„Guten Tag! Einmal die Fahrausweise zur Kontrolle, bitte.“
So oder so ähnlich habt ihr als Nutzende des Semestertickets das bestimmt auch schon gehört. Jede*r von uns ist mit der Zeit gezwungen, sich eine persönliche Strategie zu überlegen, um mit der nervigen Ansage umzugehen. Möglichst nett reagieren. Versuchen, die Contenance zu wahren und nicht zu sehr zeigen, wie genervt du bist. Und gleichzeitig möglichst offensiv zeigen, dass du eigentlich gerade etwas Besseres zu tun hast.
Vergesslichkeit und Pech schützen vor Strafe nicht
Jeder Person kann es mal passieren, dass sie ihr Ticket für den ÖPNV zuhause vergisst, dass sie ihr Portemonnaie verliert oder es ihr gestohlen wird. Dann stehst du in der Fahrscheinkontrolle zunächst ohne Nachweis da. Die jeweiligen Verkehrsunternehmen geben dir dann die Möglichkeit, dass du innerhalb einer gewissen Frist dein zum Zeitpunkt der Kontrolle gültiges Ticket nachreichst. Das geht nur bei einem personalisierten Ticket wie dem Semesterticket. In so einem Fall musst du kein erhöhtes Beförderungsentgeld (EBE) zahlen, sondern lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Solltest du das Gefühl haben, dass eine „Strafe“, die du zahlen musst, nicht den Beförderungsbedingungen entspricht, dann kannst du dich gerne an uns wenden.
Auch die beste Ausbildung schützt vor Fehlern nicht
Durch persönliche Erfahrungen und auch durch vereinzelte Beschwerden haben wir erfahren, dass Studierende trotz Vorzeigen eines gültigen Semestertickets von den jeweiligen Kontrolleur*innen zur Bezahlung eines EBE aufgefordert werden. Ob aus schlichter Unwissenheit, Übereifer oder aus anderen Gründen ist uns im Prinzip egal. Wir wurden bereits von Studierenden über fälschlicherweise ausgestellte EBE informiert. In diesen Fällen musste, spätestens nach dem wir vermittelt haben, keine Gebühr bezahlt werden.
Liebe Kommiliton*innen, wenn ihr der Meinung seid, dass auch ihr trotz gültigem Ticket ein unberechtigtes EBE erhalten habt, dann meldet euch bitte bei uns! Am besten schreibt ihr uns eine kurze E-Mail oder ruft uns an, sodass wir einen Termin vereinbaren können. Wenn ihr zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket vorzeigen konntet, dann müsst ihr keine Verwaltungsgebühren zahlen, auch wenn Kontrolleur*innen euch etwas anderes erzählen!