29 Dez

„Individuell verlängerte Regelstudienzeit“ auch im WiSe 20/21 & SoSe 21 und finanzielle Hilfen für Studis

Die „individuell verlängerte Regelstudienzeit“ gilt auch im für das Wintersemester 2020/2021, das wurde vor zwei Wochen durch die Senatskanzlei in einer Pressemitteilung verkündet. Hier haben wir euch Infos dazu zusammengestellt, diese könnt ihr somit auch auf das Wintersemester 2020/2021 anwenden.

Überbrückungshilfen für Studierende

Ab 20.11.2020 gibt es wieder Überbrückungshilfen vom Bund – ihr könnt beim Studierendenwerk Berlin einen Antrag stellen. Die Hilfen laufen erstmal bis zum 31.03.2021 und ihr müsst sie jeden Monat neu beantragen. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden und können neben BAföG bezogen werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass ihr bei Antragstellung unter 500€ auf dem Konto habt, sonst ist ein Antrag zwecklos.

Zuschuss vom Studierendenwerk

Unabhängig von der aktuellen Krise gibt es vom Studierendenwerk Berlin normalerweise einen Zuschuss zum Studienstart als auch einen Zuschuss zum Studienabschluss. Den einmaligen Zuschuss könnt ihr wieder ab dem 11. Januar 2021 hier beim Studierendenwerk Berlin beantragen.

Technikfonds

Ab 06.01.2021 gibt es in Berlin wieder einen Technikfonds vom Studierendenwerk, wo ihr Zuschüsse zur technischen Ausstattung beantragen könnt.

Weitere Infos haben wir euch auf unserem Text „Corona: Folgen & Studienfinanzierung zusammengestellt!