14 Apr

Hartz 4 als Darlehen für Studierende – Musterantrag

Der AStA Wuppertal hat mit dem Verein Tacheles einen Musterantrag für Hartz 4 als Darlehen (§27 SGB II Abs 3 Satz 1) für Studierende veröffentlicht.

Das Geld soll schnell beantragbar sein.  Und,  Zitat Tacheles : die Rückzahlung am Ende des Studiums soll „unbillig sein“ kann also rechtlich zurückgewiesen werden, solltet ihr es nicht zurückzahlen können.

ALG II für Studierende während der Corona-Kriese

* es gilt aber nur für Studis , die in Deutschland Hartz 4 beziehen dürfen, es gilt nicht für Studis die nur ein studierenden Visum haben.

Zudem besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit bis zum 18.05.20 ein Urlaubssemester bzw. Teilzeitstudium zu beantragen. Auch so könnt ihr ALG2 beziehen. Der Vorteil davon ist das es dann kein Darlehen ist, ihr das Geld also nicht zurückzahlen müsst! Infos haben wir für euch Hier unter Arbeitslosengeld zusammengestellt. Dies ist auch  für EU- Bürger*innen möglich.

Für Nicht EU Bürger*innen

Zu dem können nun Nicht-EU-Bürger*innen, die einigen Aufenthaltstiteln mit der Nebenbestimmung : „Erlischt mit Bezug von Leistungen
nach dem SGB II/ XII oder AsylbLG“. Auch ALG II beziehen, da diese Regelung in Berlin momentan außer Kraft gesetzt ist. Du kannst für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis 17.06.2020 Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sollte die Corona-Pandemie vorbei sein (orientiert wird hier momentan auf den 17.06.2020 )und du möchtest deinen Aufenthaltstitel verlängern, musst du allerdings wieder nachweisen, dass du ohne ergänzende Sozialleistungen überleben kannst. International Studierende können zudem beim Studierendenwerk ein Notfalldarlehen beantragen.

Ergänzende Infos zu ALG II:
http://basta.blogsport.eu/2020/04/10/corona-hartz-iv-ein-kleiner-ratgeber/

Weitere ausführliche Infos von uns zu Finanzierungslücken aufgrund von Corona, findet ihr HIER