22 Aug

1.000€ Studienstarthilfe für „bedürftige“ Studierende ab Oktober 2024? Frist ist November!

Ab dem Wintersemester 24/25 gibt es eine Studienstarthilfe. Berechtigte Auszubildende können eine finanzielle Unterstützung zum Studienstart erhalten. Die Höhe beträgt pauschal einmalig 1.000€ und muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Sie kann ab September beantragt werden.

Es gibt leider eine knappe Frist für den Antrag. Der Antrag muss bis zum Ende des Monats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. Das bedeutet wenn ihr im Oktober euer Studium beginnt müsst ihr den Antrag spätestens bis zum 30. November stellen. Die Studienstarthilfe kann nur online über BAföG Digital beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz
  • Antragsteller dürfen das 25. Lebensjahr zu Beginn des Ausbildungsabschnitts noch nicht vollendet haben
  • Bezug von bestimmten Sozialleistungen im Monat vor Ausbildungsbeginn

Sozialleistungen welche zum Bezug der Studienstarthilfe berechtigen:

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Bürgergeld (früher Hartz IV)
  • Wohngeld (selbst oder als Haushaltsmitglied)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 und § 145 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch („Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum Lebensunterhalt“)



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