Liebe Gäst*innen des AStAs TU Berlin,
damit wir im aktuellen Chaossemester (WiSe 21/22) alle möglichst sicher durch die gegenwärtige Corona-Pandemie-Lage kommen, wir aber dennoch unsere Pforten für Gäste öffnen können, haben wir uns auf einige Regeln für den Besuch des AStA TU Berlin geeinigt, die auf jeden Fall zu beachten sind:
1. Nur vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang zu unseren Räumen, bitte zeigt uns unaufgefordert eure Nachweise. Auch wenn ihr mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft seid, ist das kein Problem.
Menschen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können oder wenn noch kein vollständiger Impfschutz vorliegt, kontaktieren uns bitte vorher und dann finden wir eine Lösung. Solltet ihr etwas aus dem AStA benötigen und keinen entsprechenden Nachweis haben, sagt vorher auf jeden Fall Bescheid.
2. In den Räumen des AStAs gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen eines FFP2- Mund-Nasen-Schutzes (stellt bitte auch sicher, dass dieser richtig sitzt). Nur an den festen Arbeitsplätzen unserer Mitarbeiter*innen kann die FFP2-Maske abgenommen werden, wenn ALLE im Raum befindlichen Menschen okay damit sind.
3. Desinfiziert eure Hände gründlich mit ausreichend viruzidem Desinfektionsmittel vor Betreten des Gebäudes und der Räume des AStAs.
4. Bitte tragt euch in die Listen zur Kontaktnachverfolgung ein oder nutzt die QR-Code-Lösung der Universität dafür.
5. Für unsere Präsenzberatungsangebote meldet euch bitte im Vorfeld per E-Mail oder online an und kommt pünktlich zu eurem Termin. Wir sind auch weiterhin je nach Beratung per E-Mail, telefonisch oder via Jitsi erreichbar, falls es mit dem Termin nicht geklappt haben sollte.
6. Es gilt 1,5 Meter Abstand zwischen einander einzuhalten. Sollten zu viele Menschen in den Wartebereichen oder Fluren sein, wartet bitte außerhalb unserer Räumlichkeiten (im Bestfall draußen vor der Tür oder kommt etwas später wieder). Wir lüften unsere Räume regelmäßig ca. alle 20 Minuten für einige Minuten, um einen bestmöglichen Luftaustausch in den Räumen zu gewährleisten, welche nicht mit Luftfilteranlagen ausgestattet sind.