27 Sep

Bis 2. Oktober 2023 | Beantragung der 200-Euro-Energiepauschale (Einmalzahlung 200)

Viele Studierende haben die 200-Euro-Energiepauschale (Einmalzahlung 200) noch nicht beantragt. Oft wird als Begründung angegeben, dass der Beantragungsprozess zu aufwendig oder einfach nicht möglich war. Am 15. März 2023 wurden durch die TU Berlin an alle antragsberechtigten Studierenden PINs versendet, mit denen es sehr viel einfacher ist, die Energiepauschale zu beantragen.

Dies ist damit ohne Online-Ausweis oder Elster-Zertifikat möglich.

Die Beantragung dauert normalerweise unter 10 Minuten. Das Geld wird erfahrungsgemäß innerhalb von 3 Tagen an das von euch angegebene Konto überwiesen.

Die Beantragung der Energiepauschale (Einmalzahlung 200) ist nur noch bis zum 2. Oktober 2023 möglich. Die ursprüngliche Frist, 30. September 2023, wurde um 2 Tage verlängert.

Die E-Mails mit den PIN wurden um den 15. März 2023 von versand@zuv.tu-berlin.de versendet. Sie haben den Betreff
Einmalzahlung Energiekosten | one-off-payment energy costs
und
Einmalzahlung Energiekosten | one-off-payment energy costs (2).

Eine illustrierte Anleitung zur Beantragung gibt es beim Familienbüro der TU Berlin:

https://www.tu.berlin/familienbuero/services/aktuelles/beantragung-energiepauschale-fuer-studierende

Wenn ihr die PINs nicht erhalten habt, aber antragsberechtigt seid, meldet euch beim Studierendensekretariat. Ihr seid antragsberechtigt, wenn ihr am 1. Dezember 2022 an einer „in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte“ (i. s. d. BAföG) immatrikuliert wart und euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattet.

Links: