BAföG-Änderungen und Urteil zu BAföG-Sätzen (Widerspruch einlegen für ggf. rückwirkend höhere BAföG-Sätze!)
Liebe Kommiliton*innen,
wir wollen euch hiermit auf Änderungen im Bafög-Gesetz, sowie auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hinweisen:
Bafög-Änderungen
Ab dem 05.06.2024 treten neue BaföG-Änderungen in Kraft:
Das sogenannte „Flexibiliätssemester“ ermächtigt euch, entweder im Bachelor oder im Master, euren Bafög-Bezug um ein Semester zu verlängern und das ohne Angabe von Gründen.
Außerdem wurde die Frist zum Fachrichtungswechsel angehoben: Ihr könnt nun bis zum Anfang des 5. Semesters euren Studiengang wechseln und weiterhin Bafög gefördert werden.
Weitere Änderung:
– minimale Erhöhung der BaföG-Sätze
– Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte an die Minijobgrenze
– Höhere Freibeträge auf Einkommen der Eltern
– Einführung der Studienstarthilfe
– Einkommen minderjähriger Geschwister wird nicht mehr angerechnet
Alle Infos dazu hier:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php
Urteil zu Baföghöhe
Zudem wollen wir euch auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aufmerksam machen: Es wurde erneut festgestellt, dass die Bedarfsätze des Bafögs zu gering sind. Auch wenn das Berliner Urteil keine wegweisende Funktion hat, verstehen wir es als Hinweis darauf, dass auch das Bundesverfassungsgericht in dem laufenden Verfahren zu den Bedarfssätzen zu einem ähnlichen Schluss kommen wird. Wir empfehlen euch daher, Bafögbescheiden grundsätzlich zu widersprechen, um nach einer positiven Entscheidung entsprechende Ansprüche geltend machen zu können.
Alle Infos dazu hier: https://asta.tu-berlin.de/artikel/bundesverwaltungsgerichts-urteil-ermoeglicht-widerspruch-fuer-mehr-bafoeg/
Bei Fragen kommt gerne in unsere Beratung!
https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/
Allgmeine Infos auch bei uns im FAQ nach zu lesen: