18 März

Semesterticket im „Corona-Notbetrieb“ – Kulanz statt Extrakosten für Erstsemester!

Pressemitteilung des Semtix-Ratschlags der Berliner Verfassten Studierendenschaften vom 26.März 2020

+++ Fahrtberechtigung für Erstsemester verweigert +++ miserable Kommunikation des VBB +++ eine wirkliche kulante Regelung ist nötig +++ solidarisch finanzierter ÖPNV für alle?

Am 20.03.2020 erhielt der Semtix-Ratschlag1 eine E-Mail vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). In dieser wird mitgeteilt, dass Erstsemester, denen aufgrund des Corona-Notbetriebs in den Universitätsverwaltungen aktuell kein Semesterticket zugesendet werden kann, auch keine Fahrtberechtigung erhalten sollen. Stattdessen sollen sich die Studienanfänger_innen Einzelfahrscheine kaufen, obwohl sie bereits den Ticketpreis von 193,80 € überwiesen haben. Eine Rückerstattung der Tickets ist nicht vorgesehen.
Für all diejenigen Studierenden, die ihr Ticket semesterweise an speziellen Automaten verlängern lassen müssen und dies aufgrund der Schließung der Uni-Gebäude aktuell nicht tun können (betrifft u.a. HU, FU & BHT), hat der VBB außerdem eine „Kulanz“-Regelung verfügt. Diese Tickets sollen bis zum 30.04.20, also einen Monat über das Semesterende hinaus, in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung als Fahrtberechtigung ausreichen.

„Diese Stellungnahme vom VBB hat uns aus verschiedenen Gründen sehr negativ überrascht“, so Marlene Krause, die für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der UdK im Semtix-Ratschlag sitzt: „Zuvor hat keinerlei Kommunikation mit uns stattgefunden, obwohl wir als Studierendenschaften laut Berliner Hochschulgesetz die Vertragspartner_innen der Verkehrsunternehmen sind. Über Umwege haben wir davon erfahren, dass es teils schon Vorabgespräche zwischen VBB und Hochschulleitungen gab. Diese Episode reiht sich in eine problematische Informationspolitik ein, die den ASten dieser Tage entgegenschlägt. Wir bleiben außen vor, wenn es darum geht, Regelungen im Umgang mit der Krise zu finden. Klar, dass dann Entscheidungen zu Ungunsten der Studierenden fallen.“

Andreas Krämer von der Landes-ASten-Konferenz (LAK) kritisiert: „Dass Studierende, die das Ticket bereits gekauft haben, keine Fartberechtigung erhalten sollen, ist schlichtweg eine Frechheit. Insbesondere die Argumentation des VBB, dass derzeit keine Veranstaltungen an den Unis stattfinden und demnach keine Fahrtwege für Studierende anfallen, finden wir zynisch. Nicht nur für Kommiliton_innen mit Jobs in der Pflege oder im Einzelhandel muss die Mobilität gewährleistet sein. Auch der Gang zur Ärztin oder die Versorgung von Risikogruppen sind notwendige Wege, die zurückgelegt werden müssen und im übrigen auch vom Semesterticket-Vertrag zwischen Studierendenschaften und Verkehrsunternehmen abgedeckt sind.“

Hannah Rothkegel, für den AStA TU im Semtix-Ratschlag, fasst zusammen: „Wir fordern eine „Kulanz“-Regelung, die diesen Namen verdient. Studierende, die für ihr Ticket bezahlt haben, müssen selbstverständlich den ÖPNV nutzen können. Wenn es Probleme mit der Versendung oder der Validierung von Semestertickets gibt, muss die Immatrikulationsbescheinigung bis auf weiteres als Fahrtberechtigung anerkannt werden. Außerdem sollte der VBB nicht vergessen, dass das solidarisch finanzierte Semesterticket eine gesicherte Einnahmequelle bedeutet, gerade in Zeiten, in denen deutlich weniger Einzelfahrscheine verkauft werden.“

Andreas Krämer von der LAK geht noch einen Schritt weiter: „In diesen Zeiten könnte ein für alle Berliner_innen solidarisch finanzierter ÖPNV sinnvoll erprobt werden. Kontrollen in Bus und Bahn finden ohnehin nicht mehr statt. Die Studierenden tragen mit 193,80 € pro Semester bereits ihren Teil zu einer solchen solidarischen Lösung bei. Hier ist natürlich nicht nur der VBB gefragt, sondern auch die Berliner Regierungsfraktionen“

Unter folgender Mail-Adresse steht der Semtix-Ratschlag für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung:

semtix[at]lak-berlin.de

  1. Zusammenschluss von Vertreter_innen der ASten von ASH, TU, HU, FU, BHT und UdK, die die Konditionen des Semestertickets entsprechend dem Berliner Hochschulgesetz §18a mit den Verkehrsunternehmen verhandeln