Weiterhin keine Anrechnung des „systemrelevanten“ Einkommens im BAföG, auch über den 31.03.22 hinaus!
Wie uns auf Nachfrage eine zuständige Person aus der Berliner Senatsverwaltung mitteilte und jetzt auch das Bildungsministeriums des Bundes auf ihrer Website bestätigt, wird ein zusätzliches Einkommen in „systemrelevanten“ Tätigkeiten im BAföG weiterhin nicht als Einkommen angerechnet. Hinweis: auf der Seite des Bundesministerium wurde verkündet, dass die Regelung von der Bundesregierung auch über den 31. März hinaus verlängert wurde! Die Regelung gilt bis einschließlich Dezember 2022.
Wer also aufgrund der Pandemie einen Job ausübt oder im alten mehr Stunden ableistet, der*dem wird das zusätzliche „systemrelevante“ Einkommen im BAföG nicht als Einkommen angerechnet. Dies ermöglicht euch deutlich mehr als die üblichen 5.400 € im Jahr zu verdienen – nochmals: nur unter der Voraussetzung dass die Tätigkeit als „systemrelevant“ eingestuft wird – ohne dass dies angerechnet wird. Dies geht in einigen Fällen auch rückwirkend.
Bisher war diese Regelung an die „pandemische Lage nationaler Tragweite“ gekoppelt, welche im November ausgelaufen ist. Das Bundesministerium hat nun aber verkündet, dass die Regelung jetzt nicht mehr an diese rechtliche Einschränkung gekoppelt ist und somit noch über das Wintersemester 2021/2022 ein erhöhter Zuverdienst möglich ist.
Hier könnt ihr die aktualisierte Regelung unter 8. nachlesen: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona.html
Wichtig: Die Regelung greift nur, wenn eurer Zuverdienst aufgrund der Pandemie existiert und „systemrelevant“ ist. Also wenn ihr z.B. aufgrund der Pandemie mehr Stunden arbeitet als sonst, oder einen Job (z.B. im Impf-/Testzentrum) nur aufgrund der Pandemie in einer „systemrelevanten“ Tätigkeit ausübt. Ihr braucht dafür eine Bescheinigung eures Arbeitgebers, welche dies nachweist. Aber z.B. auch Tutor*innen Jobs an der TU werden teilweise als systemrelevant eingestuft, also wenn ihr Fragen dazu habt, kommt gerne in unsere BAföG- und Sozialberatung!
Wir beraten Dienstags und Freitags per Video, dafür müsst ihr euch einen Termin buchen. Hier könnt ihr euch einen Termin buchen und euch informieren: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/
Hier findet ihr unser FAQ zu Fragen rund um Studienfinanzierung in Zeiten von Corona: https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/corona-folgen-studienfinanzierung/