Häufig gestelle Fragen

Verfasste Studierendenschaft und AStA

Alle Studierenden der TU Berlin bilden eine verfasste Studierendenschaft. Die Verfasste Studierendenschaft ist im Berliner Hochschulgesetz manifestiert. Dort heißt es in § 18 Abs. 1:"Die immatrikulierten Studenten und Studentinnen einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst."

Die Studierenden haben also - parallel zu der Gremienstruktur der Akademischen Selbstverwaltung - ihre eigene, studentische Selbstverwaltung, die bestimmte, ebenfalls in o. g. Paragraphen festgelegte, Aufgaben zu erfüllen hat.

Dieser gemeinsame Körper ermöglicht uns, unsere Interessen als Studierende gemeinsam innerhalb der Universität, aber auch darüber hinaus, zu vertreten. Der Rahmen der gemeinsamen Interessen und ihrer Vertretung wird im Studierendenparlament (StuPa) ausgehandelt. Dessen Zusammensetzung bestimmt die Studierendenschaft jährlich durch Wahlen. Unabhängig davon kann sich die Studierendenschaft durch studentische Vollversammlungen organisieren.

Der allgemeine Studierendenausschuss wird durch das Studiererndenparlament gewählt. Mehr zu seiner Arbeitsweise erfahrt ihr auf der entsprechenden Unterseite

Im Rahmen der Semesterbeiträge entrichtet jede*r Studierende einen sogenannten Studierendenschaftsbeitrag. Weite Informationen findest du hier.






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In anderen Städten unterhalten die ASten solche Angebote – wir tun das nicht. Denn die TU Berlin hat bereits eine eigene Stellenbörse. Für kleinere Studi-Jobs ist ferner die studentische Jobvermittlung Heinzelmännchen des Studentenwerks die richtige Adresse.