Wie uns auf Nachfrage eine zuständige Person aus der Berliner Senatsverwaltung mitteilte und jetzt auch das Bildungsministeriums des Bundes auf ihrer Website bestätigt, wird ein zusätzliches Einkommen in „systemrelevanten“ Tätigkeiten im BAföG weiterhin nicht als Einkommen angerechnet. Hinweis: auf der Seite des Bundesministerium wurde verkündet, dass die Regelung von der Bundesregierung auch über den 31. … Weiterhin keine Anrechnung des „systemrelevanten“ Einkommens im BAföG, auch über den 31.03.22 hinaus! weiterlesen
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