Antragsfristen beachten! |
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Zum Zuschussantrag gehört folgendes Formular:
Die Frist für Anträge auf einen Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket endet jeweils zum Rückmeldeschluss (für Studierende, die sich zurückmelden) bzw. sechs Wochen nach Immatrikulation (für Studierende, die sich neu immatrikulieren). Was ist ein Zuschussantrag?Wenn ihr besondere finanzielle Schwierigkeiten habt, das Semesterticket zu bezahlen, dann kommt für euch unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage. Der Antrag auf Zuschuss ist dabei unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Ihr müsst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhaltet dafür auch einen ganz normalen, als Semesterticket gültigen Studierendenausweis. Falls der Antrag bewilligt wird, wird ein Teil des Ticketpreises oder der gesamte Betrag zurückerstattet. Besondere Härten können sein:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach den gemachten Angaben, sondern ist auch von der Gesamtzahl aller bewilligten Anträge und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Ist der Sozialfonds nicht ausreichend, um alle vollständig auszuzahlen, gilt: Je mehr Studierende einen Zuschuss erhalten, desto geringer wird die Zahlung für jede(n) Einzelne(n)! Bei der Verteilung der Mittel werden das Verhältnis von Einkommen und Bedarf, der Zeitraum, für den die Härtegründe bestehen, und der Umfang von Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt. Die Anträge werden nach der aktuellen Sozialfondssatzung berechnet. Hier findet ihr die Satzung der TU, die Satzung der UdK und die Satzung der ASH. Verschafft euch einen Überblick anhand der Erklärungen zum neuen Antrag. Wir freuen uns, wenn eure Nachweise so präzise wie möglich sind. Deshalb haben wir für euch hier ein Muster, das euch Kopierkosten und uns unnötiges Suchen spart. Auch wenn ihr den Beitrag für die Universität noch nicht überwiesen habt, könnt ihr einen Antrag bei uns stellen. Bitte zunächst nur das ausgefüllte Formular bis zur Frist bei uns abgeben. Ihr erhaltet dann einen Nachfragebrief von uns, erst dann müssen Nachweise eingereicht werden. Bitte achtet bei den Nachweisen auf die jeweiligen Berechnungszeiträume: Für das Sommersemester 2019 werden Nachweise aus dem Zeitraum von August 2018 bis einschließlich Januar 2019 benötigt. Für das Wintersemester 19/20 benötigen wir die Nachweise aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis einschließlich Juli 2019. Die Zeiträume stehen natürlich auch auf unseren Nachfragebriefen. Nachweise können bei uns im Büro zu den Sprechzeiten umsonst kopiert werden. Per E-Mail geschickte Nachweise nehmen wir nur an, wenn ihr sie uns in EINER pdf-Datei zuschickt.
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