14 Apr

Newsletter mit Infos zu BAföG, Hartz IV, Heizkosten & Co. – AStA Sozialberatung SoSe 22

Liebe Kommiliton*innen,

wir begrüßen euch mit unserem neuen Newsletter aus der AStA TU BAföG- und Sozialberatung im Sommersemester 2022. Wir beraten Studierende solidarisch und parteiisch rund um Fragen der Studienfinanzierung und Co. In unserem neuen Newsletter, welcher zu Beginn jedes Semesters verschickt werden soll, sollen euch die relevanten Neuigkeiten und Änderungen rund um die Themen unserer Beratung gebündelt zugänglich gemacht werden.

Wir wollen euch als erstes auf zwei online Infoveranstaltungen hinweisen, die wir wie üblich zu Beginn jedes Semesters veranstalten:

Übersicht des Newsletters

1. BAföG

1.1 Verlängerung der „individuellen Regelstudienzeit“1.2 „Systemrelevantes“ Einkommen

1.2 „Systemrelevantes“ Einkommen

1.3 50 Jahre BAföG – kein Grund zum Feiern!

1.4 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu höheren Regelsätzen

1.5 Heizkostenzuschlag

1.6. Kleine BAföG „Reform“ zum WiSe 22/23

2. Hartz IV

2.1 Heizkosten

2.2 Vereinfachte Antragstellung

3. Wohngeld

3.1 Erhöhung

3.2 Heizkostenzuschlag

4. Sonstiges

4.1 Energiepauschale von 300€

4.2 Kinderzuschlag

4.3 Zuschuss zum Semesterticket

4.4 ÖPNV – „90 Tage, 9€“

1. BAföG

1.1 Verlängerung der „individuellen Regelstudienzeit“

Wie die drei Semester davor, war auch das Wintersemester 21/22 wieder ein sogenanntes „Corona Semester“, wodurch eure „individuelle Regelstudienzeit“ erhöht wurde. Für BAföG-Empfänger*innen bedeutet dies eine längere Förderungshöchstdauer. Wenn ihr im Wintersemester noch in eurer Regelstudienzeit studiert habt, reicht ein normaler Folgeantrag. In anderen Fällen meldet euch gerne bei uns in der BAföG- und Sozialberatung.

Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/artikel/individuell-verlaengerte-regelstudienzeit-gilt-auch-in-diesem-wintersemester-2021-2022/

1.2 „Systemrelevantes“ Einkommen

Wer aufgrund der Pandemie einen als „systemrelevant“ eingestuften Job ausübt oder wegen der Pandemie mehr Stunden ableistet, der*dem wird das zusätzliche „systemrelevante“ Einkommen im BAföG bis mindestens Ende Dezember 2022 nicht als Einkommen angerechnet. Ihr braucht dafür eine Bescheinigung eurer Arbeitgeber*in, welche dies nachweist. Dies ermöglicht euch deutlich mehr als die üblichen 5.400 € im Jahr zu verdienen, ohne dass dies bei eurem BAföG angerechnet wird. Das gilt in einigen Fällen auch rückwirkend.

Hier könnt ihr die aktualisierte Regelung unter 8. nachlesen: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona.html

Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/artikel/weiterhin-keine-anrechnung-des-systemrelevanten-einkommens-im-bafoeg/

1.3 50 Jahre BAföG – kein Grund zum Feiern!

Wir als AStA TU unterstützen die Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern!“ zu einer dringend notwendigen und grundlegenden Reform des BAföG! Die Forderungen des Bündnisses könnt ihr hier nachlesen. Unterschreibt auch die Petition für ein gerechteres BAföG.

Weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/pressemitteilung/50-jahre-bafog-kein-grund-zu-feiern/

1.4 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu höheren Regelsätzen

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021, erscheint es möglich, dass die BAföG Regelsätze verfassungswidrig sind (weil sie zu niedrig sind). Damit ihr bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit Geld zurückbekommt, empfehlen wir euch bei jedem neuen BAföG Bescheid innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen, um später von einer möglichen nachträglichen Erhöhung zu profitieren. 

Mehr Infos dazu findet ihr hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg

1.5 Heizkostenzuschlag

Im Kabinett wurde aufgrund der steigenden Energiepreise ein Heizkostenzuschlag für Studierende im BAföG beschlossen. Studierende, die in diesem Zeitraum BAföG oder Aufstiegs-BAföG bezogen haben und nicht bei ihren Eltern gelebt haben, können einen Antrag auf Zuschuss stellen (anders als im Wohngeld muss selbstständig ein Antrag gestellt werden, um den Zuschuss zu erhalten!). Der Zuschuss beträgt für alle, unabhängig vom Einkommen, Unterhalt etc. pauschal 230 €. Weitere Infos und bald dann den Antrag findet ihr hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

1.6. Kleine BAföG „Reform“ zum WiSe 22/23

Im Kabinett wurde ein BAföG-Reförmchen zum kommenden Wintersemester 22/23 beschlossen. Wichtige Neuerungen sind die höheren Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die deutlich höhere Altersgrenze für den BAföG-Bezug (von 30/35 auf 45 Jahre!) und die viel viel höhere Vermögensgrenze bei den BAföG-Bezieher*innen (von 8.200 auf 45.000€). Wenn ihr bisher aufgrund des Alters, des Einkommens eurer Eltern oder eures Vermögens kein BAföG bekommen habt, könnte es sich lohnen es im WiSe 22/23 nochmal zu probieren! Bei Fragen kommt zu uns in die Beratung. Wir werden sobald das überarbeitete Gesetz beschlossen wurde, auch nochmal Infos dazu auf der AStA Website bereitstellen. 

2. Hartz IV

2.1 Heizkosten

Für ALG-II-Empfänger*innen gibt es leider keinen gesonderten Heizkostenzuschlag. Allerdings gibt es seit März 2020 ein Sozialschutzpaket, durch welches eine sogenannte Angemessenheitsfiktion der Mietkosten gibt, es heißt: auch wenn eure Wohnung bzw. die Heizkosten zu teuer sein sollten, müssen die Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Außerdem gibt es im Zuge des Energie-Pakets für alle ALG-II-Empfänger*innen eine 200€ einmal Zahlung: https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/

2.2 Vereinfachte Antragstellung

Im Zuge des o.g. Sozialschutzpaket gibt es eine sogenannte vereinfachte Antragstellung, die euch den Zugang zu Hartz IV vereinfachen soll. Neben der schon genannten Angemessenheitsfiktion betrifft dies vor allem das Wegfallen der Vermögensprüfung.

3. Wohngeld

3.1 Erhöhung

Seit dem 1.1.2022 gibt es eine sogenannte „automatische“ Erhöhung des Wohngeldes alle zwei Jahre. Dies soll verhindern, dass Wohngeld Bezieher*innen wieder aus dem Bezug herausfallen, wenn sie beispielsweise gering höhere Löhne bekommen – u.a. im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bauen-wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html 

3.2 Heizkostenzuschlag

Im Zuge des zweiten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass Wohngeld Bezieher*innen einmalig einen 270€ Heizkostenzuschuss bekommen: https://www.tagesspiegel.de/politik/das-ampel-entlastungspaket-wegen-putins-krieg-wie-es-dazu-kam-was-es-bedeutet-wie-viel-es-kostet/28197398.html 

4. Sonstiges

4.1 Energiepauschale von 300€

Neben den genannten Zuschüssen sollen alle Menschen in steuerpflichtigen Einkommensverhältnissen eine Energiepauschale von 300€ durch ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Wichtig hierbei ist, der Arbeitgeber übernimmt lediglich die Auszahlung, das Geld kommt vom Bund. Im Entwurf steht „allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt“. Davon dürften auch Studierende profitieren, wenn sie NICHT auf Minijobbasis (450€ Job) angestellt sind. Ganz klar ist es aber leider noch nicht, wie das Ganze ausgestaltet wird. Auch für Selbstständige soll die Pauschale kommen: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/03/koalition-energie-benzin-entlastung-unterstuetzung-entlastung.html 

4.2 Kinderzuschlag

Im Sommer bekommen alle Familien mit Kindern einen einmaligen Zuschlag von 100€ für alle Kindergeld berechtigen Kinder, solltet ihr also noch Kindergeld berechtigt sein, sprecht doch am besten mit euren Eltern ab, was ihr mit dem Geld macht. Außerdem gibt es für alle Kinder in „prekären“ Situationen pro Monat 20€, was eine Vorstufe zu dem noch kommenden und neugeordneten Kindergeld darstellt: https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/

4.3 Zuschuss zum Semesterticket

Wie jedes Semester können Studierende mir geringem Einkommen einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Die Frist für das kommende Semester ist leider schon um. Hier findet ihr weitere Infos: https://asta.tu-berlin.de/semtix/ 

4.4. ÖPNV – „90 Tage 9€“

Auch wurde im Zuge des Entlastungspaket ein für drei Monate geltendes vergünstigtes Ticket für den ÖPNV beschlossen. Es soll im Monat 9€ kosten. Inzwischen gibt es viele Hinweise darauf, dass die von der Vergünstigung auch Abo-Kund*innen und vermutlich auch Studierende mit Semesterticket profitieren sollen, ob wirklich auch Studierende profitieren und wann bzw. wie das geschehen soll, ist leider weiterhin unklar. Wir werden aber natürlich weiter Updates auf unserer Website geben: https://asta.tu-berlin.de/ 



Wir wünschen euch ein gutes und solidarisches Sommersemester 2022!