Bundesverwaltungsgerichts-Urteil ermöglicht Widerspruch für mehr BAföG!
Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai diesen Jahres scheint es möglich, dass die Bafögsätze vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft werden. Mit weitreichenden Folgen:
Wir raten daher allen Bafög-Bezieher:innen gegen ihren aktuellen oder zukünftigen Bescheid einen Widerspruch einzulegen (solange ihr noch in der Frist von vier Wochen seit, in welcher ihr einen Widerspruch einlegen könnt), um Rechtswahrung geltend zu machen. Da ihr so später, bei einem positiven Urteil, mit dem Widerspruch höhere Bafögsätze erhalten könntet – sprich mehr Geld bekommt!
Dafür hat die GEW einen Musterbrief erstellt, den wir euch hier zur verfügung stellen: Musterschreiben Bafög Widerspruch!
Bei fragen wendet euch gerne an uns, die Sozialberatung, per Mail oder bucht einen Beratungstermin.
Die GEW schreibt dazu:
„Das war ein Paukenschlag. Am 20. Mai, einen Tag vor der Live-Konferenz der GEW zur Bundestagswahl „Wissenschaftspolitik auf dem Prüfstand“, hat das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angemeldet – und damit die Politikerinnen und Politiker der Großen Koalition unter Druck gesetzt.
„Schallende Ohrfeige“
Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine „schallende Ohrfeige“ für die Hochschulpolitik der Bundesregierung, die jetzt schnell reagieren müsse.
„Eine umfasssende BAföG-Reform gehört daher in das 100-Tage-Programm der neuen Regierungskoalition.“ (Andreas Keller)
„Seit seinem Inkrafttreten vor 50 Jahren wurde die Ausbildungsförderung regelrecht heruntergewirtschaftet. Wurden 1971 noch 45 Prozent aller Studierenden mit einem Vollzuschuss gefördert, sind es heute nur noch elf Prozent – und die Hälfte der Förderung muss später zurückgezahlt werden. Eine umfasssende BAföG-Reform gehört daher in das 100-Tage-Programm der neuen Regierungskoalition“, sagte Keller.
Nach Überzeugung des Leipziger Bundesgerichts ist die Festlegung des BAföG-Bedarfssatzes nicht mit dem „verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten“ vereinbar, heißt in der Pressemitteilung. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Da das Bundesverwaltungsgericht selbst Gesetze nicht für verfassungswidrig erklären darf, hat es eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das letzte Wort haben jetzt die obersten Richterinnen und Richter in Karlsruhe.
Musterschreiben für Widerspruch
Ihren studentischen Mitgliedern empfiehlt die GEW, jetzt Widerspruch gegen ihren letzten BAföG-Bewilligungsbescheid einzulegen. Auf diese Weise können Ansprüche auf BAföG-Nachzahlungen für den Fall gesichert werden, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Bundesverwaltungsgericht folgt und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung kippt. GEW-Mitglieder können ein Musterschreiben für einen Widerspruch an die zuständige BAföG-Behörde herunterladen. Darüber hinaus können sie sich kostenlos von der Rechtsstelle ihres Landesverbands beraten lassen.“