Hochschul- und Studienberatung

Aktuelles

Sprechzeiten

Die Beratung findet jeden Mittwoch von 14 bis 18 Uhr und jeden Freitag von 11 bis 15 Uhr statt (Feiertage ausgenommen). Ihr könnt uns persönlich im Beratungsraum im TK-Gebäude besuchen, auch die Möglichkeit online an der Beratung teilzunehmen besteht an beiden Beratungstagen weiterhin (Hybrid-Beratung).

Wenn bei der Onlineberatung mehrere Leute gleichzeitig versuchen in die Beratung zu kommen, kann es zu Wartezeiten kommen. Leider sind diese Wartezeiten manchmal auch länger (30 Minuten oder mehr). Bitte habt Geduld, wir lassen euch in den Raum sobald ihr dran seid. Die Onlineberatung findet ihr unter:

https://conference.astatu.berlin/Hochschulberatung

Mo. / Mon.

Di. / Tue.

Mi. / Wed.

Do. / Thu.

Fr. / Fri.

Beratung

Wir haben eine Warteraum-Funktion (Lobby) in unserem Video-Tool (Jitsi). Damit können wir in den Beratungsgesprächen Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten. Solltet ihr euch einwählen, aber nicht direkt weitergeleitet werden, dann findet gerade ein Gespräch statt. Bitte wartet dann kurz. Ihr werdet weitergeleitet, sobald die bestehende Beratung fertig ist. Das kann manchmal leider auch 30 Minuten oder länger dauern. Ihr könnt solange einfach im Warteraum von Jitsi bleiben.

Wir sind aktuell in Präsenz, via Videokonferenztool oder via E-Mail erreichbar (hochschulberatung@asta.tu-berlin.de). Über die Festnetznummer sind wir momentan nicht erreichbar.

Allgemeines

Die Hochschul- und Studienberatung des AStA hilft euch bei allen Problemen rund ums Studium und vertritt eure Interessen vehement – im Gegensatz zu den meisten Studierendenangeboten der Hochschule. Durch langjährige Erfahrung als Studierende an der Hochschule können wir uns meist sehr gut in eure Lage versetzen und schrecken im Zweifelsfall auch nicht davor zurück, uns mit euch gegen die Hochschule zu stellen. Häufig in unserer Beratung auftretende Themen sind: Unterstützung beim Einklagen in einen Studiengang, Probleme mit Studien- und Prüfungsordnungen oder Prüfungsausschüssen, Hilfe beim Verfassen von Widersprüchen oder Gegenvorstellungsverfahren, Probleme mit (nicht bestandenen) Prüfungen, Zwangsberatungen oder Zwangsexmatrikulation, Funktionsstörungsatteste, Anwesenheitslisten sowie Anwesenheitspflicht oder auch datenschutzrechtliche Probleme – und natürlich jedes weitere Problem, bei dem ihr nicht weiter wisst! Für die reguläre, nicht anwaltliche Hochschul- und Studienberatung ist keine Terminvereinbarung notwendig. Komm dafür einfach während der Öffnungszeiten bei uns vorbei. Darüber hinaus bieten wir in rechtlich schwierigen Fällen eine anwaltliche Hochschul- und Studienberatung an. Diese ist für euch selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Schickt uns dazu bitte eine kurze Schilderung eures Falles an den unten angegebenen E-Mail-Kontakt. Da die Beratung häufig sehr überlaufen ist, bitten wir euch mit sämtlichen rechtlichen Fragen, die nicht das Hochschul- und Prüfungsrecht (oder die Hochschule im Allgemeinen) betreffen, zu unseren anderen anwaltlichen Beratungen zu gehen. Hochschulpolitisch versuchen wir dafür zu sorgen, dass das Studium an der TU für ausnahmslos alle Menschen studierbar wird und bleibt und nicht nur für jene, die es sich leisten können. Durch die undemokratische Machtverteilung an der Universität haben wir jedoch nur verhältnismäßig geringen Einfluss auf die Gestaltung von Studien- und Prüfungsordnungen. Das liegt vor allem an der professoralen Mehrheit in den Universitätsgremien. Dort haben die Hochschullehrer*innen immer die Mehrheit. Weiterhin beschäftigen wir uns mit dem freien Zugang zur Hochschule. Das Einklagen funktioniert ohne einen Anwalt. Einen ersten Überblick zum Thema gibt es z. B. beim Referent_Innen-Rat der HU und auf unserer gemeinsamen Infoseite einklage.de.

Einklagerunden

Habt ihr euch auf einen Studienplatz beworben und eine Ablehnung erhalten oder befürchtet, eine zu erhalten? Wir führen in den Semesterferien regelmäßig Einklage-Info-Veranstaltungen durch, bei denen wir euch die Möglichkeit des Einklagens umfangreich erklären wollen. Wir geben euch Infos und beantworten Fragen zum Ablauf des Einklageverfahrens, zum Kostenrisiko und haben auch die nötigen Vordrucke hier und können sie mit euch ausfüllen. Treffpunkt für die Termine ist jeweils der Warteraum des AStA. Die Frist für das Einklagen zum Sommersemester endet am 31. März und für das Wintersemester am 30. September, also jeweils immer zum Ende des vorhergehenden Semesters. Spätestens an diesem Tag müsst ihr das Verfahren eingeleitet haben, egal ob ihr bis dahin eine Ablehnung bekommen habt oder nicht. Vorab könnt Ihr euch auf einklage.de informieren. Wir veröffentlichen die Termine für die Inforunden und alle Infos dazu immer rechtzeitig vorher hier und unter „Aktuelles“.

Einklage zum Wintersemester 2024/2025

Für die Einklageberatung zum Wintersemester 2024/2025 sind momentan folgende Termine vorgesehen:

  • 25. Juli 2024 Dienstag, 30. Juli 2024, 14–16 Uhr in Präsenz im AStA TU Berlin
  • Dienstag, 20. August 2024, 14–16 Uhr in Präsenz im AStA TU Berlin
  • Donnerstag, 19. September 2024, 14–16 Uhr c. t., online unter https://conference.astatu.berlin/Hochschulberatung

Wir bitten um Voranmeldung per E-Mail an hochschulberatung@asta.tu-berlin.de, damit wir die Einklagerunden besser vorbereiten können.

Hinweis: Wir sind keine Rechtsberatung. Wir geben nur die Wege die eingehalten werden müssen weiter und können etwas aus den Erfahrungen der letzten Jahre berichten. Sollten Fälle komplizierter sein bieten wir auch eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt an. Termine werden nach Bedarf vergeben

Advising for suing the university for a course of studies:
Our appointments will be in German, if you have questions in this regard please visit our usual advising in the Hochschulberatung.

Auslaufende Studiengänge

Mehrere Tausend Studierende der TU Berlin sind noch heute für einen Diplom- oder Magisterstudiengang immatrikuliert. Ihr seid also nicht allein. Dennoch will die Universität alle diese Studiengänge möglich schnell Auslaufen lassen, wozu sie rechtlich auch die Möglichkeit hat. Das Berliner Hochschulgesetz räumt ihnen im § 126 dieses Recht ein. So sollen die Universitäten ein Datum festlegen, zu dem die Abschlussprüfung letztmalig ermöglicht wird. Danach gilt dann der Studiengang als eingestellt. Allen, die kurz vorm Abschluss stehen und eine Fristverlängerung brauchen, bleibt nur ein Härtefallantrag. Mehr Infos zu den Härtefallanträgen bei auslaufenden Studiengängen.

Studierendenrechte

Da in den letzten Monaten vermehrt Nachfragen kamen, wollen wir euch ermuntern, euch nicht jede Schikane von Dozent*innen gefallen zu lassen. Ihr habt als Studierende klare Rechte, auf die ihr euch berufen könnt. Um nachzuschauen, ob an euch gestellte Anforderungen in einer Lehrveranstaltung rechtswidrig sind, reicht oft schon ein Blick in die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (engl.). Die TU Berlin hat eine Übersicht der meisten relevanten Ordnungen und Gesetze als Lesefassungen.

Fristen

Oft kommen Studierende zu uns, bei denen knapp die Fristen abgelaufen sind, und denen wir daher nicht mehr helfen können. Damit das nicht passiert, kommt bitte mit Briefen der Hochschule, mit denen ihr nicht einverstanden seid, so bald wie möglich zu uns.

Hochschulrecht ist meistens Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht entscheidet oft die Einhaltung von Fristen über einen Rechtsanspruch. Dabei ist es egal, wie nachvollziehbar der Anspruch ist. Nach dem Ablauf von Fristen werden viele Angelegenheiten deutlich schwieriger oder sogar unmöglich.

Beachtet auch, dass viele rechtsverbindliche Bescheide mittlerweile nicht mehr per Post versendet werden, sondern in eurem Postfach in tuPORT hinterlegt sind.

Abgesehen von den Fristen, die die Universität euch stellt, solltet ihr selbst auch angemessene Fristen stellen, wenn ihr mit der Universität kommuniziert. In dem meisten Fällen antworten Stellen dann schneller oder schreiben gleich, dass es länger dauern kann.

Allgemeine Fristen

Auf den den Seiten des Studierendensekretariats gibt es eine Übersicht zu Fristen und Terminen im Laufe des Semesters. Darunter sind beispielsweise die Bewerbungsfristen für Studiengänge, aber auch Antragsfristen, die jeweils geltende Rückmeldefrist und die Vorlesungszeiten. Daneben gibt es noch weitere Fristen.

Einklagen auf einen Studienplatz

Solltet ihr der Meinung sein, dass ihr zu unrecht keinen Studienplatz bekommen habt, habt ihr die Möglichkeit, euch einzuklagen. Wie genau das funktioniert, erfahrt ihr in unseren Einklagerunden, die immer in den Semesterferien stattfinden. Die Termine dafür geben wir rechtzeitig vorher auf unserer Homepage bekannt.

WICHTIG: Um die Möglichkeit der Einklage zu eröffnen, müsst ihr unabhängig davon, ob ihr bereits eine Ablehnung erhalten habt, bei der Uni einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellen. Die Frist, bis zu der dieser Antrag bei der Uni eingegangen sein muss, ist der 31. März zum Sommersemester und der 30. September zum Wintersemester, also immer das Ende des jeweils vorhergehenden Semesters.

Für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, den ihr an das Verwaltungsgericht schickt, gelten dieselben Fristen. Für alles weitere kommt bitte zu unseren Einklagerunden.

Allgemeine Schreiben der Hochschule

Für die Berechnung von Antwort/Widerspruchsfristen gilt allgemein, dass der Poststempel plus 1–2 Tage als Datum angenommen wird, bei dem der Brief in eurem Briefkasten lag und ab dem die Frist beginnt. Überhaupt empfiehlt es sich, auf Schreiben der Uni innerhalb von zwei Wochen zu reagieren. Folgende Fristen sind üblich:

Mit Rechtsbehelfsbelehrung

Ist dem Schreiben der Uni eine Rechtsbehelfsbelehrung hinzugefügt, steht dort bis zu welcher Frist ihr gegen den jeweiligen Bescheid Einspruch erheben könnt. Egal, ob der Inhalt des Bescheids rechtswidrig ist oder nicht, wenn ihr innerhalb der Frist nichts gegen ihn unternehmt, akzeptiert ihr ihn automatisch und habt danach keine Möglichkeit, ihn anzugreifen. Die häufigste Frist ist dabei die Frist von einem Monat, die ihr habt, um gegen einen Bescheid Klage einzulegen. Dies gilt z. B. für Bescheide, die nichtbestandene Prüfungen feststellen, und Exmatrikulationsbescheide.

Ohne Rechtsbehelfbelehrung

Ist dem Schreiben kein besonderer Hinweis auf mögliche Rechtsmittel beigefügt, könnt ihr ihm in den meisten Fällen innerhalb eines Jahres widersprechen.

Widerspruchsfrist 14 Tage

Bei manchen Bescheiden wird euch eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen eingeräumt. Auch diese kurze Frist müsst ihr einhalten!

Wir sind erreichbar

Via Mail: hochschulberatung@asta.tu-berlin.de Persönlich (zu den Sprechzeiten): Raum TK 112 (AStA der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, TU, TK – Gebäude, gelbes Haus zwischen Mensa und Hauptgebäude im 1. OG, genaue Wegbeschreibung unter Kontakt).