Neue Regelung: Krankmeldung bei Prüfungen (BAföG-relevant!)
Seit dem Sommersemester 2025 akzeptiert die TU Berlin keine einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) mehr zur Krankmeldung bei Prüfungen. Stattdessen wird ein ärztliches Attest verlangt, das konkrete Symptome und deren Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit beschreibt. Wir als BAföG- und Sozialberatung kritisieren diese neue Regelung. Sie erschwert den Nachweis einer Krankheit und benachteiligt Studierende in belastenden Situationen. Wir … Neue Regelung: Krankmeldung bei Prüfungen (BAföG-relevant!) weiterlesen
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