldung oder Rücktritt von einer Prüfung zählt der nicht angetretene oder abgebrochene Versuch nicht. Diese Info ist wichtig, da ihr bei ausfallenden Wiederholungsversuchen zwar von eurem aktuellen Versuch automatisch abgemeldet werdet, nicht aber von eurem gesamten Prüfverfahren an sich. Wenn eine von euch angemeldete Prüfung nur verschoben wird und dann ggf. in anderer Form stattfindet (ihr würdet dann eine Mail von der TU erhalten), seid ihr verpflichtet, teilzunehmen. Es sei denn ihr meldet sie ab. Nur diejenigen schriftlichen Prüfungen, die wirklich komplett ausfallen und im neuen Semester komplett neu geplant werden, werden automatisch storniert und ihr müsst nichts extra machen, damit der aktuelle Versuch nicht gilt. Aber auch da bleibt ihr im Prüfverfahren und müsst dann eben innerhalb der neuen Frist (31.03.2021) die Prüfung machen. Ihr seid nicht von der Prüfung an sich abgemeldet, sondern nur vom Versuch. Bitte beachtet diesen feinen, aber wichtigen Unterschied!
Wenn ihr eurer Studium fast beendet habt und nur eine letzte bereits angemeldete Prüfungsleistung fehlt, dann gilt folgendes: Wurde die angemeldete Prüfung verschoben bzw. abgesagt, ist eine Rückmeldung für das Sommersemester möglich, aber nicht erforderlich. Ihr könnte das Prüfverhältnis grundsätzlich auch ohne Rückmeldung noch beenden.
Einsichtstermine und Bescheidversand
Einsichtstermine in die Prüfungsunterlagen werden bis nach dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs ausgesetzt und finden nicht statt. Die einjährige Klagefrist gegen das Ergebnis einer Prüfung beginnen ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs. Gleiches gilt für die dreimonatige Frist für das Gegenvorstellungsverfahren oder für Anträge auf Annullierung. Bescheide werden aktuell nicht verschickt. 1. Weil keine neuen Prüfungen durchgeführt werden und 2. weil bei bereits durchgeführten Prüfungen, bei denen jemand durchgefallen ist, die Bescheide ebenso erst nach Wiederaufnahme des normalen Betriebes versandt werden. Dadurch gelten die Fristen auch erst nach Erhalt des Bescheides. Wer Anfang des Jahres durch eine Prüfung gefallen ist und dann sogar noch eine Exmatrikulations-Ankündigung oder sogar einen Exma-Bescheid erhalten hat, kurz bevor der Notbetrieb begonnen hat, der soll sich bitte bei uns per Mail melden. Es wird hier Kulanz gewährt und die Fristen verlängert, man muss das aber einzeln beantragen per Mail bei der TU.
Hausarbeiten
Die Fristen für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten werden bis zur Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs -mindestens aber bis zum 11.05.2020 – gehemmt/geblockt. Das heißt, sie laufen aktuell nicht weiter und liegen auf Eis.Erst ab diesem Zeitpunkt laufen eure Fristen, die Arbeiten zu beenden, wieder regulär weiter. Das bedeutet, falls ihr zum Zeitpunkt des Beginns des Notbetriebes bspw. noch exakt 4 Wochen Zeit hattet bis zur Abgabe, dann werden diese 4 Wochen eingefroren und laufen erst weiter, wenn der normale Studienbetrieb wieder aufgenommen wurde. Ziel ist, dass ihr eure volle Bearbeitungszeit ausnutzen könnt ohne das diese innerhalb des Notbetriebes liegt.
Wenn ihr auf Grund der Situation von eurer Hausarbeit zurücktreten möchtet, könnt ihr dies per Mail an den*die jeweilige*n Prüfer*in und eurem Prüfungsteam tun, ohne dass euch ein Fehlversuch angerechnet wird. Ihr müsst euchaber bei einem Neuanfang eurer Arbeit ein neues Thema suchen.
Online-Prüfungen
Im Augenblick ist die TU dabei in Absprache mit einzelnen Fachgebieten, mögliche Formen für Online-Prüfungenauszuprobieren, zu prüfen und einzurichten. Checkt regelmäßig eure Emails, ob es für eurer Fachgebiet solche Prüfungsangebote gibt. Ihr bekommt per Mail Bescheid, wenn eine eurer ursprünglich angemeldeten Prüfungen eventuell später online stattfinden wird. Wenn eine Prüfung, die ihr angemeldet habt, nur verschoben wird und dann in anderer Form stattfindet, werdet ihr NICHT automatisch komplett abgemeldet. Ihr bleibt angemeldet und müsstet dann eigentlich teilnehmen wie an eurer ursprünglich geplanten Prüfung ja auch. Die oben erwähnte automatische Stornierung mit neuer Frist zum 31.03.2021 passiert nur bei wirklich komplett ausfallenden Prüfungen, die dann neu stattfinden. Wenn ihr nicht teilnehmen wollt an so einer form-veränderten Prüfung, müsst ihr euch wie bereits beschrieben selbst per Mail abmelden bis vor der Prüfung, ansonsten bleibt ihr angemeldet und fallt wegen Versäumnis durch!
Wenn ihr eine Online-Prüfung findet, an der ihr teilnehmen wollt, euch aber ursprünglich nicht angemeldet habt, könnt ihr euch über ein Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Dieses Formular findet ihr unter dem Direktzugang 186789 und ihr müsst es von eurem TU-Emailaccount (wichtig!) an eurer zuständiges Prüfungsteamschicken.
Wahl- und Zusatzmodule
Da die Räumlichkeiten der TU für die Allgemeinheit im Augenblick geschlossen sind und ihr euch für Prüfungen im Wahl- bzw. Zusatzbereich anmelden wollt, müsst ihr auch eine Email an eurer Prüfungsteam schreiben. Dies kümmert sich auch um die Weiterleitung der gelben Laufzettel an die Prüfenden. Schaut regelmäßig in euren QISPOS/SAP-Account, ob eure Anmeldung dort verbucht ist, erst wenn das geschehen ist, seid ihr offiziell für die Prüfungen angemeldet. Wann und wie dann die Lehre und die Prüfung stattfindet, entscheidet sich die nächsten Wochen.
Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten
Wenn ihr Abschlussarbeiten anmelden möchtet, wendet euch per E-Mail an eurer zuständiges Prüfungsteam.
Eure fertigen Abschlussarbeiten könnt ihr entweder postalisch oder via Email abgeben. Wenn ihr eure Abschlussarbeit postalisch einschicken wollt, zählt für die fristgemäße Abgabe der Poststempel und nicht der Eingangsstempel der TU Berlin. Das heißt, wenn ihr zum Beispiel eure Arbeit am 31.03.20 abgegeben haben müsst und ihr rechtzeitig vor der letzten Leerung des Briefkastens an diesem Tag eure Arbeit in den Briefkasten geschmissen habt, habt ihr alles richtig gemacht. Bitte nehmt aber einen Menschen zum Briefkasten mit, der die Abgabe in den Briefkasten im Zweifelsfall bezeugen kann oder macht ein Foto von eurer Abgabe als Nachweis.
Ihr könnt eure Abschlussarbeit aber auch digital über das Kontaktformular des Prüfungsamtes abgeben. Hierfür müsst ihr eure Arbeit als PDF-Datei abschicken. Zusätzlich müsst ihr das Anmeldeformular eingescannt beifügen (wichtig!). Da das Prüfungsamt die Anhänge ohne Einsicht an die Gutachter*innen weiterleitet, müsst ihr auch folgende Daten angeben:
- Name:
- Matrikelnummer:
- Abschluss und Studiengang:
- Namen der Gutachter*innen:
- E-Mailadressen der Gutachter*innen
- Thema der eingereichten Arbeit
Der Name der Datei eurer Abschlussarbeit soll folgendermaßen lauten: Abschlussarbeit_Matrikelnummer.pdf
Auch bei Abschlussarbeiten gilt (wie bei Hausarbeiten): Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten werden ab dem 12.3.2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt, also auf Eis gelegt, und laufen erst danach weiter. Sie verlängern sich also automatisch um die Zeit des Notbetriebes.
Zeugnisse
Eure Zeugnisse können euch im Augenblick nicht zugeschickt werden. Wenn ihr dennoch dringend eine Bestätigung eures Abschlusses braucht, könnt ihr euch an eurer zuständiges Prüfungsteam wenden.
Falls ihr aber irgendeinen Nachweis sehr dringend braucht (z.B. für ein laufendes Gerichtsverfahren), dann könnt ihr den bekommen. Auch im Notbetrieb gibt es Mitarbeiter*innen in der Verwaltung vor Ort. Schreibt an die zuständige Stelle eine Mail und macht im Betreff sehr deutlich, warum ihr das sehr dringend braucht. Die Home Office Mitarbeiter*innen leiten solche Mails an die Einzelpersonen vor Ort weiter und die kümmern sich dann. Wenn das nicht klappt, mailt uns.
Auslaufende Studien- und Prüfungsordnung
Wenn eure Prüfungs- und Studienordnung (StuPo) am 31.03.2020 oder am 30.09.2020 auslaufen sollte, habt ihr die Möglichkeit euer Studium bis zum 31.03.2021 noch nach dieser StuPo abzuschließen.
Ihr müsst hierfür keinen Antrag stellen.
Falls ihr eine Verlängerung über den 31.03.2021 benötigt, ist ein Härtefallantrag mit Begründung notwendig. Kommt dann bitte rechtzeitig zu uns in die Beratung. Die aktuelle Situation kann hierbei ein Grund sein, vor allem, wenn es euch unverschuldet einfach nicht möglich war, alles rechtzeitig nachzuholen, was ausgefallen ist. Es wäre aber gut, wenn ihr weitere Gründe hättet. Das können wir in der Beratung gemeinsam erörtern. Die Prüfungsausschüsse sind von der TU angehalten, extra viel Kulanz bei Einzelfällen gelten zu lassen.
Auslaufende Diplomtudiengänge
Wenn euer Diplomstudiengang am 31.03.2020 ausläuft, wird dieser um ein Semester (SoSe 20) bis zum 30.09.2020verlängert. Ihr müsst euch dafür aber erfolgreich für das Sommersemester zurückgemeldet haben und die Gebühren bezahlt haben. Alle Fristen verlängern sich entsprechend wie bereits beschrieben.
Wenn euch schon für euren auslaufenden Diplomstudiengang eine Verlängerung gewährt worden ist, die am 31.03.2020 ausläuft, gilt die Verlängerung für das Sommersemester 2020 ebenso. Denkt aber daran, dass ihr hierfür ebenso die Semestergebühren zahlen und euch rückmelden müsst!
Wenn euer Studiengang am 30.09.2020 ausläuft, könnt ihr die Corona-Krise als Hauptgrund für einen Härtefallantragnehmen. Das geht vor allem, wenn es einfach nicht durch die TU möglich gemacht wurde, alles rechtzeitig nachzuholen, was ausgefallen ist. Bitte kommt dann zu uns in die Beratung. Eventuell finden wir gemeinsam weitere Gründe, die den Antrag stärken. Die Prüfungsausschüsse werden eure Anträge dann prüfen und die TU hat alle angehalten, besondere Kulanz walten zu lassen.
Tan nicht verfügbar
Wenn ihr im Augenblick keinen Zugriff auf eure TAN-Liste habt, könnt ihr eine Einmal-Passwort via Videochat zwecks Identifizierung (WEBIDENT-Verfahren) folgendermaßen beantragen. Es geht von zuhause oder von unterwegs aus.
1. Ihr braucht einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet mit Kamera
2. Ihr braucht eine schnelle Internetverbindung
3. Ihr überprüft auf folgender Website, ob euer Gerät für das Verfahren kompatibel ist: https://check-webident.tubit.tu-berlin.de/
4.Ihr ruft die IT-Hotline +49 30 31428000 während deren Öffnungszeiten an (Montag bis Freitag 10:00 – 16:00 Uhr)
5. Ein*e ZECM-Mitarbeiter*in startet dann die Video-Sitzung
6. Zur Identitätsprüfung müsst euren Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen, damit Sicherheitsmerkmale überprüft werden können
7. Zum Abschluss erhaltet ihr über den Chat ein Einmal-Passwort, mit dem folgende Aktionen möglich sind:
a) das Neusetzen des Passwortes
b) die Generierung einer neuen TAN-Liste
Online-Studium
Die TU ist gerade dabei, Wege zu finden den Lehrbetrieb im kommenden Semester digital bestmöglich aufrecht zu erhalten. Vor allem Pflichtveranstaltungen sollen alle in irgendeiner form stattfinden. Es ist aber alles gerade noch im Prozess und wir sind in vielen Gespräche dabei. Es wird wahrscheinlich viele Videovorlesungen geben, die ihr zeitflexibel nutzen könnt. Auch sind Lehrveranstaltungen als Live-Videokonferenzen geplant für die Seminare, die aufDiskussion und aktive Gespräche angewiesen sind. Ziel ist der Erhalt der jeweiligen Lehrform und des Charakters der Seminare und Vorlesungen. Aber es ist zu früh, um hier etwas genaues zu veröffentlichen.
Für die neuen Wege der Digitalisierung (es hat ja auch was Gutes, dass das endlich mal passiert), braucht ihr einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet und eine Internetverbindung. Das weiß die Uni und es gibt hier Gespräche, wie das gelöst werden kann. Tools und Lizensen werden gerade überprüft, gekauft und erweitert. Es soll alles nötige kostenfrei für Studierende zur Verfügung gestellt werden. Es steht bspw. auch ein Leihservice für Laptops gerade im Raum, der eingerichtet werden soll. Dieser beruht aber auf Bedarf und wird nicht pro forma aufgestockt. Das bedeutet, wenn ihr davon Gebrauch machen wollte, meldet euch bei der allgemeinen Studienberatung der TU. Diese sammeln den Bedarf und geben es an die entsprechende Stelle weiter, die gerade den Aufbau eines solchen Pools plant. Wir bleiben hier dran.
Regelmäßige Updates
Da die Lage immer noch unübersichtlich ist und sich sehr schnell verändern kann, werden wir euch regelmäßig hier über neue Regelungen und Veränderungen informieren. Ihr könnt uns im Augenblick via Email hochschulberatung@asta.tu-berlin.de oder zu unseren Sprechzeiten via Jitsi https://conference.astatu.berlin/Hochschulberatung (und bald auch per Diensthandys) erreichen.
Bitte nutzt die Beratungsangebote des AStA und schreibt uns (und auch den anderen AStA Beratungen z.B. BAföG). Wir sind auch in diesen herausfordernden Zeiten für euch da.
Eure Hochschul- und Studienberatung
—- ENGLISH VERSION ——
Here you will find a summary of all short and long term changes and new regulations for examinations, deadlines and study organisation.
Written examinations
Since 19.03.2020 there are no more written presence examinations. This means that you don’t have to cancel your registration for any exams you might have. Exam registrations are automatically cancelled. Of course, a cancelled exam is not counted as a missed/failed exam attempt. If the exams you had planned to take were retries with a yearly deadline, the deadline will be extended until 31.03.2021. This applies to exams whose annual deadline ends on 31.03.2020 as well as to exams which are scheduled to be held on 31.09.2020. For all exams which are still taking place (e.g. written homework) or which are only postponed and have NOT been cancelled completely, the following applies: You can cancel your registration without giving reasons by the day of the exam at the latest (but in good time before the exam starts). You have to write an email to your responsible exam team and the examiner. If you cancel or withdraw from an exam, the attempt that was not taken or aborted does not count. This information is important, because if you fail a retry you will be automatically deregistered from your current attempt, but not from the whole exam procedure itself. If a test you have registered for is only postponed and then possibly takes place in a different form (you would then receive an email from the TU), you are obliged to participate, unless you cancel it. Only those written exams that are really completely cancelled and completely rescheduled in the new semester will be cancelled automatically and you don’t have to do anything extra so that the current attempt is not valid. But even then you will still be in the examination process and have to take the exam within the new deadline (31.03.2021). You are not cancelled from the exam itself, only from the attempt. Please note this small but important difference!
If you have almost finished your studies and only one last already registered exam is missing, then the following applies: If the registered examination has been postponed or cancelled, re-registration for the summer semester is possible but not necessary. In principle, you could still end the examination without re-registration.
Inspection dates and notification
Inspection dates for the examination documents will be suspended until after the date of resumption of regular study activities and will not take place. The one-year period for taking legal action against the result of an examination begins from the date of resumption of normal study activities. The same applies to the three-month period for counterclaim or applications for cancellation. Notifications are currently not sent out: 1) because no new examinations are being conducted, or 2) because in the case of examinations that have already been conducted and in which someone has failed, the notifications are also only sent after resumption of normal operations. This means that the deadlines also only apply after receipt of the notification. If you failed an exam at the beginning of the year and then even received a notice of exmatriculation or even an exma notice shortly before emergency operation started, please contact us by email. Here, goodwill is granted and the deadlines are extended, but you have to apply for this individually by mail to the TU.
Homework
The deadlines for term papers or final theses will be suspended until the resumption of regular study activities – at least until 11.05.2020. Only after this date will your deadlines for completing the work continue to run normally. This means that if you had exactly 4 weeks left before the start of the emergency operation, these 4 weeks will be frozen and will only continue when the normal study operation has been resumed. The goal is that you can use the full time given for processing without being in emergency mode.
If you would like to withdraw from your homework due to the situation, you can do this by sending an email to the examiner and your examination team, without being charged for a failed attempt. However, you will have to find a new topic when you start your work again.
Online exams
At the moment, the TU is in the process of trying out, testing and setting up possible forms of online exams in consultation with individual departments. Check your emails regularly to see if there are such examination offers for your subject area. You will be informed by email if an exam you had already registered for will possibly take place online. If an exam that you have registered for is only postponed and then takes place in a different form, you will NOT automatically be completely deregistered. You will remain registered and should then actually take part in the same way as in your originally planned exam. The automatic cancellation mentioned above with a new deadline of 31.03.2021 will only happen if the exams are cancelled completely and then take place again. If you don’t want to take part in such a form-modified exam, you have to cancel your registration by mail before the exam date, otherwise you will stay registered and fail because you missed the exam!
If you find an online exam you want to take but did not register for originally, you can register for that exam by filling out the registration form. You can find this form under the direct access 186789 and you have to send it from your TU-email account (important!) to your responsible examination team.
Optional and additional modules
As the TU is closed to the general public at the moment and you want to register for exams in the elective or additional areas, you have to send an email to your exam team. This team will also take care of the forwarding of the yellow slips to the examiners. Check your QISPOS/SAP account regularly to check the status of your registration. Only when this is done are you officially registered for the exams. The next weeks will decide when and how the teaching and the exams will take place.
Registration and submission of final theses
If you would like to register your dissertations, please contact your examination team by email.
You can hand in your finished thesis either by post or by email. If you want to submit your thesis by mail, the postmark of the TU Berlin is important for the submission in time and not the date of receipt. This means, for example, that if you have to hand in your thesis on 31.03.20 and you put your thesis in the mailbox in time before the last emptying of the mailbox on that day, you have done everything right. But please take a person with you to the mailbox who can testify to the delivery to the mailbox in case of doubt, or take a photo of your delivery as proof.
You can also hand in your thesis digitally via the contact form of the examination office. For this you have to send your thesis as a PDF file. Additionally, you have to attach the scanned registration form (important!). Since the Examinations Office forwards the attachments to the examiners without inspection, you must also provide the following data:
Your name:
Matriculation number:
Degree and course of study:
Names of the examiners:
Email addresses of the examiners
Topic of the submitted work
The name of the file for your thesis should be as follows: thesis_matriculation_number.pdf
The following also applies to final theses (as with term papers): The deadlines for submission of final theses will be suspended from 12.3.2020 until the resumption of regular study operations (but at least until 11 May 2020), i.e. put on hold, and will only continue to run after this date. They are therefore automatically extended by the time of emergency operation.
Certificates
Your certificates cannot be sent to you at the moment. However, if you urgently need a confirmation of your degree, you can contact your local exam team.
If you urgently need some kind of proof (e.g. for an ongoing court case), you can get it. Even in emergency situations there are staff members in the local administration. Write an email to the responsible office and make it very clear in the subject line why you need it very urgently. The home office staff will forward such mails to the individuals on site and they will take care of it. If that does not work, mail us.
Expiring study and examination regulations
If your examination and study regulations (StuPo) expire on 31.03.2020 or on 30.09.2020, you have the possibility to complete your studies according to these StuPo until 31.03.2021.
If you have already been granted an extension for your expiring diploma course which expires on 31.03.2020, the extension for the summer semester 2020 will also apply. But remember that you have to pay the semester fees for this extension and re-register!
If your course of study expires on 30.09.2020, you can use the Corona crisis as the main reason for a hardship claim. This is especially possible if the TU simply did not make it possible for you to make up for everything that failed in time. Please come to us for a consultation. It’s possible that we will find further reasons to strengthen the application. The examination board will then examine your application, and the TU has encouraged everyone to be especially fair.
TAN not available
If you do not currently have access to your TAN list, you can request a one-time password via video chat for identification (WEBIDENT procedure) as follows.
1. You need a PC, smartphone or tablet with a camera
2. You need a fast internet connection
3. Check whether your device is compatible for the procedure on the following website: https://check-webident.tubit.tu-berlin.de/
4. Call the IT hotline +49 30 31428000 during their opening hours (Monday to Friday 10:00 – 16:00 o’clock)
5. A ZECM staff member* then starts the video session
6. To verify your identity, your identity card or passport must be pointed into the camera so that security features can be checked
7. At the end you will receive a one-time password via the chat, which allows you to perform the following actions:
a) Reset the password
b) The generation of a new TAN list
Online study
The TU is currently in the process of finding ways to maintain teaching operations in the coming semester in the best possible digital form. Above all, compulsory courses should all take place in some form or other. However, everything is still in the process and we are involved in many discussions. There will probably be many video lectures that you can use in a time-flexible way. Also, lectures are planned as live video conferences for those seminars that rely on discussion and active conversations. The aim is to preserve the respective teaching form and character of the seminars and lectures. The details are not yet known and, it is too early to publish anything detailed here.
To access digital content such as lectures, you will need a PC, a smartphone or a tablet and an internet connection. The university knows this and there are discussions here how to solve this. Tools and licenses are currently being checked, bought and extended. Everything necessary should be made available to students free of charge. For example, there is also a laptop rental service in the room that is to be set up. This is based on demand and will not be increased pro forma. This means that if you want to make use of it, please contact the general student advisory service of the TU. They will collect the demand and pass it on to the appropriate department that is currently planning to set up such a pool. We will stay tuned here.
Regular updates
Since the situation is still confusing and can change very quickly, we will regularly inform you here about new regulations and changes. At the moment you can reach us via email hochschulberatung@asta.tu-berlin.de or during our office hours via Jitsi https://conference.astatu.berlin/Hochschulberatung (and soon also via service mobile phones).
Please make use of the AStA’s counselling services and write to us (and also to the other AStA counsellors e.g. BAföG). We are there for you even in these challenging times.
Sincerely,
Your university and student advisory service