01 Apr

Die Auswirkungen von Corona auf euer Studium

Hier findet ihr zusammengefasst alle kurz- und langfristigen Veränderungen und neuen Regelungen für Prüfungen, Fristen und Studienorganisation.

Schriftliche Prüfungen

Seit dem 19.03.2020 finden keine schriftlichen Präsenz-Prüfungen mehr statt. Dies bedeutet für euch, dass ihr euch nicht extra von euren etwaigen Prüfungen abmelden müsst. Die Prüfungsanmeldungen werden automatisch storniert. Natürlich gilt eine abgesagte Prüfung auch nicht als verpasster/durchgefallener Prüfungsversuch, sondern wird nicht gezählt. Wenn die Prüfungen, die ihr geplant hattet, abzulegen, Wiederholungsversuche mit Jahresfristen waren, sowerden diese bis zum 31.03.2021 verlängert. Dies gilt sowohl für Prüfungsversuche, deren Jahresfrist am 31.03.2020endet als auch für die zum 31.09.2020. 

Für alle Prüfungen, die noch stattfinden (z.B. schriftliche Hausaufgaben) oder nur verschoben werden und NICHT komplett abgesagt wurden, gilt: Ihr könnt euch ohne Angabe von Gründen bis spätestens am Tag der Prüfung (jedoch rechtzeitig vor Beginn der Prüfung) abmelden. Ihr müsst dafür eine Mail an eurer zuständiges Prüfungsteam und die*den jeweilige*n Prüfer*in schreiben. Bei Abmeldung oder Rücktritt von einer Prüfung zählt der nicht angetretene oder abgebrochene Versuch nicht. Diese Info ist wichtig, da ihr bei ausfallenden Wiederholungsversuchen zwar von eurem aktuellen Versuch automatisch abgemeldet werdet, nicht aber von eurem gesamten Prüfverfahren an sich. Wenn eine von euch angemeldete Prüfung nur verschoben wird und dann ggf. in anderer Form stattfindet (ihr würdet dann eine Mail von der TU erhalten), seid ihr verpflichtet, teilzunehmen. Es sei denn ihr meldet sie ab. Nur diejenigen schriftlichen Prüfungen, die wirklich komplett ausfallen und im neuen Semester komplett neu geplant werden, werden automatisch storniert und ihr müsst nichts extra machen, damit der aktuelle Versuch nicht gilt. Aber auch da bleibt ihr im Prüfverfahren und müsst dann eben innerhalb der neuen Frist (31.03.2021) die Prüfung machen. Ihr seid nicht von der Prüfung an sich abgemeldet, sondern nur vom Versuch. Bitte beachtet diesen feinen, aber wichtigen Unterschied! 
Wenn ihr eurer Studium fast beendet habt und nur eine letzte bereits angemeldete Prüfungsleistung fehlt, dann gilt folgendes: Wurde die angemeldete Prüfung verschoben bzw. abgesagt, ist eine Rückmeldung für das Sommersemester möglich, aber nicht erforderlich. Ihr könnte das Prüfverhältnis grundsätzlich auch ohne Rückmeldung noch beenden. 

Einsichtstermine und Bescheidversand

Einsichtstermine in die Prüfungsunterlagen werden bis nach dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs ausgesetzt und finden nicht statt. Die einjährige Klagefrist gegen das Ergebnis einer Prüfung beginnen ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs. Gleiches gilt für die dreimonatige Frist für das Gegenvorstellungsverfahren oder für Anträge auf Annullierung. Bescheide werden aktuell nicht verschickt. 1. Weil keine neuen Prüfungen durchgeführt werden und 2. weil bei bereits durchgeführten Prüfungen, bei denen jemand durchgefallen ist, die Bescheide ebenso erst nach Wiederaufnahme des normalen Betriebes versandt werden. Dadurch gelten die Fristen auch erst nach Erhalt des Bescheides. Wer Anfang des Jahres durch eine Prüfung gefallen ist und dann sogar noch eine Exmatrikulations-Ankündigung oder sogar einen Exma-Bescheid erhalten hat, kurz bevor der Notbetrieb begonnen hat, der soll sich bitte bei uns per Mail melden. Es wird hier Kulanz gewährt und die Fristen verlängert, man muss das aber einzeln beantragen per Mail bei der TU. 

Hausarbeiten

Die Fristen für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten werden bis zur Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebs -mindestens aber bis zum 11.05.2020 – gehemmt/geblockt. Das heißt, sie laufen aktuell nicht weiter und liegen auf Eis.Erst ab diesem Zeitpunkt laufen eure Fristen, die Arbeiten zu beenden, wieder regulär weiter. Das bedeutet, falls ihr zum Zeitpunkt des Beginns des Notbetriebes bspw. noch exakt 4 Wochen Zeit hattet bis zur Abgabe, dann werden diese 4 Wochen eingefroren und laufen erst weiter, wenn der normale Studienbetrieb wieder aufgenommen wurde. Ziel ist, dass ihr eure volle Bearbeitungszeit ausnutzen könnt ohne das diese innerhalb des Notbetriebes liegt. 

Wenn ihr auf Grund der Situation von eurer Hausarbeit zurücktreten möchtet, könnt ihr dies per Mail an den*die jeweilige*n Prüfer*in und eurem Prüfungsteam tun, ohne dass euch ein Fehlversuch angerechnet wird. Ihr müsst euchaber bei einem Neuanfang eurer Arbeit ein neues Thema suchen. 

Online-Prüfungen

Im Augenblick ist die TU dabei in Absprache mit einzelnen Fachgebieten, mögliche Formen für Online-Prüfungenauszuprobieren, zu prüfen und einzurichten. Checkt regelmäßig eure Emails, ob es für eurer Fachgebiet solche Prüfungsangebote gibt. Ihr bekommt per Mail Bescheid, wenn eine eurer ursprünglich angemeldeten Prüfungen eventuell später online stattfinden wird. Wenn eine Prüfung, die ihr angemeldet habt, nur verschoben wird und dann in anderer Form stattfindet, werdet ihr NICHT automatisch komplett abgemeldet. Ihr bleibt angemeldet und müsstet dann eigentlich teilnehmen wie an eurer ursprünglich geplanten Prüfung ja auch. Die oben erwähnte automatische Stornierung mit neuer Frist zum 31.03.2021 passiert nur bei wirklich komplett ausfallenden Prüfungen, die dann neu stattfinden. Wenn ihr nicht teilnehmen wollt an so einer form-veränderten Prüfung, müsst ihr euch wie bereits beschrieben selbst per Mail abmelden bis vor der Prüfung, ansonsten bleibt ihr angemeldet und fallt wegen Versäumnis durch! 

Wenn ihr eine Online-Prüfung findet, an der ihr teilnehmen wollt, euch aber ursprünglich nicht angemeldet habt, könnt ihr euch über ein Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Dieses Formular findet ihr unter dem Direktzugang 186789 und ihr müsst es von eurem TU-Emailaccount (wichtig!) an eurer zuständiges Prüfungsteamschicken. 

Wahl- und Zusatzmodule

Da die Räumlichkeiten der TU für die Allgemeinheit im Augenblick geschlossen sind und ihr euch für Prüfungen im Wahl- bzw. Zusatzbereich anmelden wollt, müsst ihr auch eine Email an eurer Prüfungsteam schreiben. Dies kümmert sich auch um die Weiterleitung der gelben Laufzettel an die Prüfenden. Schaut regelmäßig in euren QISPOS/SAP-Account, ob eure Anmeldung dort verbucht ist, erst wenn das geschehen ist, seid ihr offiziell für die Prüfungen angemeldet. Wann und wie dann die Lehre und die Prüfung stattfindet, entscheidet sich die nächsten Wochen.

Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten

Wenn ihr Abschlussarbeiten anmelden möchtet, wendet euch per E-Mail an eurer zuständiges Prüfungsteam.

Eure fertigen Abschlussarbeiten könnt ihr entweder postalisch oder via Email abgeben. Wenn ihr eure Abschlussarbeit postalisch einschicken wollt, zählt für die fristgemäße Abgabe der Poststempel und nicht der Eingangsstempel der TU Berlin. Das heißt, wenn ihr zum Beispiel eure Arbeit am 31.03.20 abgegeben haben müsst und ihr rechtzeitig vor der letzten Leerung des Briefkastens an diesem Tag eure Arbeit in den Briefkasten geschmissen habt, habt ihr alles richtig gemacht. Bitte nehmt aber einen Menschen zum Briefkasten mit, der die Abgabe in den Briefkasten im Zweifelsfall bezeugen kann oder macht ein Foto von eurer Abgabe als Nachweis. 

Ihr könnt eure Abschlussarbeit aber auch digital über das Kontaktformular des Prüfungsamtes abgeben. Hierfür müsst ihr eure Arbeit als PDF-Datei abschicken. Zusätzlich müsst ihr das Anmeldeformular eingescannt beifügen (wichtig!). Da das Prüfungsamt die Anhänge ohne Einsicht an die Gutachter*innen weiterleitet, müsst ihr auch folgende Daten angeben:

  • Name:
  • Matrikelnummer:
  • Abschluss und Studiengang:
  • Namen der Gutachter*innen:
  • E-Mailadressen der Gutachter*innen 
  • Thema der eingereichten Arbeit

Der Name der Datei eurer Abschlussarbeit soll folgendermaßen lauten:   Abschlussarbeit_Matrikelnummer.pdf

Auch bei Abschlussarbeiten gilt (wie bei Hausarbeiten): Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten werden ab dem 12.3.2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt, also auf Eis gelegt, und laufen erst danach weiter. Sie verlängern sich also automatisch um die Zeit des Notbetriebes. 

Zeugnisse

Eure Zeugnisse können euch im Augenblick nicht zugeschickt werden. Wenn ihr dennoch dringend eine Bestätigung eures Abschlusses braucht, könnt ihr euch an eurer zuständiges Prüfungsteam wenden.
Falls ihr aber irgendeinen Nachweis sehr dringend braucht (z.B. für ein laufendes Gerichtsverfahren), dann könnt ihr den bekommen. Auch im Notbetrieb gibt es Mitarbeiter*innen in der Verwaltung vor Ort. Schreibt an die zuständige Stelle eine Mail und macht im Betreff sehr deutlich, warum ihr das sehr dringend braucht. Die Home Office Mitarbeiter*innen leiten solche Mails an die Einzelpersonen vor Ort weiter und die kümmern sich dann. Wenn das nicht klappt, mailt uns. 

Auslaufende Studien- und Prüfungsordnung

Wenn eure Prüfungs- und Studienordnung (StuPo) am 31.03.2020 oder am 30.09.2020 auslaufen sollte, habt ihr die Möglichkeit euer Studium bis zum 31.03.2021 noch nach dieser StuPo abzuschließen.

Ihr müsst hierfür keinen Antrag stellen.

Falls ihr eine Verlängerung über den 31.03.2021 benötigt, ist ein Härtefallantrag mit Begründung notwendig. Kommt dann bitte rechtzeitig zu uns in die Beratung. Die aktuelle Situation kann hierbei ein Grund sein, vor allem, wenn es euch unverschuldet einfach nicht möglich war, alles rechtzeitig nachzuholen, was ausgefallen ist. Es wäre aber gut, wenn ihr weitere Gründe hättet. Das können wir in der Beratung gemeinsam erörtern. Die Prüfungsausschüsse sind von der TU angehalten, extra viel Kulanz bei Einzelfällen gelten zu lassen. 

Auslaufende Diplomtudiengänge

Wenn euer Diplomstudiengang am 31.03.2020 ausläuft, wird dieser um ein Semester (SoSe 20) bis zum 30.09.2020verlängert. Ihr müsst euch dafür aber erfolgreich für das Sommersemester zurückgemeldet haben und die Gebühren bezahlt haben. Alle Fristen verlängern sich entsprechend wie bereits beschrieben. 

Wenn euch schon für euren auslaufenden Diplomstudiengang eine Verlängerung gewährt worden ist, die am 31.03.2020 ausläuft, gilt die Verlängerung für das Sommersemester 2020 ebenso. Denkt aber daran, dass ihr hierfür ebenso die Semestergebühren zahlen und euch rückmelden müsst!   

Wenn euer Studiengang am 30.09.2020 ausläuft, könnt ihr die Corona-Krise als Hauptgrund für einen Härtefallantragnehmen. Das geht vor allem, wenn es einfach nicht durch die TU möglich gemacht wurde, alles rechtzeitig nachzuholen, was ausgefallen ist. Bitte kommt dann zu uns in die Beratung. Eventuell finden wir gemeinsam weitere Gründe, die den Antrag stärken. Die Prüfungsausschüsse werden eure Anträge dann prüfen und die TU hat alle angehalten, besondere Kulanz walten zu lassen. 

Tan nicht verfügbar

Wenn ihr im Augenblick keinen Zugriff auf eure TAN-Liste habt, könnt ihr eine Einmal-Passwort via Videochat zwecks Identifizierung (WEBIDENT-Verfahren) folgendermaßen beantragen. Es geht von zuhause oder von unterwegs aus. 

1. Ihr braucht einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet mit Kamera​
2. Ihr braucht eine schnelle Internetverbindung​
3. Ihr überprüft auf folgender Website, ob euer Gerät für das Verfahren kompatibel ist:   https://check-webident.tubit.tu-berlin.de/
4.Ihr ruft die IT-Hotline +49 30 31428000 während deren Öffnungszeiten an (Montag bis Freitag 10:00 – 16:00 Uhr)
5. Ein*e ZECM-Mitarbeiter*in startet dann die Video-Sitzung
6. Zur Identitätsprüfung müsst euren Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen, damit Sicherheitsmerkmale überprüft werden können
7. Zum Abschluss erhaltet ihr über den Chat ein Einmal-Passwort, mit dem folgende Aktionen möglich sind:
                a) das Neusetzen des Passwortes
                b) die Generierung einer neuen TAN-Liste​

Infos zum Semesterticket findet ihr auch beim Semesterticketbüro des AStA!

Online-Studium

Die TU ist gerade dabei, Wege zu finden den Lehrbetrieb im kommenden Semester digital bestmöglich aufrecht zu erhalten. Vor allem Pflichtveranstaltungen sollen alle in irgendeiner form stattfinden. Es ist aber alles gerade noch im Prozess und wir sind in vielen Gespräche dabei. Es wird wahrscheinlich viele Videovorlesungen geben, die ihr zeitflexibel nutzen könnt. Auch sind Lehrveranstaltungen als Live-Videokonferenzen geplant für die Seminare, die aufDiskussion und aktive Gespräche angewiesen sind. Ziel ist der Erhalt der jeweiligen Lehrform und des Charakters der Seminare und Vorlesungen. Aber es ist zu früh, um hier etwas genaues zu veröffentlichen. 

Für die neuen Wege der Digitalisierung (es hat ja auch was Gutes, dass das endlich mal passiert), braucht ihr einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet und eine Internetverbindung. Das weiß die Uni und es gibt hier Gespräche, wie das gelöst werden kann. Tools und Lizensen werden gerade überprüft, gekauft und erweitert. Es soll alles nötige kostenfrei für Studierende zur Verfügung gestellt werden. Es steht bspw. auch ein Leihservice für Laptops gerade im Raum, der eingerichtet werden soll. Dieser beruht aber auf Bedarf und wird nicht pro forma aufgestockt. Das bedeutet, wenn ihr davon Gebrauch machen wollte, meldet euch bei der allgemeinen Studienberatung der TU. Diese sammeln den Bedarf und geben es an die entsprechende Stelle weiter, die gerade den Aufbau eines solchen Pools plant. Wir bleiben hier dran. 

Regelmäßige Updates

Da die Lage immer noch unübersichtlich ist und sich sehr schnell verändern kann, werden wir euch regelmäßig hier über neue Regelungen und Veränderungen informieren. Ihr könnt uns im Augenblick via Email hochschulberatung@asta.tu-berlin.de oder zu unseren Sprechzeiten via Jitsi https://conference.astatu.berlin/Hochschulberatung (und bald auch per Diensthandys) erreichen. 

Bitte nutzt die Beratungsangebote des AStA und schreibt uns (und auch den anderen AStA Beratungen z.B. BAföG). Wir sind auch in diesen herausfordernden Zeiten für euch da. 

Eure Hochschul- und Studienberatung