Was ist ein Zuschussantrag?
Wenn du besondere finanzielle Schwierigkeiten hast, das Semesterticket zu bezahlen, dann kommt für dich ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage. Der Antrag auf Zuschuss ist dabei unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Ihr müsst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhaltet dafür auch ein ganz normales gültiges Semesterticket.
Falls der Antrag bewilligt wird, wird dir ein Teil des Ticketpreises oder der gesamte Betrag zurückerstattet.
Dieser Zuschuss wird aus dem Sozialfonds bezahlt, in den alle Studierenden mit ihrem Semesterbeitrag einzahlen. Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds könnt ihr stellen, wenn ihr nachweisen könnt, dass eine besondere Härte euch das Aufbringen des Semesterticketbeitrages erheblich erschwert, euer monatliches Einkommen euren Bedarf nicht überschreitet und ihr nicht über Vermögen verfügt. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach den gemachten Angaben, sondern ist auch von der Gesamtzahl aller bewilligten Anträge und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Ist der Sozialfonds nicht ausreichend, um alle vollständig auszuzahlen, gilt: Je mehr Studierende einen Zuschuss erhalten, desto geringer wird die Zahlung für jede einzelne Person! Bei der Verteilung der Mittel werden das Verhältnis von Einkommen und Bedarf, der Zeitraum, für den die Härtegründe bestehen, und der Umfang von Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt.
Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall im Semesterticketbüro beraten lassen. Wir helfen euch gerne! So können eventuelle Fragen gleich im Voraus geklärt und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
Die Anträge werden nach der aktuellen Sozialfondssatzung berechnet. Hier findet ihr die Satzung der TU, die Satzung der UdK und die Satzung der ASH. Verschafft euch einen Überblick anhand der Erklärungen zum neuen Antrag.
Besondere Härten können sein:
- die Anfertigung der Studienabschlussarbeit,
- eine nicht oder nur gering vergütete berufspraktische Tätigkeit,
- für ausländische Studierende die Einschränkung der Arbeitserlaubnis,
- die Situation als Alleinerziehende(r),
- eine kostenaufwändige Ernährung wegen einer Behinderung oder Krankheit,
- Schwangerschaft,
- eine Erwerbsminderung,
- die Berechtigung zu Eingliederungshilfe,
- Kind(er),
- ein besonders geringes Einkommen,
- hohe Kosten für die medizinische Versorgung,
- Kosten für Rückzahlungen an Ämter, Gerichtsgebühren
- Während der Corona-Pandemie und bei einer hohen Inflation (Inflationsrate von 3,0% in mind. einem Monat im Verhältnis zum Vorjahresmonat) konnten alle Studierenden pauschal den Härtgrund Pandemie/Inflation geltend machen. Seit dem SoSe25 trifft dieser Zuschussgrund nicht mehr zu.
Welche Fristen gibt es?
Die Frist für Zuschussanträge zum Semesterticket endet jeweils zum Rückmeldeschluss (für Studierende, die sich zurückmelden) bzw. sechs Wochen nach Immatrikulation (für Studierende, die sich neu immatrikulieren). Der Rückeldeschluss im SoSe25 war der 31.03.25
Wie stellt man einen Zuschussantrag?
Als erstes müsst ihr bis zur Frist das ausgefüllte Formular bei uns einreichen. Das könnt ihr auch schon machen, bevor ihr den Semesterbeitrag überwiesen habt. Als nächstes erhaltet ihr einen Nachfragebrief von uns, in dem wir euch nach den Nachweisen für eure angegebenen Härtegründe fragen. Die Nachweise könnt ihr dann per Post, per Email oder mit dem Upload-Tool bei uns abgeben. Daraufhin bearbeiten wir euren Antrag, und geben euch Bescheid, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Falls euer Antrag angenommen wurde, bekommt ihr dann (anteilig) Geld für das Semesterticket zurück.
Unser Ziel ist es natürlich so viele Zuschüsse wie möglich noch vor der Rückmeldefrist der Universität auszahlen zu können. Das gelingt uns jedoch nicht immer. Bitte seht davon ab kurz vor der Rückmeldefrist bei uns nachzufragen, wie lange die Bearbeitung eures Antrags noch dauert. Das kostet Zeit, die wir lieber für die Bearbeitung verwenden würden.
Bitte achtet bei den Nachweisen auf die jeweiligen Berechnungszeiträume: Für das Sommersemester 2025 werden Nachweise aus dem Zeitraum von August 2024 bis einschließlich Januar 2025 benötigt. Für das Wintersemester 25/26 benötigen wir die Nachweise aus dem Zeitraum von Februar 2025 bis einschließlich Juli 2025. Die korrekten Zeiträume stehen natürlich auch in unseren Nachfragebriefen. Nachweise können bei uns im Büro zu den Sprechzeiten umsonst kopiert werden.
Per E-Mail geschickte Nachweise nehmen wir nur an, wenn ihr sie uns in einer pdf-Datei zuschickt. Bitte schickt uns KEINE JPGs, wir können diese aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
Formular für den Zuschussantrag:
Bitte füllt dieses Formular aus:
Dabei können euch folgende Dokumente helfen:
Falls ihr noch Fragen habt, zögert nicht fühzeitig zu unserer Sprechstunde zu kommen! Wir helfen euch gerne weiter.
Aktuelles zum Bearbeitungsstand der Zuschussanträge
Aufgrund unseres Umzuges im Juni 2025 sind wir mit den Zuschuss Anträgen in Verzug geraten. Bitte seht von Nachfragen ab, damit wir uns auf die Bearbeitung eurer Anträge konzentrieren können. Wir informieren euch wenn es Neuigkeiten zu euren Anträgen gibt!
Danke für euer Verständnis!