Verwirrender „Bescheid über Heizkostenzuschuss“ vom BAföG-Amt?
Da uns immer wieder Fragen zum „Bescheid über Heizkostenzuschuss“ Schreiben des BAföG-Amts erreichen, hier noch mal eine Erklärung dazu:
Der Brief ist als Hinweis zu verstehen! Es handelt sich also um einen Brief der an alle Student*innen rausgeht und erklärt, dass FALLS ihr neben dem BAföG auch noch Wohngeld bezogen habt, ein doppelter Bezug vom Heizkostenzuschuss (230€ BAföG / 270€ Wohngeld) ausgeschlossen ist.
Alle die kein Wohngeld bezogen haben und nicht als Haushaltsmitglied in einem Wohngeldbescheid berücksichtigt werden (und dort auch einen Heizkostenzuschuss bekommen haben), können diesen Brief ignorieren!
Falls ihr den Heizkostenzuschuss doch doppelt erhalten haben solltet, achtet darauf die 230€ zurückzahlen!
Die 300€ Energiepauschale die viele von ihren Arbeitgeber*innen ausgezahlt bekommen haben, sind hier NICHT gemeint. Heizkostenzuschuss + Energiepreispauschale sind zusammen möglich.