Artikel aus der Frankfurter AStA Zeitung zum Thema „Pick-Up-Artists“
2015 veröffentlichte der AStA der Universität Frankfurt zwei Artikel zu sogenanneten Pick-Up-Artists* in seiner Zeitung veröffentlicht und die Szene mit sexuellen Übergriffen auf dem Campus in Zusammenhang gebracht. Ein Frankfurter Student, der selbst Seminare als PUA gibt und namentlich im Artikel erwähnt wurde, klagte gegen die Veröffentlichung und gewann den Prozess. Das Gericht ging bei ihrem Urteil sogar noch weiter und stellte neben einer Persönlichkeitsverletzung des Klägers auch ein Überschreitung des hochschulpolitischen Mandats auf Seiten des AStA fest. Daraufhin veröffentlichten Studierendenvertretungen bundesweit die Artikel erneut um gegen das Urteil zu protestieren.
Das vorliegende Dokument beinhaltet außerdem eine gemeinsame Pressemitteilung der beteilgten ASten zur Wiedeveröffentlichung.