Mehr Studis bekommen BAföG: Infos und Kritik zum 27. BAföG-Änderungsgesetz 2022
Am 21.07.2022 ist das 27. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Was bedeutet das für BAföG Beziehende und solche, die (bislang) vom BAföG ausgeschlossen waren?
Vorweg: Trotz einiger positiver Neuerungen ist und bleibt die BAföG-Reform ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Nach einer Studie des Paritätischen, die im Mai 2022 veröffentlicht wurde, leben 30% aller Studierenden in Deutschland in Armut. Angesichts der steigenden Lebenserhaltungs- und Energiekosten kann davon ausgegangen werden, dass diese Zahl weiter drastisch steigt – auch die BAföG-Reform wird daran nicht viel ändern können, da sie nicht mal die Inflation ausgleichen kann. Es braucht daher eine strukturelle Veränderung des BAföG!
Auf der Seite der Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum feiern!“ findet ihr viele Infos über Entwicklungen des BAföG seit 1970 (damals war´s als Vollzuschuss konzipiert!) und Forderungen für mehr Bildungsgerechtigkeit.
Dennoch kann es sich für euch lohnen, jetzt BAföG zu beantragen! Am besten so schnell wie möglich den BAföG Rechner checken und einen Antrag stellen (wer bis Ende Oktober 2022 noch einen Antrag stellt, bekommt ab diesem Monat noch BAföG rückwirkend gezahlt). Bei Fragen kommt einfach in unsere Beratung Dienstags (Videoberatung) und Freitags (im September noch in Präsenz) 10-16 Uhr. Alle Infos hier.
Was ab dem Wintersemester 2022/23 anders wird:
Eine gute ausführlichere Übersicht über alle Änderungen bietet Studis Online.
1) Der BaföG-Höchstsatz steigt für Studierende nur um 5,75%. : Statt 752 € kann es künftig bis zu 812 € im Monat BAföG geben. Darin enthalten: der Mietzuschlag für alle, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt von 325 auf 360 €. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt statt 56 € jetzt 59 €.
Hinzu kommt der Kranken- und Pflegeversicherungs-Zuschlag, dieser steigt für alle studentisch Versicherten auf 122€. Für alle über 30, die regulär gesetzlich versichert sind, steigt der Bedarf auf bis zu 205€.
Insgesamt beträgt der BAföG Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und Studi-versichert sind 934€ im Monat.
Für Schüler*innen steigt der Höchstsatz je nach Schulart und ob bei den Eltern wohnend auf bis zu 781 € monatlich.
2) Die Altersgrenze beim BAföG erhöht sich auf 45 Jahre! Außerdem gibt es Ausnahmen, mit denen ihr sogar später noch BAföG bekommen könnt – z.B. wenn ihr euer Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht habt, unverzüglich nach dem Bachelor euren Master beginnt oder aus familiären Gründen.
3) Der Vermögensfreibetrag wird auf 15.000 € bzw. 45.000 € (ab 30 Jahre) erhöht.
4) Der Kinderbetreuungszuschlag für eure Kids beträgt jetzt 160 € pro Monat.
5) Nebenjob und BAföG: euer Minijob bleibt bis 520 € beim BAföG anrechnungsfrei!
6) Der Einkommensfreibetrag für eure Eltern steigt um 20,75%: das bedeutet, wenn das monatliche Netto-Einkommen eurer verheirateten Eltern bei etwa bis 2.415 € liegt, könnt ihr den BAföG-Höchstsatz bekommen! Das bedeutet auch, dass mehr Studierende mit Eltern mit höheren Netto-Einkommen BAföG-berechtigt sind. Mehr dazu hier.