1.000€ Studienstarthilfe für „bedürftige“ Studierende ab Oktober 2024? Frist ist November!
Ab dem Wintersemester 24/25 gibt es eine Studienstarthilfe. Berechtigte Auszubildende können eine finanzielle Unterstützung zum Studienstart erhalten. Die Höhe beträgt pauschal einmalig 1.000€ und muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Sie kann ab September beantragt werden. Es gibt leider eine knappe Frist für den Antrag. Der Antrag muss bis zum Ende des Monats nach … 1.000€ Studienstarthilfe für „bedürftige“ Studierende ab Oktober 2024? Frist ist November! weiterlesen
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