„Bürgerhartz“-Antrag bei Heiz- und Nebenkostennachzahlung für Studierende in Teilzeit und Co!
Alle Menschen die nicht in Vollzeit studieren (d.h. wenn ihr in Teilzeit studiert, im Urlaubssemester seid oder wenn ihr gar nicht studiert) raten einen „Bürgerhartz“ Antrag zu stellen, wenn ihr eine Neben- und/oder Heizkostennachzahlung vom Vermieter bekommt! Wenn ihr im Monat der Fälligkeit (also der Monat in dem ihr den Betrag bezahlen müsst) einen „Bürgerhartz“ … „Bürgerhartz“-Antrag bei Heiz- und Nebenkostennachzahlung für Studierende in Teilzeit und Co! weiterlesen
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