Höhere Verdienstgrenze in Familienversicherung: Durch den Anhebung der Minijob-Grenze von 450 auf 520 EUR, ist dementsprechend auch die Grenze für den Verbleib in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen von 450 auf 520 EUR gestiegen. Neben der Minijobgrenze, gilt weiterhin eine Grenze von 470€ bei einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Durch die Anhebung der Werbungskostenpauschale von 1.000€ … Sozialberatung: Höherer Verdienst in Familienversicherung möglich und bis zu 3.000€ „Inflationsausgleichsprämie“ anrechnungsfrei weiterlesen
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