03 Aug.

Wichtige Infos zum Leistungsnachweis für Studierende mit BAföGförderung

Was ist der Leistungsnachweis? 

Zum Ende des 4. Semester wird der Leistungsnachweis im BAföG fällig. Ihr müsst dem BAföG-Amt beweisen, dass ihr innerhalb der Regelstudienzeit studiert (also zum Beginn des 5.  Fachsemesters ca. 120 Leistungspunkte habt). Um den Leistungsnachweis zu erbringen, gibt es die Möglichkeit das Formblatt 5 zu nutzen oder eure Notenübersicht einzureichen. Wir empfehlen euch immer das Formblatt 5 zu nutzen und NICHT die Notenübersicht einzureichen!

Leistungsnachweis unter 120 LP

In einigen Studiengängen der TU wird der positive Leistungsnachweis schon ab 60 LP ausgestellt. ABER: Habt ihr weniger als 120 LP, meldet euch unbedingt vor Ausstellung des Leistungsnachweises bei uns in der Beratung! Meistens lassen sich Gründe finden, den Nachweis zu verschieben und somit länger mit Bafög Förderung zu studieren. Denn nach positivem Leistungsnachweis werdet ihr nur noch zwei Semester gefördert. Lasst ihr euch mit weniger als 120 LP einen positiven Leistungsnachweis ausstellen, müsst ihr innerhalb von zwei Semester 180 LP erreichen.

Mehr Infos findet ihr in unserem FAQ: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/#i)-Leistungsnachweis-(Formblatt-5)-und-Verschiebung-des-Leistungsnachweises