Corona-Notfond des Bundes „Zuschuss für Studierende in akuter Notlage“, kann ab dem 16. Juni 2020 beantragt werden
Ab Dienstag dem 16.06.2020 kann der Notfond-Zuschuss beantragt werden. In den Monaten Juni, Juli und August kann jeweils ein Antrag gestellt werden und nur (!) maximal 500€ können pro Monat bewilligt werden. Also wenn mensch alle drei Monate Anträge stellt und den Maximalbetrag bewilligt bekommt, insgesamt höchstens 1.500€ in drei Monaten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragt werden kann das Geld auf dieser zentralen Website: https://www.xn—berbrckungshilfe-studierende-06cf.de/. Die Studierendenwerke der Länder, (also für euch das Studierendenwerk Berlin) sind für die Auszahlung zuständig.
Insgesamt werden Beträge von 100 bis 500€ bewilligt. Dabei spielt vor allem, der Kontostand vom Vortag des Antrags eine Rolle. Wenn ihr unter 100€ auf dem Konto habt bekommt ihr vermutlich den maximal Betrag von 500€, bei bis zu 499€ auf dem Konto bekommt ihr maximal 100€. Bei mehr als 499€ bekommt ihr nichts. Der Rest ist ebenfalls nach dem Kontostand gestaffelt, mehr dazu im FAQ von Studis-Online
Wer kann die Hilfe beantragen? „Alle Studierende (egal ob aus dem In- oder Ausland), die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Es gibt keine Altersbeschränkung.“
Ihr könnt die Nothilfe auch bekommen, wenn ihr Regelstudienzeit überschritten habt, im Fernstudium oder im Zweitstudium studiert, an einer privaten Hochschule (wenn staatlich anerkannt) studiert, schon ein Darlehen nutzt oder ein Stipendium bekommen habt.
Was muss nachgewiesen werden? „Folgende Unterlagen werden im Online-Antrag hochzuladen sein: Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebeschnigung), Bankverbindung in Deutschland, Belege der Notlage (z.B. Kündigung Job, in jedem Fall aber Kontostand vom Vortag)“. Es gibt noch weitere Unterlagen. z.B. ungeschwärzte Kontoauszüge seit Februar oder März, guckt euch die vollständige Auflistung der nötige Unterlagen HIER an.
Da der Bund maximal 100 Millionen € zur Verfügung stellt, sollte ein Antrag möglichst schnell erfolgen. Beantragt werden kann die Nothilfe immer bis zum letzten Tag des Antragsmonats. Also im Juni z.B. bis zum 30.06.2020.
Das Bildungsministerium hat eine Hotline: 0800 26 23 003 und eine E-Mail-Adresse für Fragen eingerichtet: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Für weitere Infos, guckt euch den Text von Studis-Online an: https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/corona-zuschuss.php
Wir sehen den Nothilfe-Fond sehr kritisch! Da der Fond viel zu spät kommt, viel zu klein ist, die Beträge viel zu gering , und die Kriterien zur Vergabe, sowie wie die Abhängigkeit vom Kontostand realitätsfern sind. Dadurch wirken die Bundeshilfen an der Notlage der Studierenden vorbei und sind somit wenig hilfreich.
Weitere kritische Anmerkungen hat der FSZ (freier Zusammenschluss von Student*innenschaft) zusammengefasst: https://www.fzs.de/2020/06/15/pressemitteilung-karliczek-laesst-studierende-im-regen-stehen/