Studierende der Technischen Universität Berlin, die kein eigenes Smartphone besitzen oder deren Smartphone nicht mit der S-Bahn Berlin App kompatibel ist, können das Deutschlandsemesterticket als Chipkarte erhalten. Die Anzahl an Chipkarten ist auf 1% aller Studierender der TU Berlin begrenzt.
Chipkarte muss für jedes Semester neu beantragt werden
Eine Chipkarte aus dem vorherigen Semester verlängert sich nicht automatisch. Wenn du weiterhin eine Chipkarte nutzen möchtest, musst du für das neue Semester erneut einen Antrag stellen.
Eine Chipkarte kann beantragt werden, wenn
- du kein eigenes Smartphone besitzt oder
- dein Smartphone nicht mit der S-Bahn Berlin App kompatibel ist.
Wenn du ein kompatibles Smartphone besitzt, die digitale Nutzung des Tickets aber lediglich nicht möchtest, besteht keine freie Wahl zwischen Handyticket und Chipkarte.
Prüfe zunächst, ob du dein Smartphone aktualisieren kannst:
- iOS: Version 16.7 oder neuer
- Android: Version 8 oder neuer
Wenn dein Smartphone auf eine dieser Versionen aktualisiert werden kann, kannst du das Deutschlandsemesterticket regulär als digitales Ticket über die S-Bahn Berlin beantragen.
Ist eine Aktualisierung auf die erforderliche Version nicht möglich, gilt dein Smartphone als nicht kompatibel. In diesem Fall kannst du eine Chipkarte beantragen.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, reiche bitte folgende Unterlagen ein:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Chipkarte
- deinen Gebührenbescheid als Nachweis deiner Ticketberechtigung
- deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Den Gebührenbescheid findest du im TU-Portal wo dir deine Immatrikulationsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen lässt du uns entwerder
- per Post,
per Upload-Tooloder- in einer verschlüsselten Email zukommen lassen
Wir prüfen zunächst, ob dein Antrag vollständig ist. Anschließend werden deine Daten an die S-Bahn Berlin weitergeleitet und die Chipkarte bestellt.
Die Bearbeitung kann insbesondere zu Beginn des Semesters etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die S-Bahn prüft anschließend, ob unter deiner Matrikelnummer bereits ein digitales Semesterticket aktiviert wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Chipkarte erstellt und an die zuständige Stelle der TU Berlin geschickt.
Sobald die Chipkarte eingetroffen ist, wirst du darüber informiert und kannst sie entsprechend den angegebenen Abholzeiten abholen.
Wichtig: Mit der Beantragung der Chipkarte wird die Möglichkeit zur Nutzung des digitalen Tickets gesperrt.
Wenn du im Laufe des Semesters von der Zahlung bzw. Nutzung des Semestertickets befreit wirst, kann die Befreiung für noch nicht angebrochene Monate gegebenenfalls erst bearbeitet werden, wenn die Chipkarte zurückgegeben wurde.
