Neue Regelung: Krankmeldung bei Prüfungen (BAföG-relevant!)
Seit dem Sommersemester 2025 akzeptiert die TU Berlin keine einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) mehr zur Krankmeldung bei Prüfungen. Stattdessen wird ein ärztliches Attest verlangt, das konkrete Symptome und deren Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit beschreibt.
Wir als BAföG- und Sozialberatung kritisieren diese neue Regelung. Sie erschwert den Nachweis einer Krankheit und benachteiligt Studierende in belastenden Situationen. Wir fordern faire und solidarische Bedingungen bei Krankheitsfällen im Prüfungszeitraum.
Immer häufiger hören wir, dass Studierenden geraten wird, sich „den Stress zu ersparen“ und sich einfach frühzeitig von Prüfungen abzumelden – ohne Attest. Achtung: Das kann gravierende Folgen für eure BAföG-Förderung haben! Ohne offiziellen Krankheitsnachweis ist ein späterer Nachweis gegenüber dem BAföG-Amt oft nicht mehr möglich. Im schlimmsten Fall gefährdet das eure Finanzierung – und damit euer Studium.
Warum das Attest wichtig ist:
Im BAföG gelten bestimmte Gründe (Übersicht hier und hier) als förderrelevant, z. B. Krankheit. Diese können genutzt werden, um:
- den Leistungsnachweis im Bachelor nach dem 4. Fachsemester aufzuschieben,
- die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus zu verlängern.
Ein korrekt eingereichtes Attest bei der TU ist der beste Weg, eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit später beim BAföG-Amt nachzuweisen.
Unser Tipp:
Lasst euch im Krankheitsfall unbedingt ein aussagekräftiges ärztliches Attest ausstellen und reicht es fristgerecht bei der Uni ein. Meldet euch nicht „einfach so“ von der Prüfung ab!
Selbst wenn ihr das Attest jetzt nicht fürs BAföG braucht – vielleicht tut ihr es ein paar Semester später. Sichert euch also frühzeitig alle Nachweise. Kommt bei Fragen gerne und frühzeitig in unsere BAföG- und Sozialberatung!